Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde beantragen

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

    Hinweise für Hanstedt: Sterbeurkunde beantragen

    Allgemeine Informationen

    Eine Sterbeurkunde bzw. ein beglaubigter Auszug aus dem Sterberegister kann auf Antrag erneut aus dem Sterberegister ausgestellt werden.  Hierzu ist es notwendig, dass der Sterbefall bereits beurkundet wurde. Sollte es sich um eine gerade erst verstorbene Person handeln, muss der Sterbefall zunächst beim Standesamt angezeigt und beurkundet werden, bevor Sie weitere Urkunden beantragen können.

    Die Sterbeurkunde kann schriftlich oder persönlich beim zuständigen Standesamt beantragt werden.

    Sollten Sie die Sterbeurkunde zur Verwendung im Ausland benötigen kann ein mehrsprachiger Auszug aus dem Sterbeeintrag ausgestellt werden. Ob das entsprechende Land eine solche mehrsprachige Urkunde anerkennt, erfragen Sie bitte zunächst beim Standesamt.



    Allgemeine Informationen

    Eine Sterbeurkunde bzw. ein beglaubigter Auszug aus dem Sterberegister kann auf Antrag erneut aus dem Sterberegister ausgestellt werden. Hierzu ist es notwendig, dass der Sterbefall bereits beurkundet wurde. Sollte es sich um eine gerade erst verstorbene Person handeln, muss der Sterbefall zunächst beim Standesamt angezeigt und beurkundet werden, bevor Sie weitere Urkunden beantragen können.

    Die Sterbeurkunde kann schriftlich oder persönlich beim zuständigen Standesamt beantragt werden.

    Sollten Sie die Sterbeurkunde zur Verwendung im Ausland benötigen kann ein mehrsprachiger Auszug aus dem Sterbeeintrag ausgestellt werden. Ob das entsprechende Land eine solche mehrsprachige Urkunde anerkennt, erfragen Sie bitte zunächst beim Standesamt.



    Online-Dienst

    Sterbeurkunde Ausstellung

    ID: L100040_481381558

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 12.12.2022 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Team Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 1

    21271 Hanstedt

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch nur mit Termin Sie können auch an den Tagen mit regulären Öffnungszeiten Termine außerhalb dieser Zeiten vereinbaren.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4184 803-0

    Fax: +49 4184 803-49

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 09.10.2020 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Hanstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    - Identitätsnachweis (Kopie)

    Hinweise für Hanstedt: Sterbeurkunde beantragen

    • Todesbescheinigung (bei Erstbeurkundung),
    • Urkunden bzw. andere Unterlagen, aus denen sich die direkte Verwandtschaft ergibt,
    • Unterlagen, die das rechtliche Interesse glaubhaft machen.
    • Todesbescheinigung (bei Erstbeurkundung),
    • Urkunden bzw. andere Unterlagen, aus denen sich die direkte Verwandtschaft ergibt,
    • Unterlagen, die das rechtliche Interesse glaubhaft machen.

    Voraussetzungen

    Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

    • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
      (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

    • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 11.07.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Sterbebescheinigung, Sterbeurkunde Ausstellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)