Sterbeurkunde beantragen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.
Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
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Urkunde - Sterbeurkunde/ beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister/ mehrsprachige Sterbeurkunde
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zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Ansprechpartner
Stadt Gifhorn - Fachbereich 32 - Ordnung - Fachteam Standesamt
Beschreibung
Gerne kann auch außerhalb der Öffnungszeiten ein Termin vereinbart werden, rufen Sie uns einfach an.
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 1
38518 Gifhorn
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch - Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 17.00 Uhr Dienstag geschlossen
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis (Kopie)
Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn
Für die Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses oder zum Nachweis des verwandtschaftlichen Verhältnisses können weitere Dokumente erforderlich sein. Hierzu werden Sie ggf. aufgefordert.
Für die Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses oder zum Nachweis des verwandtschaftlichen Verhältnisses können weitere Dokumente erforderlich sein. Hierzu werden Sie ggf. aufgefordert.
Formulare
Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn
Voraussetzungen
Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:
- Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
- Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
(z. B. Kind, Enkelkind) - Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
- andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn
- § 5 Abs. 5 Personenstandsgesetz (PstG)
- § 5 Abs. 5 Personenstandsgesetz (PstG)
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
Verfahrensablauf
-
Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.
-
Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.
-
Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
-
Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
Fristen
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Kosten
Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.0 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.5 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022
Stichwörter
Sterbeurkunde Ausstellung, Sterbebescheinigung