Wohnsitz Ummeldung
Beschreibung
Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.
Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.
Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.
Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.
Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Ummeldung
Umzug innerhalb der Gemeinde
Rahmen
Wer innerhalb der Gemeinde eine neue Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Meldebehörde umzumelden.
Ab 01.11.2015 muss eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden. Wer eine eigene Wohnung bezieht, erklärt dieses in einfacher Form.
Umzug innerhalb der Gemeinde
Rahmen
Wer innerhalb der Gemeinde eine neue Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von 2 Woche bei der zuständigen Meldebehörde umzumelden.
Ab 01.11.2015 muss eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden. Wer eine eigene Wohnung bezieht, erklärt dieses in einfacher Form.
Online-Dienst
Termin im Bürgerservice
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
II.I.1 Sachgebiet Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Den Bürgerservice können Sie nur mit vorheriger Terminvereinbarung aufsuchen. Einen Termin können Sie auf der Webseite der Gemeinde Neu Wulmstorf buchen.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 40 70078-0
E-Mail: buergerservice@neu-wulmstorf.de
E-Mail: meldewesen@neu-wulmstorf.de
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- ggf. Meldeschein
Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Ummeldung
- Wohnungsgeberbestätigung
- In der Regel muss die Wohnungsgeberbestätigung im Original vorgelegt werden. Die Ausnahmen müssen mit dem Bürgerservice abgestimmt werden.
- ggf. Meldeschein
- gültiger Personalausweis oder (Reise-)Pass
Wenn der Umziehende nicht persönlich erscheint:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der umzumeldenden Person
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (hierzu bitte das unten aufgeführte Formular nutzen!)
- den Personalausweis oder (Reise-)Pass der/des Bevollmächtigten
- Wohnungsgeberbestätigung
- In der Regel muss die Wohnungsgeberbestätigung im Original vorgelegt werden. Die Ausnahmen müssen mit dem Bürgerservice abgestimmt werden.
- ggf. Meldeschein
- gültiger Personalausweis oder (Reise-)Pass
Wenn der Umziehende nicht persönlich erscheint:
- schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der umzumeldenden Person
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular (hierzu bitte das unten aufgeführte Formular nutzen!)
- den Personalausweis oder (Reise-)Pass der/des Bevollmächtigten
Formulare
Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.
Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Ummeldung
Melderechtsrahmengesetz, niedersächsischen Meldegesetz
Melderechtsrahmengesetz, niedersächsischen Meldegesetz
Fristen
Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.
Kosten
Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei
Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Ummeldung
Es fallen keine Gebühren an.
Es fallen keine Gebühren an.
Weitere Informationen
Hinweise für Neu Wulmstorf: Wohnsitz Ummeldung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen
Stichwörter
Umzug, neue Wohnung, Wohnortwechsel, Wohnungswechsel, umziehen, ummelden, Meldeamt, Wohnsitz ummelden