Sterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Sterbeurkunde Ausstellung
Gesamtthemenübersicht Personenstandsurkunde
Folgende Urkunden zum Sterbefall können beim Standesamt (unter Berücksichtigung der unten genannten Voraussetzungen) bestellt werden:
- Sterbeurkunden
- Ausdrucke aus den Personenstandsregistern/beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch auch mit Hinweisen
- Auf besonderen Wunsch:
- mehrsprachige (internationale) Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde enthält Angaben über
- Vor- und Familienname des Verstorbenen
- Geburtsort und -datum
- Sterbeort und -datum
- Gegebenenfalls Religionszugehörigkeit
- Letzter Wohnsitz
- Familienstand
- Vor- und Familiennamen des Ehegatten/vorverstorbenen Ehegatten
Der Registerausdruck (beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch)
- enthält alle Eintragungen des Registers mit allen Folgebeurkundungen und auf Wunsch mit allen Hinweisen.
- Geburtszeit und Sterbezeit sind nur in Registerausdrucken enthalten.
- Der Registerausdruck aus den bisherigen (in Buchform geführten)
Personenstandsbüchern wird als beglaubigte Abschrift fototechnisch erstellt.
Gesamtthemenübersicht Personenstandsurkunde
Folgende Urkunden zum Sterbefall können beim Standesamt (unter Berücksichtigung der unten genannten Voraussetzungen) bestellt werden:
- Sterbeurkunden
- Ausdrucke aus den Personenstandsregistern/beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch auch mit Hinweisen
- Auf besonderen Wunsch:
- mehrsprachige (internationale) Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde enthält Angaben über
- Vor- und Familienname des Verstorbenen
- Geburtsort und -datum
- Sterbeort und -datum
- Gegebenenfalls Religionszugehörigkeit
- Letzter Wohnsitz
- Familienstand
- Vor- und Familiennamen des Ehegatten/vorverstorbenen Ehegatten
Der Registerausdruck (beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch)
- enthält alle Eintragungen des Registers mit allen Folgebeurkundungen und auf Wunsch mit allen Hinweisen.
- Geburtszeit und Sterbezeit sind nur in Registerausdrucken enthalten.
- Der Registerausdruck aus den bisherigen (in Buchform geführten)
Personenstandsbüchern wird als beglaubigte Abschrift fototechnisch erstellt.
Online-Dienst
Sterbeurkunde online beantragen
Online erledigen
Zahlungsweise
- Paypal
- Visa Karte
- Mastercard
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Zuständigkeit
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Sterbeurkunde Ausstellung
- Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Sterbefall) geführt. Dort erhält man die entsprechenden Urkunden, auch wenn man dort nicht oder nicht mehr wohnt. Dies gilt auch für alle Personenstandsfälle im Ausland. Diese Urkunden erhält man dann im Ausland bei dem zuständigen Standesamt.
- Dies gilt auch für internationale Urkunden.
- Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Sterbefall) geführt. Dort erhält man die entsprechenden Urkunden, auch wenn man dort nicht oder nicht mehr wohnt. Dies gilt auch für alle Personenstandsfälle im Ausland. Diese Urkunden erhält man dann im Ausland bei dem zuständigen Standesamt.
- Dies gilt auch für internationale Urkunden.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Kopie)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Sterbeurkunde Ausstellung
beim Abholen direkt im Standesamt durch die Antragstellerin/den Antragsteller
- gültiger Personalausweises oder Reisepasses
beim Abholen direkt im Standesamt durch eine bevollmächtigte Person
- formlose Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers und der bevollmächtigen Person
beim Abholen direkt im Standesamt durch Eltern/Kinder
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Abholenden
beim Abholen direkt im Standesamt durch die Antragstellerin/den Antragsteller
- gültiger Personalausweises oder Reisepasses
beim Abholen direkt im Standesamt durch eine bevollmächtigte Person
- formlose Vollmacht
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers und der bevollmächtigen Person
beim Abholen direkt im Standesamt durch Eltern/Kinder
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Abholenden
Voraussetzungen
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Sterbeurkunde Ausstellung
Sterbeurkunden können von folgenden Personen bestellt werden:
- Ehegattin/Ehegatte
- eingetragene Lebenspartnerin/eingetragener Lebenspartner
- Kind
- Enkelkind
- Mutter/Vater
- sonstige berechtigte Person (Berechtigung ist nachzuweisen und wird vom Standesamt geprüft)
Sterbeurkunden können von folgenden Personen bestellt werden:
- Ehegattin/Ehegatte
- eingetragene Lebenspartnerin/eingetragener Lebenspartner
- Kind
- Enkelkind
- Mutter/Vater
- sonstige berechtigte Person (Berechtigung ist nachzuweisen und wird vom Standesamt geprüft)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Verfahrensablauf
-
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
-
Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
-
Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
-
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Sterbeurkunde Ausstellung
Urkunden können online mit integrierter Online-Bezahlfunktion über den Antrag auf dieser Seite bestellt werden.
Sollte die Online-Bestellung aus einem wichtigem Grund (zum Beispiel kein Internetanschluss) nicht möglich sein, kann die Urkunde auch persönlich im Standesamt bestellt werden.
Bei persönlicher Bestellung im Standesamt muss die Urkunde vor Ort bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Hinweis
Im Standesamt können nur Urkunden anfordert werden, die noch nicht an das Archiv abgegeben worden sind. Im Standesamt werden Sterberegister 30 Jahre aufbewahrt.
Sollten Auskünfte/Unterlagen für Zeiträume davor (ab 1876) benötigt werden, dann richten Sie Ihre Anfrage bitte an das Zwischenarchiv
Urkunden können online mit integrierter Online-Bezahlfunktion über den Antrag auf dieser Seite bestellt werden.
Sollte die Online-Bestellung aus einem wichtigem Grund (zum Beispiel kein Internetanschluss) nicht möglich sein, kann die Urkunde auch persönlich im Standesamt bestellt werden.
Bei persönlicher Bestellung im Standesamt muss die Urkunde vor Ort bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.
Hinweis
Im Standesamt können nur Urkunden anfordert werden, die noch nicht an das Archiv abgegeben worden sind. Im Standesamt werden Sterberegister 30 Jahre aufbewahrt.
Sollten Auskünfte/Unterlagen für Zeiträume davor (ab 1876) benötigt werden, dann richten Sie Ihre Anfrage bitte an das Zwischenarchiv
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Sterbeurkunde Ausstellung
Bei der persönlichen Beantragung im Standesamt wird Ihnen die Urkunde direkt ausgehändigt. Bitte kalkulieren Sie hierfür etwas Wartezeit ein.
Die Bearbeitungszeit für die Online-Bestellung beträgt derzeit eine Woche (plus Postweg).
Bei der persönlichen Beantragung im Standesamt wird Ihnen die Urkunde direkt ausgehändigt. Bitte kalkulieren Sie hierfür etwas Wartezeit ein.
Die Bearbeitungszeit für die Online-Bestellung beträgt derzeit eine Woche (plus Postweg).
Kosten
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Sterbeurkunde Ausstellung
- Sterbeurkunde; Abschrift aus dem Sterberegister/-buch; Internationale Urkunden 15 Euro
- Für jede weitere gleichzeitig davon (inhaltsgleiche) ausgefertigte Urkunde 7,50 Euro
Versandkosten
- im Inland – keine Portokosten
- im Ausland – 10,07 Euro Portokosten. Der Versand erfolgt per Einschreiben mit Rückschein.
Hinweis
Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Sie werden duch einen entsprechenden Stempel gekennzeichnet.
Die Gebühren des Standesamtes können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.
- Sterbeurkunde; Abschrift aus dem Sterberegister/-buch; Internationale Urkunden 15 Euro
- Für jede weitere gleichzeitig davon (inhaltsgleiche) ausgefertigte Urkunde 7,50 Euro
Versandkosten
- im Inland - keine Portokosten
- im Ausland - 10,07 Euro Portokosten. Der Versand erfolgt per Einschreiben mit Rückschein.
Hinweis
Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Sie werden duch einen entsprechenden Stempel gekennzeichnet.
Die Gebühren des Standesamtes können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022
Stichwörter
Sterbeurkunde Ausstellung, Sterbebescheinigung