Sterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Hinweise für Burgwedel: Sterbeurkunde beantragen
Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalles
Rahmen und Verlauf
Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Zuständig für die Beurkundung ist immer das Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Der Sterbefall wird in der Regel von dem von den Angehörigen beauftragten Bestattungsunternehmen angezeigt.
Mitzubringen
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Geburtsurkunde
- Nachweis über die letzte Ehe (bei verheirateten Verstorbenen), z.B. Heirats- oder Eheurkunde, Familienbuchabschrift
- Nachweis über die Auflösung der Ehe (bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen), z.B. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunde
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
Gebühren
15,00 € für die 1. Urkunde
7,50 € für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar ausgestellt wird
Gebührenfreie Urkunden: für die Krankenkasse, den Rentenversicherungsträger
Anzeige und Beurkundung eines Sterbefalles
Rahmen und Verlauf
Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Zuständig für die Beurkundung ist immer das Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Der Sterbefall wird in der Regel von dem von den Angehörigen beauftragten Bestattungsunternehmen angezeigt.
Mitzubringen
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Geburtsurkunde
- Nachweis über die letzte Ehe (bei verheirateten Verstorbenen), z.B. Heirats- oder Eheurkunde, Familienbuchabschrift
- Nachweis über die Auflösung der Ehe (bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen), z.B. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk, Sterbeurkunde
- Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
Gebühren
15,00 € für die 1. Urkunde
7,50 € für jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar ausgestellt wird
Gebührenfreie Urkunden: für die Krankenkasse, den Rentenversicherungsträger
Online-Dienst
Anforderung Sterbeurkunde - Online
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Ansprechpartner
Team Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Spitzner (Teamleitung Standesamt)
Frau Hoyzer
Frau Schwarz
Frau Wippermann
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Kopie)
Voraussetzungen
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Burgwedel: Sterbeurkunde beantragen
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausfürhung des Personenstandsgsetzes (PStV)
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausfürhung des Personenstandsgsetzes (PStV)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Verfahrensablauf
-
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
-
Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
-
Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
-
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Kosten
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR
Weitere Informationen
Hinweise für Burgwedel: Sterbeurkunde beantragen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022
Stichwörter
Sterbeurkunde Ausstellung, Sterbebescheinigung