Tierschutz
Beschreibung
Tierschutz bedeutet den individuellen Schutz eines jeden Tieres, gleichgültig ob es sich um wildlebende oder in menschlicher Obhut gehaltene Tiere handelt. Es geht dabei um die tiergerechte Haltung, den Schutz der Tiere beim Transport und bei der Schlachtung.
Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation. Bürgerinnen und Bürger haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen.
Die Tierärzte der zuständigen Stelle führen regelmäßig und schwerpunktartig Überwachungen durch und gehen Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach. Sie leiten Bußgeldverfahren ein oder erteilen Auflagen an die Verantwortlichen, um Missstände zu beseitigen.
Hinweise für Göttingen: Tierschutz -Tierhaltungsverstoß
Wenn Sie den Verdacht eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz haben, melden Sie diesen bitte umgehend bei den obigen Ansprechpartnern
Mehr zum Tierschutz.
Online-Dienst
Zum Serviceportal Landkreis Göttingen
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Region Hannover und dem Zweckverband Jade-Weser.
Ansprechpartner
Landkreis Göttingen - Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Hinweise für Göttingen: Tierschutz -Tierhaltungsverstoß
Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen können mit nebenstehendem Onlineformular oder formlos - auch telefonisch - erfolgen.
Gegebenenfalls bitte Fotos, Zeichnungen oder weitere Belege beifügen
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben
Stichwörter
Tierzucht, Tierhalter, Tierschutzgesetz