Sterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Online-Dienste
Ausstellung einer Sterbeurkunde
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Ansprechpartner
32.1 Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05121 301-2900
E-Mail: standesamt@stadt-hildesheim.de
Weitere Informationen
Stadt Hildesheim - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 12:00 Di: 08:00 - 12:00 Mi: 08:00 - 12:00 Do: 08:00 - 12:00 und 15:00 - 17:30 Fr: 08:00 - 12:00 Besonderer Hinweis: Anmeldungen von Eheschließungen sind nur von Montag bis Donnerstag möglich!
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Kopie)
Voraussetzungen
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Hinweise für Hildesheim: Sterbeurkunde - Ausstellung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen können:
- Ehegatten und Lebenspartner
- Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
- Von den Angehörigen beauftragte Bestattungsinstitute.
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen können:
- Ehegatten und Lebenspartner
- Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
- Von den Angehörigen beauftragte Bestattungsinstitute.
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Verfahrensablauf
-
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
-
Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
-
Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
-
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Hinweise für Hildesheim: Sterbeurkunde - Ausstellung
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt ggf. die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung via Rechnung bezahlt. Bei persönlicher Abholung ist eine Zahlung der Gebühren vor Ort möglich.
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt ggf. die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung via Rechnung bezahlt. Bei persönlicher Abholung ist eine Zahlung der Gebühren vor Ort möglich.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hildesheim: Sterbeurkunde - Ausstellung
Wir versuchen Ihr Anliegen möglichst kurzfristig zu bearbeiten. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen. Auch die Versendung der Urkunden über den beauftragten Postdienstleister kann bis zu 2 Wochen dauern. Hierfür bitten wir um Verständnis. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab.
Auskünfte im Rahmen der Ahnenforschung nehmen - je nach Umfang der Anfrage - einen wesentlich längeren Zeitaufwand (Suchaufwand) in Anspruch. Hier kann es in Einzelfällen zu einer 3-4 -wöchtigen Bearbeitungszeit kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Wir versuchen Ihr Anliegen möglichst kurzfristig zu bearbeiten. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen. Auch die Versendung der Urkunden über den beauftragten Postdienstleister kann bis zu 2 Wochen dauern. Hierfür bitten wir um Verständnis. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab.
Auskünfte im Rahmen der Ahnenforschung nehmen - je nach Umfang der Anfrage - einen wesentlich längeren Zeitaufwand (Suchaufwand) in Anspruch. Hier kann es in Einzelfällen zu einer 3-4 -wöchtigen Bearbeitungszeit kommen. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Kosten
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022
Stichwörter
Sterbeurkunde Ausstellung, Sterbebescheinigung