Sterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Hinweise für Verden (Aller): Sterbeurkunde
Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Zuständigkeitsbereich er eingetreten ist, angezeigt werden. Erst nach erfolgter Beurkundung des Sterbefalles im Sterbebuch kann eine Sterbeurkunde als amtlicher Nachweis über den Tod ausgestellt werden.
Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Zuständigkeitsbereich er eingetreten ist, angezeigt werden. Erst nach erfolgter Beurkundung des Sterbefalles im Sterbebuch kann eine Sterbeurkunde als amtlicher Nachweis über den Tod ausgestellt werden.
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Anforderung Sterbeurkunde
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Zuständigkeit
Hinweise für Verden (Aller): Sterbeurkunde
Wurde der Sterbefall in der Stadt Verden (Aller) beurkundet, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Verden (Aller).
Ansonsten ist die Sterbeurkunde bei dem Standesamt des Ortes erhältlich, in dem der Tod beurkundet wurde.
Wurde der Sterbefall in der Stadt Verden (Aller) beurkundet, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Verden (Aller).
Ansonsten ist die Sterbeurkunde bei dem Standesamt des Ortes erhältlich, in dem der Tod beurkundet wurde.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kirschner
Frau Schwenke
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Kopie)
Hinweise für Verden (Aller): Sterbeurkunde
Sie können als Angehöriger oder berechtigte Person die Sterbeurkunde ganz einfach Online beantragen – siehe Seitenanfang.
Wenn Sie als Angehöriger oder berechtigte Person (Nachweis des berechtigten Interesses ist beizubringen) die Sterbeurkunde persönlich im Standesamt Verden (Aller) abholen möchten, sprechen Sie dafür bitte telefonisch einen Termin ab!
Sie können als Angehöriger oder berechtigte Person die Sterbeurkunde ganz einfach Online beantragen - siehe Seitenanfang.
Wenn Sie als Angehöriger oder berechtigte Person (Nachweis des berechtigten Interesses ist beizubringen) die Sterbeurkunde persönlich im Standesamt Verden (Aller) abholen möchten, sprechen Sie dafür bitte telefonisch einen Termin ab!
Voraussetzungen
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Verfahrensablauf
-
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
-
Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
-
Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
-
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Kosten
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR
Hinweise für Verden (Aller): Sterbeurkunde
- 15,00 EUR für die Ausstellung der 1. Urkunde
- 7,50 EUR für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
- 15,00 EUR für die Ausstellung der 1. Urkunde
- 7,50 EUR für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022
Stichwörter
Sterbeurkunde Ausstellung, Sterbebescheinigung