Sterbeurkunde AusstellungOnline erledigen

    Sterbeurkunde beantragen

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

    Hinweise für Langenhagen: Sterbeurkunde beantragen

    Allgemeine Informationen

    Für Personen, die in Langenhagen gestorben sind, können Sie beim Standesamt Langenhagen Urkunden aus dem Sterberegister erhalten. Das gilt auch, wenn die Person im Ausland verstorben ist, dieser Todesfall aber in Langenhagen nachbeurkundet wurde.



    Online-Dienst

    Sterbeurkunde | beglaubigte Abschrift Sterberegister

    ID: L100040_453833928

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Urkunde aus dem Sterberegister beantragen (Sterbeurkunde Standard (DIN A4), Beglaubigte Abschrift Sterberegister, mehrsprachiger Auszug aus dem Sterberegister (International)), sofern die in Langenhagen oder einer der ehemaligen selbständigen Gemeinden Kaltenweide, Godshorn, Engelbostel, Vinnhorst oder deren Ortsteilen verstorben ist.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Langenhagen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    30853 Langenhagen

    Postfachadresse

    Postfach 101560

    30836 Langenhagen

    Kontakt

    Fax: 0511 7307-9130

    Telefon Festnetz: 0511 7307-0

    E-Mail: stadtverwaltung@langenhagen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 22.03.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - Identitätsnachweis (Kopie)

    Hinweise für Langenhagen: Sterbeurkunde beantragen

    Ggf. sind weitere Unterlagen erforderlich.

    Voraussetzungen

    Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

    • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
      (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

    • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Hinweise für Langenhagen: Sterbeurkunde beantragen

    Online können Sie die Urkunde unter dem o.g. Link bestellen und bezahlen.

    Schriftlich beantragen

    Die Urkunde kann auch schriftlich beantragt werden; geben Sie dabei bitte neben Ihrer vollständigen Anschrift auch die notwendigen Daten der betroffenen Person (Name, Sterbedatum, ggf. Registernummer) an sowie gegebenenfalls das Verwandtschaftsverhältnis oder Ihr rechtliches Interesse. Die Gebühr wird in diesem Fall per Vorkasse erhoben.

    Persönlich beantragen

    Sie können die Urkunde auch persönlich im Standesamt beantragen. Bitte vereinbaren Sie hierfür telefonisch einen Termin.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sterbeurkunde Ausstellung, Sterbebescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de