Tierseuche Anzeige
Beschreibung
Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen bei der zuständigen Stelle anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.
Hinweise für Osnabrück: Tierseuche Anzeige
Bei Vorliegen eines Verdachts auf eine Tierseuche rufen Sie uns bitte sofort an:
Telefon während der Sprechzeiten: 0541 501-2183 (Sekretariat)
Telefon außerhalb der Sprechzeiten: 0541-500305112 (Notfallnummer)
Wenn im Notfall eine telefonische Meldung nicht möglich sein sollte, dann reichen Sie bitte die "Tierseuchenverdachtsmeldung" ein.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Fachdienst 10 Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.
Kontakt
Kontaktperson
Leitung Tierschutz und Tierseuchen
E-Mail: fd10.3.leitung@lkos.de
Sekretariat Veterinärdienst
Telefon Festnetz: 0541 501-2183
E-Mail: veterinaerdienst@lkos.de
Felix Oberste-Berghaus
Telefon Festnetz: +49 541 5012384
E-Mail: Oberste-Berghaus@lkos.de
Internet
Formulare
Amtliche Sektion, Anmeldung
Tierseuchenverdachtsmeldung
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Verfahrensablauf
Folgende Angaben sind bei einer Anzeige hilfreich:
- Welche Seuche wird vermutet oder welche Symptome treten auf?
- Art, Anzahl und Standort der Tiere
- Besitzer der Tiere
- Wurden bereits Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche?
- Wurden Tiere gekauft oder verkauft?
Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern, z. B. Tiere aufstallen, "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen.
Nach der Anzeige wird der Verdacht von der zuständigen Stelle untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (z. B. Quarantäne) getroffen.
Fristen
Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.
Hinweise für Osnabrück: Tierseuche Anzeige
Der Antrag auf Amtliche Sektion ist bitte nur nach vorheriger Absprache mit dem Veterinärdienst zu stellen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Tierseuche Anzeige