Schutz vor Tierseuchen

    Tierseuche Anzeige

    Beschreibung

    Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen bei der zuständigen Stelle anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.

    Hinweise für Osnabrück: Tierseuche Anzeige

    Bei Vorliegen eines Verdachts auf eine Tierseuche rufen Sie uns bitte sofort an:

    Telefon während der Sprechzeiten: 0541 501-2183  (Sekretariat)

    Telefon außerhalb der Sprechzeiten: 0541-500305112 (Notfallnummer)

    Wenn im Notfall eine telefonische Meldung nicht möglich sein sollte, dann reichen Sie bitte die "Tierseuchenverdachtsmeldung" ein.

    Bei Vorliegen eines Verdachts auf eine Tierseuche rufen Sie uns bitte sofort an:

    Telefon während der Sprechzeiten: 0541 501-2183  (Sekretariat)

    Telefon außerhalb der Sprechzeiten: 0541-500305112 (Notfallnummer)

    Wenn im Notfall eine telefonische Meldung nicht möglich sein sollte, dann reichen Sie bitte die "Tierseuchenverdachtsmeldung" ein.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Osnabrück

    ID: L100040_485341497

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 07.02.2023

    Technisch geändert am 20.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 10 Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schölerberg 1

    49082 Osnabrück

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0541 501-2183

    Fax: 0541 501-62183

    E-Mail: Veterinaerdienst@Lkos.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Folgende Angaben sind bei einer Anzeige hilfreich:

    • Welche Seuche wird vermutet oder welche Symptome treten auf?
    • Art, Anzahl und Standort der Tiere
    • Besitzer der Tiere
    • Wurden bereits Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche?
    • Wurden Tiere gekauft oder verkauft?

    Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern, z. B. Tiere aufstallen, "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen.

    Nach der Anzeige wird der Verdacht von der zuständigen Stelle untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (z. B. Quarantäne) getroffen.

    Fristen

    Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.

    Hinweise für Osnabrück: Tierseuche Anzeige

    Der Antrag auf Amtliche Sektion ist bitte nur nach vorheriger Absprache mit dem Veterinärdienst zu stellen. 

    Der Antrag auf Amtliche Sektion ist bitte nur nach vorheriger Absprache mit dem Veterinärdienst zu stellen. 

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tierseuche Anzeige

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024