Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde beantragen

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Sterbeurkunde Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Personenstandsurkunde

    Folgende Urkunden zum Sterbefall können beim Standesamt (unter Berücksichtigung der unten genannten Voraussetzungen) bestellt werden:

    • Sterbeurkunden
    • Ausdrucke aus den Personenstandsregistern/beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch auch mit Hinweisen
    • Auf besonderen Wunsch:
      • mehrsprachige (internationale) Sterbeurkunde

    Die Sterbeurkunde enthält Angaben über

    • Vor- und Familienname des Verstorbenen
    • Geburtsort und -datum
    • Sterbeort und -datum
    • Gegebenenfalls Religionszugehörigkeit
    • Letzter Wohnsitz
    • Familienstand
    • Vor- und Familiennamen des Ehegatten/vorverstorbenen Ehegatten

    Der Registerausdruck (beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch)

    • enthält alle Eintragungen des Registers mit allen Folgebeurkundungen und auf Wunsch mit allen Hinweisen.
    • Geburtszeit und Sterbezeit sind nur in Registerausdrucken enthalten.
    • Der Registerausdruck aus den bisherigen (in Buchform geführten)
      Personenstandsbüchern wird als beglaubigte Abschrift fototechnisch erstellt.


    Online-Dienst

    Sterbeurkunde online beantragen

    ID: L100040_562089222

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Visa Karte
    • Paypal
    • Mastercard

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Sterbeurkunde Ausstellung

    • Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Sterbefall) geführt. Dort erhält man die entsprechenden Urkunden, auch wenn man dort nicht oder nicht mehr wohnt. Dies gilt auch für alle Personenstandsfälle im Ausland. Diese Urkunden erhält man dann im Ausland bei dem zuständigen Standesamt.
    • Dies gilt auch für internationale Urkunden.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 12

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-2738

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: standesamt@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Im Standesamt können sich nicht nur Brautpaare trauen lassen, hier werden außerdem in den Registern viele zentrale Ereignisse der Menschen, wie Geburt, Heirat, Scheidung und auch der Tod urkundlich festgehalten. Die Standesbeamten helfen außerdem bei so unterschiedlichen Dingen wie dem Wunsch nach Namensänderung, Kirchenaustritt, Anerkennung der Vaterschaft. Empfehlung: Wenn Sie sich zu diesen Themen erkundigen wollen oder Fragen haben, können Sie dies am besten in einem direkten Gespräch mit einem Standesbeamten erledigen. Wenn Sie dazu persönlich vorbeikommen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns. Ihre Ansprechpartner und hilfreiche Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten.

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - Identitätsnachweis (Kopie)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Sterbeurkunde Ausstellung

    beim Abholen direkt im Standesamt durch die Antragstellerin/den Antragsteller

    • gültiger Personalausweises oder Reisepasses

    beim Abholen direkt im Standesamt durch eine bevollmächtigte Person

    • formlose Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers und der bevollmächtigen Person

    beim Abholen direkt im Standesamt durch Eltern/Kinder

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Abholenden

    Voraussetzungen

    Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

    • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
      (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunden können von folgenden Personen bestellt werden:

    • Ehegattin/Ehegatte
    • eingetragene Lebenspartnerin/eingetragener Lebenspartner
    • Kind
    • Enkelkind
    • Mutter/Vater
    • sonstige berechtigte Person (Berechtigung ist nachzuweisen und wird vom Standesamt geprüft)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

    • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Sterbeurkunde Ausstellung

    Urkunden können online mit integrierter Online-Bezahlfunktion über den Antrag auf dieser Seite bestellt werden.

    Sollte die Online-Bestellung aus einem wichtigem Grund (zum Beispiel kein Internetanschluss) nicht möglich sein, kann die Urkunde auch persönlich im Standesamt bestellt werden.

    Bei persönlicher Bestellung im Standesamt muss die Urkunde vor Ort bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

    Hinweis

    Im Standesamt können nur Urkunden anfordert werden, die noch nicht an das Archiv abgegeben worden sind. Im Standesamt werden Sterberegister 30 Jahre aufbewahrt.

    Sollten Auskünfte/Unterlagen für Zeiträume davor (ab 1876) benötigt werden, dann richten Sie Ihre Anfrage bitte an das Zwischenarchiv

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Sterbeurkunde Ausstellung

    Bei der persönlichen Beantragung im Standesamt wird Ihnen die Urkunde direkt ausgehändigt. Bitte kalkulieren Sie hierfür etwas Wartezeit ein.

    Die Bearbeitungszeit für die Online-Bestellung beträgt derzeit eine Woche (plus Postweg).

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.50 EUR

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Sterbeurkunde Ausstellung

    • Sterbeurkunde; Abschrift aus dem Sterberegister/-buch; Internationale Urkunden 15 Euro
    • Für jede weitere gleichzeitig davon (inhaltsgleiche) ausgefertigte Urkunde 7,50 Euro

    Versandkosten

    • im Inland - keine Portokosten
    • im Ausland - 10,07 Euro Portokosten. Der Versand erfolgt per Einschreiben mit Rückschein.

    Hinweis

    Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Sie werden duch einen entsprechenden Stempel gekennzeichnet.

    Die Gebühren des Standesamtes können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde Ausstellung, Sterbebescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English