Sterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Hinweise für Melle: Sterbeurkunde: Ausstellung
Auf der Grundlage der im Sterberegister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Sterbeurkunde ausgestellt werden.
Antragsberechtigt sind die Ehegatten bzw. Lebenspartner der eingetragenen Person, deren Vorfahren und Abkömmlinge und andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Auf der Grundlage der im Sterberegister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Sterbeurkunde ausgestellt werden.
Antragsberechtigt sind die Ehegatten bzw. Lebenspartner der eingetragenen Person, deren Vorfahren und Abkömmlinge und andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Zuständigkeit
Hinweise für Melle: Sterbeurkunde: Ausstellung
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. - Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Beratungszeiten: (Termin erforderlich) Mo. - Di. 14.00 bis 16.00 Uhr Do. 14.00 bis 18.00 Uhr bitte beachten Sie unsere Online-Terminvergabe unter https://termine-reservieren.de/termine/melle/
Kontakt
Telefon Festnetz: 05422 965-350
Einheitsgemeinde Melle, Stadt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1380
49324 Melle
Kontakt
Telefon Festnetz: 05422 965-0
Fax: 05422 965-348
E-Mail: info@stadt-melle.de
E-Mail: eu-dlr@stadt-melle.de
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Kopie)
Hinweise für Melle: Sterbeurkunde: Ausstellung
Personalausweis oder Reisepass
sowie andere Personen zusätzlich einen Nachweis über ihr rechtliches Interesse.
Personalausweis oder Reisepass
sowie andere Personen zusätzlich einen Nachweis über ihr rechtliches Interesse.
Voraussetzungen
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Melle: Sterbeurkunde: Ausstellung
§ 60 i.V.m. § 56 Personenstandsgesetz (PStG)
Die Gebühren ergeben sich aus der Tarif-Nr. 105 der Nds. Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).
§ 60 i.V.m. § 56 Personenstandsgesetz (PStG)
Die Gebühren ergeben sich aus der Tarif-Nr. 105 der Nds. Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Verfahrensablauf
-
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
-
Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
-
Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
-
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Kosten
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR
Hinweise für Melle: Sterbeurkunde: Ausstellung
Für die erste ausgestellte Sterbeurkunde fallen Gebühren in Höhe von 15,00 € an. Jede weitere gleichzeitig ausgestellte Sterbeurkunde kostet 7,50 €.
Für die erste ausgestellte Sterbeurkunde fallen Gebühren in Höhe von 15,00 € an. Jede weitere gleichzeitig ausgestellte Sterbeurkunde kostet 7,50 €.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022
Stichwörter
Sterbebescheinigung, Sterbeurkunde Ausstellung