Tierschutz
Beschreibung
Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um die tiergerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.
Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.
Die Tierärzte der zuständigen Stelle führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Jade-Weser.
Ansprechpartner
Landkreis Uelzen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Beschreibung
Der Bereich Veterinärwesen ist Anlaufstelle für Informationen, Angelegenheiten und die Bearbeitung von Anträgen zu folgenden Themen:
- Tierhaltung
- Gewerbsmäßiger Umgang mit Tieren (Haltung, Zucht, Handel, Nutzung etc.)
- Gefährliche Hunde/Gefahrtiere
- Tierische Nebenprodukte
- Tierkörperbeseitigung
- Tierseuchenbekämpfung
- Tierschutz
- Tiergesundheit (Atteste, Gesundheitsbescheinigungen)
- Tierarzneimittel
- Fleischhygiene
- Veterinärangelegenheiten allgemein
Informationen zur Trichinenprobenentnahme, -untersuchung und -abgabe finden Sie hier.
Die Aufgaben der Lebensmittelüberwachung bestehen insbesondere darin, Lebensmittel von der Produktion bis zur Abgabe an den Verbraucher zu überwachen.
Ziel der Überwachung ist es, durch unangemeldete Kontrollen sicherzustellen, dass die Bestimmungen über
- Schutz der menschlichen Gesundheit
- Schutz vor Täuschung
- Hygiene
- Kennzeichnung
- Werbung
- Zusatzstoffe
- Rückstände und Umweltkontaminanten
- Schadstoffe
- Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
- Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen
- sowie neuartige Lebensmittel
auf allen Stufen des Verkehrs, also von der Produktion bis zum Verbraucher, eingehalten werden.
Für die erforderliche Laboruntersuchungen werden von den Lebensmittelkontrolleuren Plan-, Beschwerde- und Verdachtsproben genommen.
Sind Produkte gesundheitsgefährdend, verdorben, im Wert gemindert oder nicht verkehrsfähig, trifft die Lebensmittelüberwachungsbehörde die erforderlichen Maßnahmen und setzt sie durch.
Die zuständigen Mitarbeiter überprüfen Betriebe regelmäßig auf:
- Bau- und Einrichtungssubstanz
- Arbeitabläufe
- Betriebs-, Produkt- und Personalhygiene
- Betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen
- Etikettierung und Kenntlichmachung der Produkte
Bei der Inspektion werden beispielsweise Liefernachweise, Temperaturaufzeichnungen, Hygieneschulungsnachweise sowie Getränke und Speisenkarten eingesehen und ausgewertet.
Das Kontrollteam berät darüber hinaus die verantwortlichen Unternehmen sowie deren Mitarbeiter hinsichtlich der Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln und informiert sie über die zum Schutz der Verbraucher bestehenden Vorschriften. Darüber hinaus nehmen sie bereits im Vorfeld zu Bauvorhaben Stellung und beraten in allen Fragen, die ihren Aufgabenbereich betreffen.
Die Abteilung ist auch Ansprechpartner bei Verbraucherbeschwerden.
Im Bürger- und Unternehmensservice sind eine Vielzahl von Verwaltungsleistungen unter Angabe von Hinweisen, Rechtsgrundlagen, Gebühren, Links etc. beschrieben. Dazu sind diverse Formulare den Verwaltungsleistungen zugeordnet:
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im Bürger- und Unternehmensservice
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1761
29507 Uelzen
Öffnungszeiten
Mo., Die. und Do. : 8.00 - 16.00 Uhr Mi. und Fr. : 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Tierschutzgesetz, Tierzucht, Tierhalter