Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde beantragen

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

    Hinweise für Melle: Sterbeurkunde: Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Auf der Grundlage der im Sterberegister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Sterbeurkunde ausgestellt werden.

    Antragsberechtigt sind die Ehegatten bzw. Lebenspartner der eingetragenen Person, deren Vorfahren und Abkömmlinge und andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.



    Online-Dienst

    Urkunden aus dem Sterberegister

    ID: L100040_528859768

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Melle: Sterbeurkunde: Ausstellung

    Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 22

    49324 Melle

    Öffnungszeiten

    Servicezeiten: (Termin erwünscht) Mo. - Fr. 8.00 bis 13.00 Uhr Beratungszeiten: (Termin erforderlich) Mo. - Di. 14.00 bis 16.00 Uhr Do. 14.00 bis 18.00 Uhr bitte beachten Sie unsere Online-Terminvergabe unter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05422 965-350

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitsgemeinde Melle, Stadt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1380

    49324 Melle

    Hausanschrift

    Schürenkamp 16

    49324 Melle

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 05422 965-348

    Telefon Festnetz: 05422 965-0

    E-Mail: eu-dlr@stadt-melle.de

    E-Mail: info@stadt-melle.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - Identitätsnachweis (Kopie)

    Hinweise für Melle: Sterbeurkunde: Ausstellung

    Personalausweis oder Reisepass
    sowie andere Personen zusätzlich einen Nachweis über ihr rechtliches Interesse.

    Voraussetzungen

    Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

    • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
      (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Melle: Sterbeurkunde: Ausstellung

    § 60 i.V.m. § 56 Personenstandsgesetz (PStG)

    Die Gebühren ergeben sich aus der Tarif-Nr. 105 der Nds. Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

    • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.50 EUR

    Hinweise für Melle: Sterbeurkunde: Ausstellung

    Für die erste ausgestellte Sterbeurkunde fallen Gebühren in Höhe von 15,00 € an. Jede weitere gleichzeitig ausgestellte Sterbeurkunde kostet 7,50 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde Ausstellung, Sterbebescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English