Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde beantragen

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

    Online-Dienst

    Anforderung Sterbeurkunde

    ID: L100040_478362523

    Beschreibung

    Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt Ihnen das Standesamt aus dem Personenstandsregister Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften aus. Im Bereich Sterberegister können Sie unter den folgenden Optionen auswählen: - Sterbeurkunde Standard (DIN A4) - Sterbeurkunde für Stammbuch (DIN A5) - Mehrsprachiger Auszug aus dem Sterbeeintrag (international) - Beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister Die Beantragung und Ausstellung muss bei dem Standesamt erfolgen, bei dem das jeweilige Ereignis stattgefunden hat. Jedes erste Exemplar kostet 15,00 €, jedes weitere Exemplar jeweils 7,50 € (Gebühr Stand 01.11.2022). Sofern Sie eine Urkunde zur eigenen Person anfordern, benötigen wir als Identitätsnachweis eine Kopie der Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises. Bitte übersenden Sie diese an das Standesamt. Sofern Sie Urkunden Dritter anfordern, benötigen wir neben der Kopie des Personalausweises ggf. weitere Nachweise z.B. zur Verwandtschaft o.ä.. Das Standesamt wird sich in diesen Fällen mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Mastercard
    • Visa Karte
    • giropay
    • SEPA-Lastschrift
    • Paypal

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2022

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bad Zwischenahn - Bürgeramt (Standesamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Brink 9

    26160 Bad Zwischenahn

    Behindertenparkplatz: Hinter dem Rathaus
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Hinter dem Rathaus
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Bad Zwischenahn, Markt

    Bus: 350, 377, 392, 394, 398

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1255

    26147 Bad Zwischenahn

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Hinweis: oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Formulare

    Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)

    Version

    Technisch erstellt am 09.09.2010 (von: Heidi Schüll)

    Technisch geändert am 03.09.2024 (von: Lenk, Matthias)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    - Identitätsnachweis (Kopie)

    Voraussetzungen

    Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

    • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
      (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

    • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR

    Hinweise für Bad Zwischenahn: Sterbeurkunde beantragen

    Nachbeurkundung eines im Ausland eingetretenen Sterbefalles, ggf. höhere Gebühren bei Prüfung einer vorangegangenen ausländischen Scheidung.

    : Abgabe 40.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde Ausstellung, Sterbebescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024