Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde beantragen

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Sterbeurkunde Ausstellung

    Hinweis zum Standesamtsbezirk Seevetal-Neu Wulmstorf

    Die Standesämter der Gemeinden Seevetal und Neu Wulmstorf haben fusioniert. Als Anlaufstelle für Anfragen von Dienstleistungen verweisen wir auf das Standesamt in der Gemeinde Seevetal, wo detaillierte Informationen und die erforderlichen Unterlagen erhältlich sind. Klicken Sie hier. Der neue Standesamtsbezirk Seevetal-Neu Wulmstorf bietet Ihnen einen verbesserten und umfassenderen Bürgerservice. Termine können sowohl für Vorsprachen in Neu Wulmstorf oder Seevetal vereinbart werden.

    Hinweis zum Standesamtsbezirk Seevetal-Neu Wulmstorf

    Die Standesämter der Gemeinden Seevetal und Neu Wulmstorf haben fusioniert. Als Anlaufstelle für Anfragen von Dienstleistungen verweisen wir auf das Standesamt in der Gemeinde Seevetal, wo detaillierte Informationen und die erforderlichen Unterlagen erhältlich sind. Klicken Sie hier. Der neue Standesamtsbezirk Seevetal-Neu Wulmstorf bietet Ihnen einen verbesserten und umfassenderen Bürgerservice. Termine können sowohl für Vorsprachen in Neu Wulmstorf oder Seevetal vereinbart werden.

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Sterbeurkunde Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Die Zuständigkeit des Standesamtes richtet sich nach dem tatsächlichen Sterbeort und nicht dem Wohnort.



    Allgemeine Informationen

    Die Zuständigkeit des Standesamtes richtet sich nach dem tatsächlichen Sterbeort und nicht dem Wohnort.



    Online-Dienst

    Sterbeurkunde und Abschriften aus dem Sterberegister

    ID: L100040_532831653

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 09.01.2024 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Neu Wulmstorf)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Sterbeurkunde Ausstellung

    An alle angegebenen Ansprechpartner des Standesamtes der Gemeinde Neu Wulmstorf, sofern der Sterbeort hier tatsächlich ist.

    An alle angegebenen Ansprechpartner des Standesamtes der Gemeinde Neu Wulmstorf, sofern der Sterbeort hier tatsächlich ist.

    Ansprechpartner

    IV.I.4.1 Sachgebiet Standesamt Seevetal-Neu Wulmstorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 11

    21218 Neu Wulmstorf

    Öffnungszeiten

    Das Standesamt Seevetal-Neu Wulmstorf kann nur mit vorheriger Terminabsprache besucht werden. Eine Terminanfrage können Sie auf der folgenden Webseite erstellen: www.seevetal.de/standesamt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 553333

    E-Mail: standesamt@seevetal.de

    Version

    Technisch erstellt am 21.07.2022 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Neu Wulmstorf)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    - Identitätsnachweis (Kopie)

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Sterbeurkunde Ausstellung

    Der Antragssteller hat  ein berechtigtes Interesse zur Ausstellung einer Urkunde nachzuweisen. Dies kann zum Beispiel eine Erbauseinandersetzung oder rechtliche Verpflichtungen sein.

    Das Standesamt wird hierzu im Bedarfsfall entsprechende Nachweise vom Antragssteller  anfordern.

    Eine berechtigtes Interesse kann bei  engen Verwandten wie Eltern, Kinder oder Ehegatte grundsätzlich unterstellt werden. Sie erhalten auch auf Antrag eine Sterbeurkunde. Geschwister und andere Verwandte haben das berechtigte Interesse  näher glaubhaft darzustellen.

    Der Antragssteller hat ein berechtigtes Interesse zur Ausstellung einer Urkunde nachzuweisen. Dies kann zum Beispiel eine Erbauseinandersetzung oder rechtliche Verpflichtungen sein.

    Das Standesamt wird hierzu im Bedarfsfall entsprechende Nachweise vom Antragssteller anfordern.

    Eine berechtigtes Interesse kann bei engen Verwandten wie Eltern, Kinder oder Ehegatte grundsätzlich unterstellt werden. Sie erhalten auch auf Antrag eine Sterbeurkunde. Geschwister und andere Verwandte haben das berechtigte Interesse näher glaubhaft darzustellen.

    Voraussetzungen

    Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

    • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
      (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

    • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Hinweise für Neu Wulmstorf: Sterbeurkunde Ausstellung

    Eine Sterbeurkunde kann max. bis 30 Jahre nach Tod der Person ausgestellt werden.

    Nach 30 Jahren werden die Register an die zuständigen Archive abgegeben. Es kann dann nur noch eine Archivauskunft gegeben werden

    Eine Sterbeurkunde kann max. bis 30 Jahre nach Tod der Person ausgestellt werden.

    Nach 30 Jahren werden die Register an die zuständigen Archive abgegeben. Es kann dann nur noch eine Archivauskunft gegeben werden

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 11.07.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Sterbebescheinigung, Sterbeurkunde Ausstellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)