Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz Ummeldung

    Beschreibung

    Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes.

    Sofern Sie innerhalb von Deutschland in eine neue Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt umziehen, müssen Sie die Anmeldung bei der zuständigen Stelle des neuen Wohnsitzes vornehmen. Danach wird von der zuständigen Stelle des neuen Wohnortes eine Rückmeldung an die bisher zuständige Stelle ausgelöst. Die Abmeldung wird dort automatisch vorgenommen.

    Der Umzug innerhalb der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt bzw. dem Wohnungswechsel innerhalb eines Wohnhauses ist der zuständigen Stelle mit einer Frist von 2 Wochen zu melden.

    Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
    Zudem ist auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

    Online-Dienste

    Voranmeldung eines Umzuges

    ID: L100040_456816120

    Beschreibung

    Bei der Ummeldung eines Wohnsitzes, z. B. auf Grund eines Umzuges, handelt es sich um die Anmeldung eines neuen Wohnsitzes. Dabei muss die bestehende Hauptwohnung beziehungsweise alleinige Wohnung und die neue Wohnung innerhalb der Gemeinde liegen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Identifizierung

    • Rechtverbindliche Unterschrift

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohnsitz An-/Ummeldung des Haupt-/Nebenwohnsitzes

    ID: L100040_567695333

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren (neuen) Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Stadt Schöningen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    38364 Schöningen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: vor dem neuen Rathaus (Markt 2)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Burgplatz vor der Polizei
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Parkplatz: am Busbahnhof
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schöningen, ZOB
      Linie:
      • Bus: 370, 371, 395, 396, 397, 653 (Bördebus)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: sowie jeden ersten Samstag im Monat von 09:30 - 12:00 Uhr Ausnahmeregelung bei Feier-und Brückentag: 2. Samstag im Monat von 09:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05352 512-157

    Telefon Festnetz: 05352 512-144

    Fax: 05352 512-199

    Telefon Festnetz: 05352 512-145

    E-Mail: stadt@schoeningen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Schöningen

    Empfänger: Stadtkasse Schöningen

    IBAN: DE86 2505 0000 0006 8020 29

    BIC: NOLADE2HXXX

    Bankinstitut: Braunschweigische Landessparkasse

    Stadtkasse Schöningen

    Empfänger: Stadtkasse Schöningen

    IBAN: DE65 2709 2555 3006 6824 00

    BIC: GENODEF1WXX

    Bankinstitut: Volksbank eG

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    38364 Schöningen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05352 5120

    E-Mail: buergerbuero@schoeningen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung
    • ggf. Meldeschein

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält den Meldeschein kostenfrei für Sie bereit.

    Der Meldeschein kann über viele kommunale Internetauftritte heruntergeladen werden. Mitunter ist es möglich, sich direkt über das Internet online anzumelden, wenn die zuständige Stelle ein entsprechendes Online-Meldeformular mit gesicherter elektronischer Übermittlung der Daten zur Verfügung stellt. Diese Meldung muss von Ihnen jedoch mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterschrieben werden. Hierzu ist eine entsprechende Signaturkarte erforderlich. Diese ist über Teledienstleister, Banken und Sparkassen erhältlich.

    Fristen

    Die Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen erfolgen.

    Kosten

    Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Woche können mit einem Bußgeld geahndet werden.: Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe durch MI; Text abgestimmt mit Stadt Garbsen

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Stichwörter

    neue Wohnung, ummelden, Wohnortwechsel, Wohnsitz ummelden, umziehen, Umzug, Meldeamt, Wohnungswechsel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English