Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde beantragen

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

    Hinweise für Helmstedt: Sterbeurkunde beantragen

    Allgemeine Informationen

    Im Standesamt Elm-Lappwald in Helmstedt können Sie für die Orte

    • Helmstedt
    • Emmerstedt
    • Barmke
    • Runstedt
    • Grasleben
    • Mariental
    • Querenhorst

    folgende Urkunden erhalten:

    • Geburtsurkunde (auch international)
    • beglaubigter Geburtsregisterausdruck
    • gekürzte Geburtsurkunde
    • Eheurkunde (auch international)
    • beglaubigter Eheregisterausdruck
    • Sterbeurkunde (auch international)

    Wofür benötige ich welche Urkunde? 
    Die Eheurkunde und der belaubigte Eheregisterausdruck weisen Eheschließung, Namensführung und ggfs auch die Auflösung der Ehe nach.
    Die Geburtsurkunde dient dem Nachweis der Existenz sowie des Alters und enthält die aktuellen Angaben über die Eltern. In der gekürzten Geburtsurkunde erscheinen Eltern, Religion und Geschlecht nur auf Wunsch. Sie ist immer dann ausreichend, wenn diese Angaben nicht nachgewiesen werden müssen. Personen, die einen neuen Vornamen nach TSG führen, bietet sie die Möglichkeit, das Geschlecht in der Urkunde wegzulassen.
    Für eine Eheschließung oder Staatsangehörigkeitsangelegenheiten wird ein beglaubigter Geburtsregisterausdruck benötigt ebenso wie in allen Angelegenheiten, bei denen die Abstammung relevant ist.

    Bitte benutzen Sie für schriftliche Anforderungen das unten verlinkte Formular. Dort finden Sie auch die Hinweise über die Zahlungsmodalitäten.



    Allgemeine Informationen

    Im Standesamt Elm-Lappwald in Helmstedt können Sie für die Orte

    • Helmstedt
    • Emmerstedt
    • Barmke
    • Runstedt
    • Grasleben
    • Mariental
    • Querenhorst

    folgende Urkunden erhalten:

    • Geburtsurkunde (auch international)
    • beglaubigter Geburtsregisterausdruck
    • gekürzte Geburtsurkunde
    • Eheurkunde (auch international)
    • beglaubigter Eheregisterausdruck
    • Sterbeurkunde (auch international)

    Wofür benötige ich welche Urkunde?
    Die Eheurkunde und der belaubigte Eheregisterausdruck weisen Eheschließung, Namensführung und ggfs auch die Auflösung der Ehe nach.
    Die Geburtsurkunde dient dem Nachweis der Existenz sowie des Alters und enthält die aktuellen Angaben über die Eltern. In der gekürzten Geburtsurkunde erscheinen Eltern, Religion und Geschlecht nur auf Wunsch. Sie ist immer dann ausreichend, wenn diese Angaben nicht nachgewiesen werden müssen. Personen, die einen neuen Vornamen nach TSG führen, bietet sie die Möglichkeit, das Geschlecht in der Urkunde wegzulassen.
    Für eine Eheschließung oder Staatsangehörigkeitsangelegenheiten wird ein beglaubigter Geburtsregisterausdruck benötigt ebenso wie in allen Angelegenheiten, bei denen die Abstammung relevant ist.

    Bitte benutzen Sie für schriftliche Anforderungen das unten verlinkte Formular. Dort finden Sie auch die Hinweise über die Zahlungsmodalitäten.



    Online-Dienst

    Beantragung Sterbeurkunde

    ID: L100040_449730384

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 01.04.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    GB2 - FB14 - Personenstandswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    38350 Helmstedt

    Aufzug vorhanden

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.09.2012

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    - Identitätsnachweis (Kopie)

    Voraussetzungen

    Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

    • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
      (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

    • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR

    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR

    Hinweise für Helmstedt: Sterbeurkunde beantragen

    Suchgebühren bei fehlenden Angaben         20 - 60 €

    Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Wir bitten um Verständnis, dass ein Nachweis für den entsprechenden Bedarf (z.B. Aufforderungsschreiben der LVA) erforderlich ist.

    Suchgebühren bei fehlenden Angaben 20 - 60 €

    Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Wir bitten um Verständnis, dass ein Nachweis für den entsprechenden Bedarf (z.B. Aufforderungsschreiben der LVA) erforderlich ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde Ausstellung, Sterbebescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024