Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.
Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn
Die Straßenreinigung ist eine kommunale Aufgabe. Art und Umfang der Straßenreinigung sind in der Straßenreinigungssatzung, sowie der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Gifhorn geregelt.
Die Stadt Gifhorn führt die Straßenreinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze durch. Für die Straßenreinigung werden Gebühren nach der Straßenreinigungsgebührensatzung erhoben.
Die Straßenreinigung und die Veranlagung der Straßenreinigungsgebühren werden vom Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb der Stadt Gifhorn (ASG) wahrgenommen.
Weitere Informationen zum Eigenbetrieb und zur Straßenreinigung finden Sie auf der Homepage des ASG unter: www.asg-gifhorn.de
Die Straßenreinigung ist eine kommunale Aufgabe. Art und Umfang der Straßenreinigung sind in der Straßenreinigungssatzung, sowie der Straßenreinigungsverordnung der Stadt Gifhorn geregelt.
Die Stadt Gifhorn führt die Straßenreinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze durch. Für die Straßenreinigung werden Gebühren nach der Straßenreinigungsgebührensatzung erhoben.
Die Straßenreinigung und die Veranlagung der Straßenreinigungsgebühren werden vom Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb der Stadt Gifhorn (ASG) wahrgenommen.
Weitere Informationen zum Eigenbetrieb und zur Straßenreinigung finden Sie auf der Homepage des ASG unter: www.asg-gifhorn.de
Online-Dienste
Abwasser und Straßenreinigung - Straßenreinigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn
Sämtliche Anfragen bzgl. der Straßenreinigung oder zur Veranlagung der Straßenreinigungsgebühren richten Sie bitte an den Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb (ASG):
Name: Frau Simone Sauerbrei
Telefon: 05371 / 98-42 13
E-Mail: sauerbrei@asg-gifhorn.de oder verwaltung@asg-gifhorn.de
Sämtliche Anfragen bzgl. der Straßenreinigung oder zur Veranlagung der Straßenreinigungsgebühren richten Sie bitte an den Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb (ASG):
Name: Frau Simone Sauerbrei
Telefon: 05371 / 98-42 13
E-Mail: sauerbrei@asg-gifhorn.de oder verwaltung@asg-gifhorn.de
Ansprechpartner
Stadt Gifhorn - Eigenbetrieb - Abwasser- und Straßenreinigungsbetrieb Stadt Gifhorn (ASG)
Adresse
Postanschrift
Winkeler Straße 4
38518 Gifhorn
Kontakt
Kontaktperson
Frau S. Sauerbrei
Postanschrift
Winkeler Straße 4
38518 Gifhorn
Telefon Festnetz: 05371 9842-13
E-Mail: s.sauerbrei@asg-gifhorn.de
Stadt Gifhorn - Fachbereich 20 - Finanzen - Fachteam Kasse
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch - Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 17.00 Uhr Dienstag geschlossen
Kontakt
E-Mail: stadtkasse@stadt-gifhorn.de
Telefon Festnetz: 05371 88-190
erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Formulare
Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn
Rechtsgrundlage(n)
Straßenreinigungssatzung
Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn
Straßenreinigungssatzung
Straßenreinigungsverordnung
Straßenreinigungsgebührensatzung
Die Satzungen können Sie unter www.asg-gifhorn.de/satzungen/ einsehen.
Straßenreinigungssatzung
Straßenreinigungsverordnung
Straßenreinigungsgebührensatzung
Die Satzungen können Sie unter www.asg-gifhorn.de/satzungen/ einsehen.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn
Die Straßenreinigungsgebühr richtet sich nach der Grundstücksfläche, welche durch eine von der Stadt gereinigte Straße erschlossen wird und die Reinigungsklassen, zu der die Straße nach dem Straßenverzeichnis gehört.
Die Höhe der jeweiligen Reinigungsgebühren können sie hier entnehmen: www.asg-gifhorn.de/gebuehrenuebersicht/
Die Straßenreinigungsgebühr richtet sich nach der Grundstücksfläche, welche durch eine von der Stadt gereinigte Straße erschlossen wird und die Reinigungsklassen, zu der die Straße nach dem Straßenverzeichnis gehört.
Die Höhe der jeweiligen Reinigungsgebühren können sie hier entnehmen: www.asg-gifhorn.de/gebuehrenuebersicht/
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007
Stichwörter
Straßenreinigung, Winterdienst, Straßenreinigungspflich, Unkraut auf Gehweg