Sterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Hinweise für Wunstorf: Sterbeurkunde (in Wunstorf verstorben)
Nach dem Personenstandsgesetz sind auf Antrag den Personen Personenstandsurkunden zu erteilen auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
- Sterbeurkunde
- mehrsprachige Sterbeurkunde
- beglaubigter Auszug aus dem Sterberegister
Nach dem Personenstandsgesetz sind auf Antrag den Personen Personenstandsurkunden zu erteilen auf die sich der Registereintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen haben ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
- Sterbeurkunde
- mehrsprachige Sterbeurkunde
- beglaubigter Auszug aus dem Sterberegister
Online-Dienst
Sterbeurkunde beantragen
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Hinweise für Wunstorf: Sterbeurkunde (in Wunstorf verstorben)
Stadt Wunstorf
Standesamt
Südstr. 1
31515 Wunstorf
Stadt Wunstorf
Standesamt
Südstr. 1
31515 Wunstorf
Zuständigkeit
Hinweise für Wunstorf: Sterbeurkunde (in Wunstorf verstorben)
Die Zuständigkeit für die Ausstellung von Urkunden aus dem Sterberegister liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in der eine Person verstorben ist oder die auf Antrag einen Sterbefall im Ausland (nach)beurkundet hat.
Für in Wunstorf (nach)beurkundete Sterbefälle wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner im Standesamt Wunstorf.
Die Zuständigkeit für die Ausstellung von Urkunden aus dem Sterberegister liegt bei der Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt, in der eine Person verstorben ist oder die auf Antrag einen Sterbefall im Ausland (nach)beurkundet hat.
Für in Wunstorf (nach)beurkundete Sterbefälle wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner im Standesamt Wunstorf.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. 9-12 Uhr und Do. 14:30-17 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten, zusätzlich Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 05031 101-274
E-Mail: Standesamt@wunstorf.de
Kontaktperson
Frau Rodloff
Frau Westenhöfer
Frau Schirrmacher
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Kopie)
Hinweise für Wunstorf: Sterbeurkunde (in Wunstorf verstorben)
Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.
Für die Beantragung einer Sterbeurkunde benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
- bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
- für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.
Formulare
Hinweise für Wunstorf: Sterbeurkunde (in Wunstorf verstorben)
Voraussetzungen
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Hinweise für Wunstorf: Sterbeurkunde (in Wunstorf verstorben)
Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge können eine Sterbeurkunde beantragen. Sie müssen Ihre Identität durch ein amtliches Ausweisdokument nachweisen können (zum Beispiel durch Personalausweis oder Reisepass).
Andere Personen müssen zusätzlich ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Geburtsurkunde nachweisen können (zum Beispiel wird die Urkunde für wirtschaftliche, wissenschaftliche oder familiäre Zwecke benötigt).
Beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.
Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge können eine Sterbeurkunde beantragen. Sie müssen Ihre Identität durch ein amtliches Ausweisdokument nachweisen können (zum Beispiel durch Personalausweis oder Reisepass).
Andere Personen müssen zusätzlich ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Geburtsurkunde nachweisen können (zum Beispiel wird die Urkunde für wirtschaftliche, wissenschaftliche oder familiäre Zwecke benötigt).
Beim Geburten- oder Sterberegister reicht die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses aus, wenn der Antrag von einem Geschwister des Kindes oder des Verstorbenen gestellt wird.
Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wunstorf: Sterbeurkunde (in Wunstorf verstorben)
Bürgerliches Gesetzbuch, Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung
Bürgerliches Gesetzbuch, Personenstandsgesetz, Personenstandsverordnung
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Verfahrensablauf
-
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
-
Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
-
Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
-
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Hinweise für Wunstorf: Sterbeurkunde (in Wunstorf verstorben)
Sofern Sie eine Sterbeurkunde einer Person benötigen, die in Wunstorf verstorben ist, können Sie die benötigten Urkunden schnell und einfach im Online-Verfahren beantragen. Wir schicken Ihnen die angeforderte(n) Urkunde(n) anschließend per Post zu.
Sollten Sie Probleme mit der Online-Beantragung haben, wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner im Standesamt Wunstorf.
Sofern Sie eine Sterbeurkunde einer Person benötigen, die in Wunstorf verstorben ist, können Sie die benötigten Urkunden schnell und einfach im Online-Verfahren beantragen. Wir schicken Ihnen die angeforderte(n) Urkunde(n) anschließend per Post zu.
Sollten Sie Probleme mit der Online-Beantragung haben, wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner im Standesamt Wunstorf.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Hinweise für Wunstorf: Sterbeurkunde (in Wunstorf verstorben)
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Urkunden für Sterbefälle die länger als 30 Jahre zurückliegen werden vom zuständigen Archiv ausgestellt.
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Urkunden für Sterbefälle die länger als 30 Jahre zurückliegen werden vom zuständigen Archiv ausgestellt.
Kosten
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR
Hinweise für Wunstorf: Sterbeurkunde (in Wunstorf verstorben)
15,00 € (für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird, 7,50 €)
15,00 € (für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird, 7,50 €)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022
Stichwörter
Sterbebescheinigung, Sterbeurkunde Ausstellung