Sterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Hinweise für Helmstedt: Sterbeurkunde beantragen
Im Standesamt Elm-Lappwald in Helmstedt können Sie für die Orte
- Helmstedt
- Emmerstedt
- Barmke
- Runstedt
- Grasleben
- Mariental
- Querenhorst
folgende Urkunden erhalten:
- Geburtsurkunde (auch international)
- beglaubigter Geburtsregisterausdruck
- gekürzte Geburtsurkunde
- Eheurkunde (auch international)
- beglaubigter Eheregisterausdruck
- Sterbeurkunde (auch international)
Wofür benötige ich welche Urkunde?
Die Eheurkunde und der belaubigte Eheregisterausdruck weisen Eheschließung, Namensführung und ggfs auch die Auflösung der Ehe nach.
Die Geburtsurkunde dient dem Nachweis der Existenz sowie des Alters und enthält die aktuellen Angaben über die Eltern. In der gekürzten Geburtsurkunde erscheinen Eltern, Religion und Geschlecht nur auf Wunsch. Sie ist immer dann ausreichend, wenn diese Angaben nicht nachgewiesen werden müssen. Personen, die einen neuen Vornamen nach TSG führen, bietet sie die Möglichkeit, das Geschlecht in der Urkunde wegzulassen.
Für eine Eheschließung oder Staatsangehörigkeitsangelegenheiten wird ein beglaubigter Geburtsregisterausdruck benötigt ebenso wie in allen Angelegenheiten, bei denen die Abstammung relevant ist.
Bitte benutzen Sie für schriftliche Anforderungen das unten verlinkte Formular. Dort finden Sie auch die Hinweise über die Zahlungsmodalitäten.
Im Standesamt Elm-Lappwald in Helmstedt können Sie für die Orte
- Helmstedt
- Emmerstedt
- Barmke
- Runstedt
- Grasleben
- Mariental
- Querenhorst
folgende Urkunden erhalten:
- Geburtsurkunde (auch international)
- beglaubigter Geburtsregisterausdruck
- gekürzte Geburtsurkunde
- Eheurkunde (auch international)
- beglaubigter Eheregisterausdruck
- Sterbeurkunde (auch international)
Wofür benötige ich welche Urkunde?
Die Eheurkunde und der belaubigte Eheregisterausdruck weisen Eheschließung, Namensführung und ggfs auch die Auflösung der Ehe nach.
Die Geburtsurkunde dient dem Nachweis der Existenz sowie des Alters und enthält die aktuellen Angaben über die Eltern. In der gekürzten Geburtsurkunde erscheinen Eltern, Religion und Geschlecht nur auf Wunsch. Sie ist immer dann ausreichend, wenn diese Angaben nicht nachgewiesen werden müssen. Personen, die einen neuen Vornamen nach TSG führen, bietet sie die Möglichkeit, das Geschlecht in der Urkunde wegzulassen.
Für eine Eheschließung oder Staatsangehörigkeitsangelegenheiten wird ein beglaubigter Geburtsregisterausdruck benötigt ebenso wie in allen Angelegenheiten, bei denen die Abstammung relevant ist.
Bitte benutzen Sie für schriftliche Anforderungen das unten verlinkte Formular. Dort finden Sie auch die Hinweise über die Zahlungsmodalitäten.
Online-Dienst
Beantragung Sterbeurkunde
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Ansprechpartner
GB2 - FB14 - Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Kontaktperson
Frau Nicole Schmidchen-Ließmann
Telefon Festnetz: 05351 17-1426
Frau Sabine Menzel
Herr Florian Melzer
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Kopie)
Voraussetzungen
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Verfahrensablauf
-
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
-
Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
-
Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
-
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Kosten
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR
Hinweise für Helmstedt: Sterbeurkunde beantragen
Suchgebühren bei fehlenden Angaben 20 - 60 €
Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Wir bitten um Verständnis, dass ein Nachweis für den entsprechenden Bedarf (z.B. Aufforderungsschreiben der LVA) erforderlich ist.
Suchgebühren bei fehlenden Angaben 20 - 60 €
Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Wir bitten um Verständnis, dass ein Nachweis für den entsprechenden Bedarf (z.B. Aufforderungsschreiben der LVA) erforderlich ist.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022
Stichwörter
Sterbeurkunde Ausstellung, Sterbebescheinigung