Sterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Hinweise für Hanstedt: Sterbeurkunde beantragen
Eine Sterbeurkunde bzw. ein beglaubigter Auszug aus dem Sterberegister kann auf Antrag erneut aus dem Sterberegister ausgestellt werden. Hierzu ist es notwendig, dass der Sterbefall bereits beurkundet wurde. Sollte es sich um eine gerade erst verstorbene Person handeln, muss der Sterbefall zunächst beim Standesamt angezeigt und beurkundet werden, bevor Sie weitere Urkunden beantragen können.
Die Sterbeurkunde kann schriftlich oder persönlich beim zuständigen Standesamt beantragt werden.
Sollten Sie die Sterbeurkunde zur Verwendung im Ausland benötigen kann ein mehrsprachiger Auszug aus dem Sterbeeintrag ausgestellt werden. Ob das entsprechende Land eine solche mehrsprachige Urkunde anerkennt, erfragen Sie bitte zunächst beim Standesamt.
Eine Sterbeurkunde bzw. ein beglaubigter Auszug aus dem Sterberegister kann auf Antrag erneut aus dem Sterberegister ausgestellt werden. Hierzu ist es notwendig, dass der Sterbefall bereits beurkundet wurde. Sollte es sich um eine gerade erst verstorbene Person handeln, muss der Sterbefall zunächst beim Standesamt angezeigt und beurkundet werden, bevor Sie weitere Urkunden beantragen können.
Die Sterbeurkunde kann schriftlich oder persönlich beim zuständigen Standesamt beantragt werden.
Sollten Sie die Sterbeurkunde zur Verwendung im Ausland benötigen kann ein mehrsprachiger Auszug aus dem Sterbeeintrag ausgestellt werden. Ob das entsprechende Land eine solche mehrsprachige Urkunde anerkennt, erfragen Sie bitte zunächst beim Standesamt.
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Ansprechpartner
Team Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4184 803-0
Fax: +49 4184 803-49
Kontaktperson
Frau Sina Körner
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Kopie)
Hinweise für Hanstedt: Sterbeurkunde beantragen
- Todesbescheinigung (bei Erstbeurkundung),
- Urkunden bzw. andere Unterlagen, aus denen sich die direkte Verwandtschaft ergibt,
- Unterlagen, die das rechtliche Interesse glaubhaft machen.
- Todesbescheinigung (bei Erstbeurkundung),
- Urkunden bzw. andere Unterlagen, aus denen sich die direkte Verwandtschaft ergibt,
- Unterlagen, die das rechtliche Interesse glaubhaft machen.
Voraussetzungen
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Verfahrensablauf
-
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
-
Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
-
Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
-
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Kosten
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR
Weitere Informationen
Hinweise für Hanstedt: Sterbeurkunde beantragen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022
Stichwörter
Sterbebescheinigung, Sterbeurkunde Ausstellung