Sterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Hinweise für Ganderkesee: Sterbeurkunde beantragen
Eine Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen, sowie Ort und Zeitpunkt des Todes. Erst nach erfolgter Beurkundung des Sterbefalles im Sterbebuch kann eine Sterbeurkunde als amtlicher Nachweis über den Tod ausgestellt werden.
In der Regel veranlasst das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut die Ausstellung der Sterbeurkunde(n) und übergibt sie Ihnen.
Sie benötigen später eine (weitere) Urkunde?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person verstorben ist.
Sofern dies die Gemeinde Ganderkesee ist, so können Sie die Urkunde persönlich, schriftlich oder online anfordern.
Online-Dienst
Sterbeurkunde online anfordern
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Ansprechpartner
Fachdienst 32 - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten zur Zeit nur nach Vereinbarung - bitte melden Sie sich telefonisch bei uns.
Kontakt
Weitere Informationen
Gemeinde Ganderkesee - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 40 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Ganderkesee, Bahnhof
Linien:- Bus: 245
- Bus: 220
- Bus: 244
- Bus: 247
- Bus: 246
- Regionalbahn: RB58
- Bus: 238
- Bus: 248
- Haltestelle: Ganderkesee, Bergedorfer Str.
Linien:- Bus: 244
- Bus: 247
- Bus: 220
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1661
27767 Ganderkesee
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der übrigen Bereiche: Montag, Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: rathaus@ganderkesee.de
Kontaktperson
Standesamt
Internet
Weitere Informationen
Bitte beachten Sie im Bereich Soziale Hilfen: Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem jeweils zuständigen Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin, die Terminvergabe erfolgt telefonisch.
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Kopie)
Voraussetzungen
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Verfahrensablauf
-
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
-
Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
-
Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
-
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Kosten
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.00 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.50 EUR
Hinweise für Ganderkesee: Sterbeurkunde beantragen
15,00 EUR (jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: EUR 7,50)
Für Renten- und Versorgungsangelegenheiten ist die Ausstellung der Urkunden gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022
Stichwörter
Sterbeurkunde Ausstellung, Sterbebescheinigung