Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Ummeldung

    Beschreibung

    Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.

    Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.

    Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
    Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Ummeldung

    Allgemeine Informationen

    Umzug innerhalb der Gemeinde

    Rahmen
    Wer innerhalb der Gemeinde eine neue Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Meldebehörde umzumelden.

    Ab 01.11.2015 muss eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden. Wer eine eigene Wohnung bezieht, erklärt dieses in einfacher Form.



    Allgemeine Informationen

    Umzug innerhalb der Gemeinde

    Rahmen
    Wer innerhalb der Gemeinde eine neue Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Meldebehörde umzumelden.

    Ab 01.11.2015 muss eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden. Wer eine eigene Wohnung bezieht, erklärt dieses in einfacher Form.



    Online-Dienst

    Termin im Bürgerservice

    ID: L100040_458997469

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 09.07.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    II.I.1 Sachgebiet Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 39

    21629 Neu Wulmstorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Den Bürgerservice können Sie nur mit vorheriger Terminvereinbarung aufsuchen. Einen Termin können Sie auf der Webseite der Gemeinde Neu Wulmstorf buchen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 40 70078-0

    E-Mail: buergerservice@neu-wulmstorf.de

    E-Mail: meldewesen@neu-wulmstorf.de

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2020

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • ggf. Meldeschein

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Ummeldung

    • Wohnungsgeberbestätigung
      • In der Regel muss die Wohnungsgeberbestätigung im Original vorgelegt werden. Die Ausnahmen müssen mit dem Bürgerservice abgestimmt werden.
    • ggf. Meldeschein
    • gültiger Personalausweis oder (Reise-)Pass

    Wenn der Umziehende nicht persönlich erscheint:

    • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der umzumeldenden Person
    • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (hierzu bitte das unten aufgeführte Formular nutzen!)
    • den Personalausweis oder (Reise-)Pass der/des Bevollmächtigten
    • Wohnungsgeberbestätigung
      • In der Regel muss die Wohnungsgeberbestätigung im Original vorgelegt werden. Die Ausnahmen müssen mit dem Bürgerservice abgestimmt werden.
    • ggf. Meldeschein
    • gültiger Personalausweis oder (Reise-)Pass

    Wenn der Umziehende nicht persönlich erscheint:

    • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der umzumeldenden Person
    • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (hierzu bitte das unten aufgeführte Formular nutzen!)
    • den Personalausweis oder (Reise-)Pass der/des Bevollmächtigten

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Ummeldung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Ummeldung

    Melderechtsrahmengesetz, niedersächsischen Meldegesetz

    Melderechtsrahmengesetz, niedersächsischen Meldegesetz

    Fristen

    Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

    Kosten

    Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Ummeldung

    Es fallen keine Gebühren an.

    Es fallen keine Gebühren an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Stichwörter

    Umzug, neue Wohnung, Wohnortwechsel, Wohnungswechsel, umziehen, ummelden, Meldeamt, Wohnsitz ummelden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024