Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde beantragen

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

    Hinweise für Ganderkesee: Sterbeurkunde beantragen

    Allgemeine Informationen

    Eine Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen, sowie Ort und Zeitpunkt des Todes. Erst nach erfolgter Beurkundung des Sterbefalles im Sterbebuch kann eine Sterbeurkunde als amtlicher Nachweis über den Tod ausgestellt werden.

    In der Regel veranlasst das von Ihnen beauftragte Bestattungsinstitut die Ausstellung der Sterbeurkunde(n) und übergibt sie Ihnen.

    Sie benötigen später eine (weitere) Urkunde?
    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person verstorben ist.
    Sofern dies die Gemeinde Ganderkesee ist, so können Sie die Urkunde persönlich, schriftlich oder online anfordern.



    Online-Dienst

    Sterbeurkunde online anfordern

    ID: L100040_512452058

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 32 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 2-4

    27777 Ganderkesee

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten zur Zeit nur nach Vereinbarung - bitte melden Sie sich telefonisch bei uns.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04222 44-0

    Fax: 04222 44-120

    E-Mail: standesamt@ganderkesee.de

    Weitere Informationen

    Um die Mitarbeitenden anzuzeigen, klicken Sie bitte auf die Organisationseinheit.

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Ganderkesee - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstrasse 2-4

    27777 Ganderkesee

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 40  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: ja
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ganderkesee, Bahnhof
      Linien:
      • Bus: 245
      • Bus: 220
      • Bus: 244
      • Bus: 247
      • Bus: 246
      • Regionalbahn: RB58
      • Bus: 238
      • Bus: 248
    • Haltestelle: Ganderkesee, Bergedorfer Str.
      Linien:
      • Bus: 244
      • Bus: 247
      • Bus: 220

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1661

    27767 Ganderkesee

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der übrigen Bereiche: Montag, Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Bitte beachten Sie im Bereich Soziale Hilfen: Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem jeweils zuständigen Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin, die Terminvergabe erfolgt telefonisch.

    Version

    Technisch geändert am 18.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - Identitätsnachweis (Kopie)

    Voraussetzungen

    Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

    • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
      (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

    • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.50 EUR

    Hinweise für Ganderkesee: Sterbeurkunde beantragen

    15,00 EUR (jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: EUR 7,50)

    Für Renten- und Versorgungsangelegenheiten ist die Ausstellung der Urkunden gebührenfrei.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde Ausstellung, Sterbebescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English