Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde beantragen

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

    Hinweise für Rosengarten: Sterbeurkunde beantragen

    Achtung!

    Bei den Internetseiten standesamtauskunft.de, www.standesamt.com und www.standesamt24.de handelt es sich um kostenpflichtige Angebote eines privaten Betreibers, nicht um ein Serviceangebot der deutschen Standesämter.

    Wo erhalten Sie die benötigte Sterbeurkunde ?

    Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.

    Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, wo die Person verstorben ist.

    Wenn für eine im Ausland geschlossene Ehe ein Familienbuch auf Antrag angelegt wurde, erhalten Sie die entsprechende Urkunde bei dem Standesamt, bei dem das Familienbuch ab 24.02.2007 geführt wurde. Geburts-, Ehe- und Sterberegister, die ab dem 01.01.2009 für Personenstandsfälle im Ausland erstellt wurden, werden bei dem Standesamt geführt, bei dem sie angelegt wurden. Dort werden auch die entsprechenden Urkunden ausgestellt. Urkunden für Personenstandsfälle, die beim Standesamt I in Berlin beurkundet wurden, werden weiterhin dort ausgestellt.

    Urkunden für Ahnenforschung und Inkassobüros können über diesen Weg nicht angefordert werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich per E-Mail standesamt@gemeinde-rosengarten.de an uns.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Gemeinde Rosengarten

    ID: L100040_479154583

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Rosengarten: Sterbeurkunde beantragen

    Zuständig für die Ausstellung von Urkunden und Auszügen aus dem Register ist jeweils das Standesamt, welches das Ereignis beurkundet hat.

    Das Standesamt steht nach vorheriger telefonischer Terminabsprache zur Verfügung.


    In unserem Serviceportal können Sie einige Anträge auch online stellen und mit Ihrer Verwaltung kommunizieren - bequem von zu Hause aus oder unterwegs mit Ihrem Smartphone.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rosengarten - Standesamt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - Identitätsnachweis (Kopie)

    Voraussetzungen

    Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

    • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
      (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

    • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde Ausstellung, Sterbebescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English