Tierschutz
Beschreibung
Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um die tiergerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.
Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.
Die Tierärzte der zuständigen Stelle führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Tierschutz
Aufgabe des Veterinäramtes ist u.a. die Bearbeitung von Tierschutzangelegenheiten. Dazu zählen insbesondere die Überprüfung von Tierhaltungen nach tierschutzrechtlichen Kriterien, insbesondere der landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen, aber auch Heimtierhaltungen (Hunde, Katzen etc.), Tiergehege, Fischteiche, Zoofachhandlungen sowie Tiertransporten, Überwachung von Tiermärkten.
Das Veterinäramt wird zunächst bei angezeigten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz tätig.
Laut Tierschutzgesetz muss derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugeführt werden, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Aufgabe des Veterinäramtes ist u.a. die Bearbeitung von Tierschutzangelegenheiten. Dazu zählen insbesondere die Überprüfung von Tierhaltungen nach tierschutzrechtlichen Kriterien, insbesondere der landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen, aber auch Heimtierhaltungen (Hunde, Katzen etc.), Tiergehege, Fischteiche, Zoofachhandlungen sowie Tiertransporten, Überwachung von Tiermärkten.
Das Veterinäramt wird zunächst bei angezeigten Verstößen gegen das Tierschutzgesetz tätig.
Laut Tierschutzgesetz muss derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Er darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugeführt werden, muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Jade-Weser.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Tierschutz
Die zuständige Behörde ist das Veterinäramt des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Veterinäramt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Die zuständige Behörde ist das Veterinäramt des Landkreises Rotenburg (Wümme).
Landkreis Rotenburg (Wümme)
Veterinäramt
Hopfengarten 2
27356 Rotenburg (Wümme)
Ansprechpartner
Veterinäramt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Beier
Herr Meyer
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Tierschutz
Um eine erste Einschätzung Ihrer Meldung vornehmen zu können, bitten wir Sie, das anliegende Formular möglichst vollständig auszufüllen. Ihr Name und eine Telefonnummer wären für Rückfragen hilfreich; die Mitteilung kann aber auch anonym erfolgen.
Um eine erste Einschätzung Ihrer Meldung vornehmen zu können, bitten wir Sie, das anliegende Formular möglichst vollständig auszufüllen. Ihr Name und eine Telefonnummer wären für Rückfragen hilfreich; die Mitteilung kann aber auch anonym erfolgen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Tierschutz
Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Tierhaltung nicht in Ordnung ist, können Sie dies Ihrem Veterinäramt beim Landkreis Rotenburg (Wümme) mitteilen.
Die Mitteilung können Sie telefonisch unter der Tel. 04261 / 983-2358 oder 04261 / 983-2366, online unter diesem Link oder schriftlich per Brief, Fax (04261 / 983-2398) oder E-Mail (veterinaeramt.row@lk-row.de) an das Veterinäramt richten.
Um eine erste Einschätzung Ihrer Meldung vornehmen zu können, bitten wir Sie, das anliegende Formular möglichst vollständig auszufüllen.
Ihr Name und eine Telefonnummer wären für Rückfragen hilfreich; die Mitteilung kann aber auch anonym erfolgen.
Wenn Sie den Eindruck haben, dass eine Tierhaltung nicht in Ordnung ist, können Sie dies Ihrem Veterinäramt beim Landkreis Rotenburg (Wümme) mitteilen.
Die Mitteilung können Sie telefonisch unter der Tel. 04261 / 983-2358 oder 04261 / 983-2366, online unter diesem Link oder schriftlich per Brief, Fax (04261 / 983-2398) oder E-Mail (veterinaeramt.row@lk-row.de) an das Veterinäramt richten.
Um eine erste Einschätzung Ihrer Meldung vornehmen zu können, bitten wir Sie, das anliegende Formular möglichst vollständig auszufüllen.
Ihr Name und eine Telefonnummer wären für Rückfragen hilfreich; die Mitteilung kann aber auch anonym erfolgen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Tierschutz
Was passiert nach meiner Mitteilung?
Das Veterinäramt prüft, ob die Tierhaltung bereits bekannt ist und ob ggf. schon Kontrollen stattgefunden haben. Unter Berücksichtigung der Dringlichkeit erfolgt die Kontrolle durch das Veterinäramt. Bei der Feststellung von Verstößen werden im Anschluss die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung der tierschutzwidrigen Zustände angeordnet. In der Regel sind dies konkrete Anordnungen. Im Allgemeinen muss den Tierhaltern die Chance gegeben werden, Ihre Tierhaltung zu verbessern. In Einzelfällen ist auch eine Sicherstellung von Einzeltieren bis hin zur Auflösung ganzer Tierbestände mit einer Untersagung der Tierhaltung notwendig.
Bewertungsgrundlage der Beurteilung sind gesetzliche Vorschriften und z. B. sachverständige Leitlinien.
Kann ich Auskunft zur Bearbeitung meiner Mitteilung erhalten?
Das Veterinäramt ist zum Datenschutz verpflichtet. Auskünfte zu den Kontrollergebnissen dürfen Ihnen daher nicht erteilt werden.
Wer bewusst falsche Verdächtigungen / Unwahrheiten / Verleumdungen äußert, macht sich nach § 164 Abs. 1 und 2 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Dies kann eine Strafanzeige des Tierhalters gegen Sie nach sich ziehen.
Bedenken Sie bitte, dass wir uns vor Ort umsehen und bei falschen Verdächtigungen daher evtl. dringende Tierschutzfälle nicht schnell genug bearbeiten können.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben in einem möglichen Gerichtsverfahren herangezogen werden können.
Die angezeigte Person hat nach den Maßgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes auf Antrag das Recht auf Akteneinsicht.
Die von Ihnen gemachten Angaben werden zu Zwecken der amtlichen Überwachung gespeichert. Sie können jederzeit Auskunft über die von mir gespeicherten Daten gemäß Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhalten.
Was passiert nach meiner Mitteilung?
Das Veterinäramt prüft, ob die Tierhaltung bereits bekannt ist und ob ggf. schon Kontrollen stattgefunden haben. Unter Berücksichtigung der Dringlichkeit erfolgt die Kontrolle durch das Veterinäramt. Bei der Feststellung von Verstößen werden im Anschluss die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung der tierschutzwidrigen Zustände angeordnet. In der Regel sind dies konkrete Anordnungen. Im Allgemeinen muss den Tierhaltern die Chance gegeben werden, Ihre Tierhaltung zu verbessern. In Einzelfällen ist auch eine Sicherstellung von Einzeltieren bis hin zur Auflösung ganzer Tierbestände mit einer Untersagung der Tierhaltung notwendig.
Bewertungsgrundlage der Beurteilung sind gesetzliche Vorschriften und z. B. sachverständige Leitlinien.
Kann ich Auskunft zur Bearbeitung meiner Mitteilung erhalten?
Das Veterinäramt ist zum Datenschutz verpflichtet. Auskünfte zu den Kontrollergebnissen dürfen Ihnen daher nicht erteilt werden.
Wer bewusst falsche Verdächtigungen / Unwahrheiten / Verleumdungen äußert, macht sich nach § 164 Abs. 1 und 2 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Dies kann eine Strafanzeige des Tierhalters gegen Sie nach sich ziehen.
Bedenken Sie bitte, dass wir uns vor Ort umsehen und bei falschen Verdächtigungen daher evtl. dringende Tierschutzfälle nicht schnell genug bearbeiten können.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben in einem möglichen Gerichtsverfahren herangezogen werden können.
Die angezeigte Person hat nach den Maßgaben des Verwaltungsverfahrensgesetzes auf Antrag das Recht auf Akteneinsicht.
Die von Ihnen gemachten Angaben werden zu Zwecken der amtlichen Überwachung gespeichert. Sie können jederzeit Auskunft über die von mir gespeicherten Daten gemäß Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erhalten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Stichwörter
Tierschutzgesetz, Tierzucht, Tierhalter