Schutz vor Tierseuchen

    Tierseuche Anzeige

    Beschreibung

    Als privater oder gewerblicher Tierhalter sind Sie verpflichtet, bestimmte Tierseuchen bei der zuständigen Stelle anzuzeigen. Anzeigepflichtig ist jedoch nicht nur der Ausbruch (also die Feststellung der Seuche durch einen Tierarzt), sondern bereits der bloße Verdacht auf einen Ausbruch.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landkreis Uelzen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

    Beschreibung

    Der Bereich Veterinärwesen ist Anlaufstelle für  Informationen, Angelegenheiten und die Bearbeitung von Anträgen zu folgenden Themen:

    • Tierhaltung
    • Gewerbsmäßiger Umgang mit Tieren (Haltung, Zucht, Handel, Nutzung etc.)
    • Gefährliche Hunde/Gefahrtiere
    • Tierische Nebenprodukte
    • Tierkörperbeseitigung
    • Tierseuchenbekämpfung
    • Tierschutz
    • Tiergesundheit (Atteste, Gesundheitsbescheinigungen)
    • Tierarzneimittel
    • Fleischhygiene
    • Veterinärangelegenheiten allgemein


    Informationen zur Trichinenprobenentnahme, -untersuchung und -abgabe finden Sie hier.

    Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung bestehen insbesondere darin, Lebensmittel von der Produktion bis zur Abgabe an den Verbraucher zu überwachen.

    Ziel der Überwachung ist es, durch unangemeldete Kontrollen sicherzustellen, dass die Bestimmungen über

    • Schutz der menschlichen Gesundheit
    • Schutz vor Täuschung
    • Hygiene
    • Kennzeichnung
    • Werbung
    • Zusatzstoffe
    • Rückstände und Umweltkontaminanten
    • Schadstoffe
    • Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
    • Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen
    • sowie neuartige Lebensmittel

    auf allen Stufen des Verkehrs, also von der Produktion bis zum Verbraucher, eingehalten werden.

    Für die erforderliche Laboruntersuchungen werden von den Lebensmittelkontrolleuren Plan-, Beschwerde- und Verdachtsproben genommen.

    Sind Produkte gesundheitsgefährdend, verdorben, im Wert gemindert oder nicht verkehrsfähig, trifft die Lebensmittelüberwachungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen und setzt sie durch.

    Die zuständigen Mitarbeiter überprüfen Betriebe regelmäßig auf:

    • Bau- und Einrichtungssubstanz
    • Arbeitabläufe
    • Betriebs-, Produkt- und Personalhygiene
    • Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen
    • Etikettierung und Kenntlichmachung der Produkte

    Bei der Inspektion werden beispielsweise Liefernachweise, Temperaturaufzeichnungen, Hygieneschulungsnachweise sowie Getränke und Speisenkarten eingesehen und ausgewertet.

    Das Kontrollteam berät darüber hinaus die verantwortlichen Unternehmen sowie deren Mitarbeiter hinsichtlich der Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln und informiert sie über die zum Schutz der Verbraucher bestehenden Vorschriften. Darüber hinaus nehmen sie bereits im Vorfeld zu Bauvorhaben Stellung und beraten in allen Fragen, die ihren Aufgabenbereich betreffen.

    Die Abteilung ist auch Ansprechpartner bei Verbraucherbeschwerden.

    Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:

    Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Bürger- und Unternehmensservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrecht-Thaer-Straße 101

    29525 Uelzen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1761

    29507 Uelzen

    Öffnungszeiten

    Mo., Die. und Do. : 8.00 - 16.00 Uhr Mi. und Fr. : 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0581 82-736

    Fax: 0581 82-748

    E-Mail: veterinaeramt@landkreis-uelzen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Verfahrensablauf

    Folgende Angaben sind bei einer Anzeige hilfreich:

    • Welche Seuche wird vermutet oder welche Symptome treten auf?
    • Art, Anzahl und Standort der Tiere
    • Besitzer der Tiere
    • Wurden bereits Maßnahmen getroffen? Wenn ja, welche?
    • Wurden Tiere gekauft oder verkauft?

    Außerdem müssen Sie sofort alle möglichen Maßnahmen treffen, um das Ausbreiten der Seuche zu verhindern, z. B. Tiere aufstallen, "verdächtige" Tiere von den anderen absondern, darauf achten, dass keine Tiere den Standort verlassen.

    Nach der Anzeige wird der Verdacht von der zuständigen Stelle untersucht. Handelt es sich tatsächlich um eine Tierseuche, werden die im Einzelfall notwendigen Gegenmaßnahmen (z. B. Quarantäne) getroffen.

    Fristen

    Die Anzeige muss unverzüglich erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) können für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, Entschädigungen von der Tierseuchenkasse gewährt werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde und der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Geflügel) gemeldet wird und der jährliche Beitrag bezahlt wurde.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tierseuche Anzeige

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de