Tierschutz im privaten und gewerblichen Bereich Durchführung

    Tierschutz

    Beschreibung

    Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um die tiergerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.

    Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.

    Die Tierärzte der zuständigen Stelle führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.

    Hinweise für Göttingen: Tierschutz -Tierhaltungsverstoß

    Wenn Sie den Verdacht eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz haben, melden Sie diesen bitte umgehend bei den obigen Ansprechpartnern
     
    Mehr zum Tierschutz.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Göttingen

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Jade-Weser.

    Hinweise für Radolfshausen: Tierschutz

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Göttingen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Göttingen - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhäuser Landstraße 4

    37083 Göttingen

    Kontakt

    Fax: 0551 525-180

    Telefon Festnetz: 0551 525-0

    E-Mail: info@landkreisgoettingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Hinweise für Göttingen: Tierschutz -Tierhaltungsverstoß

    Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen können mit nebenstehendem Onlineformular oder formlos - auch telefonisch - erfolgen.

    Gegebenenfalls bitte Fotos, Zeichnungen oder weitere Belege beifügen

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Radolfshausen: Tierschutz

    Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landkreises Göttingen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tierzucht, Tierhalter, Tierschutzgesetz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English