Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde beantragen

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

    Hinweise für Fredenbeck: Sterbeurkunde

    Allgemeine Informationen

    Sterbeurkunden können bei dem Standesamt angefordert werden, wo der Personenstandsfall ursprünglich einmal beurkundet wurde.

    Die persönlichen Daten der Personenstandsbücher unterliegen dem erhöhten Datenschutz. Gemäß § 61 Personenstandsgesetz können Urkundenerteilungen und Auskünfte nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern (bei eingetragener Lebenspartnerschaft), Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen – wie Geschwister, Tanten, Onkel, Neffen, Nichten - nur dann, wenn sie ein berechtigtes rechtliches Interesse nachweisen können.



    Allgemeine Informationen

    Sterbeurkunden können bei dem Standesamt angefordert werden, wo der Personenstandsfall ursprünglich einmal beurkundet wurde.

    Die persönlichen Daten der Personenstandsbücher unterliegen dem erhöhten Datenschutz. Gemäß § 61 Personenstandsgesetz können Urkundenerteilungen und Auskünfte nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern (bei eingetragener Lebenspartnerschaft), Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - wie Geschwister, Tanten, Onkel, Neffen, Nichten - nur dann, wenn sie ein berechtigtes rechtliches Interesse nachweisen können.



    Online-Dienst

    Sterbeurkunde

    ID: L100040_503960495

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 03.07.2023 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 Ordnung und Tiefbau

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwingestraße 1

    21717 Fredenbeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04149 91-0

    Fax: 04149 91-399

    E-Mail: info@fredenbeck.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Stade)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Fredenbeck)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    - Identitätsnachweis (Kopie)

    Voraussetzungen

    Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

    • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
      (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

    • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR

    Hinweise für Fredenbeck: Sterbeurkunde

    • Gebühr: 15,00 EUR für die Ausstellung der Urkunde
    • Gebühr:  7,50 EUR für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
    • Gebühr: Urkunden für Renten- und Versorgungsangelegenheiten sind gebührenfrei
    • Gebühr: 15,00 EUR für die Ausstellung der Urkunde
    • Gebühr: 7,50 EUR für jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
    • Gebühr: Urkunden für Renten- und Versorgungsangelegenheiten sind gebührenfrei

    Weitere Informationen

    Hinweise für Fredenbeck: Sterbeurkunde

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 11.07.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Sterbebescheinigung, Sterbeurkunde Ausstellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)