Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde beantragen

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

    Hinweise für Bergen: Sterbeurkunde Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Einsicht in das Sterberegister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus dem Sterberegister können vor Ablauf der Fortführungsfristen u. a. nur verlangen:

    • Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person,
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen,
    • für das Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Verstorbenen gestellt wird,
    • Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes.


    Allgemeine Informationen

    Einsicht in das Sterberegister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus dem Sterberegister können vor Ablauf der Fortführungsfristen u. a. nur verlangen:

    • Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person,
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen,
    • für das Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Verstorbenen gestellt wird,
    • Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes.


    Online-Dienst

    Anforderung einer Sterbeurkunde

    ID: L100040_445648575

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 07.02.2022 (von: Webservice, Stadt Bergen)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Bergen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Zuständigkeit

    Hinweise für Bergen: Sterbeurkunde Ausstellung

    An das Standesamt des Sterbeortes.

    An das Standesamt des Sterbeortes.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichend 3

    29303 Bergen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 Uhr - 12:30 Uhr zusätzlich Dienstag 14:30 Uhr - 16:00 Uhr zusätzlich Donnerstag 14:30 Uhr - 17:00 Uhr Termine und Trauungen sind auch nach persönlicher Vereinbarung möglich. Trauungen an Sonnabenden: 1. Sonnabend im Monat.

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2020 (von: Webservice, Stadt Bergen)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Bergen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Stadt Bergen

    Adresse

    Hausanschrift

    Deichend 3-7

    29303 Bergen

    Behindertenparkplatz: Deichend 5 (vor dem Rathaus)
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Deichend 2 (beim Marktplatz)
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Deichend 5 (vor dem Rathaus)
    Anzahl: 3
    Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerkontakt: Montag - Mittwoch 8 - 17 Uhr Donnerstag 8 - 18 Uhr Freitag 8 - 12.30 Uhr Allgemeine Verwaltung (Fachämter): Montag + Mittwoch 8 - 13 Uhr Dienstag 8 - 17 Uhr Donnerstag 8 - 18 Uhr Freitag 8 - 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 479-0

    Fax: 05051 479-36

    E-Mail: stadt@bergen-online.de

    Weitere Informationen

    Rampe am Eingang zum Rathaus, Eingang Standesamt ebenerdig.

    Version

    Technisch erstellt am 24.01.2008 (von: Annette Henn)

    Technisch geändert am 05.02.2021 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    - Identitätsnachweis (Kopie)

    Hinweise für Bergen: Sterbeurkunde Ausstellung

    Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge:

      • Personalausweis oder Reisepass

    andere Personen:

    • Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über das rechtliche oder berechtigte  Interesse an der Ausstellung der Sterbeurkunde

    Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge:

      • Personalausweis oder Reisepass

    andere Personen:

    • Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über das rechtliche oder berechtigte Interesse an der Ausstellung der Sterbeurkunde

    Voraussetzungen

    Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

    • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
      (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bergen: Sterbeurkunde Ausstellung

    §   5 Personenstandsgesetz (PStG)

    §   7 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 55 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 56 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 60 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 62 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 5 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 7 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 55 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 56 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 60 Personenstandsgesetz (PStG)

    § 62 Personenstandsgesetz (PStG)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

    • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Hinweise für Bergen: Sterbeurkunde Ausstellung

    Für die Fortführung des Sterberegisters durch das Standesamt gilt eine Frist von 30 Jahren. Danach gelten hierfür die jeweiligen archivrechtlichen Vorschriften.

    Für die Fortführung des Sterberegisters durch das Standesamt gilt eine Frist von 30 Jahren. Danach gelten hierfür die jeweiligen archivrechtlichen Vorschriften.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR

    Hinweise für Bergen: Sterbeurkunde Ausstellung

    • Gebühr: 15,00 EUR
    • Gebühr:   7,50 EUR
      für jedes weitere Exemplar der Urkunde, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
    • Gebühr: 15,00 EUR
    • Gebühr: 7,50 EUR
      für jedes weitere Exemplar der Urkunde, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 11.07.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Sterbebescheinigung, Sterbeurkunde Ausstellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)