Sterbeurkunde Ausstellung

    Sterbeurkunde beantragen

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen. Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

    Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als: 

    • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
      (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

    Online-Dienste

    Urkunde - Sterbeurkunde/ beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister/ mehrsprachige Sterbeurkunde

    ID: L100040_565397011

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    Sprache

    Deutsch

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    Urkunde - Sterbeurkunde/ beglaubigte Abschrift aus dem Sterberegister/ mehrsprachige Sterbeurkunde

    ID: L100040_565398114

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    Zum Serviceportal Stadt Gifhorn

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Gifhorn - Fachbereich 32 - Ordnung - Fachteam Standesamt

    Beschreibung

    Gerne kann auch außerhalb der Öffnungszeiten ein Termin vereinbart werden, rufen Sie uns einfach an.

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    38518 Gifhorn

    Öffnungszeiten

    Montag, Mittwoch - Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich 14.00 bis 17.00 Uhr Dienstag geschlossen

    Kontakt

    Fax: 05371 88-151

    Telefon Festnetz: 05371 88-148

    E-Mail: standesamt@stadt-gifhorn.de

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    - Identitätsnachweis (Kopie)

    Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    Für die Glaubhaftmachung des rechtlichen Interesses oder zum Nachweis des verwandtschaftlichen Verhältnisses können weitere Dokumente erforderlich sein. Hierzu werden Sie ggf. aufgefordert. 

    Formulare

    Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    Voraussetzungen

    Berechtigt einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde zu stellen sind Sie als:

    • Ehegatte und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahre und Abkömmling der verstorbenen Person
      (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Person, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

    Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Gifhorn: Spezielle Hinweise für Stadt Gifhorn

    • § 5 Abs. 5  Personenstandsgesetz (PstG)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.

    Verfahrensablauf

    • Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt.

    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt, sofern Sie berechtigt sind, die Sterbeurkunde aus.

    • Das Standesamt übermittelt Ihnen die Sterbeurkunde, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.

    • Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Kosten

    Ausstellung einer Sterbeurkunde: Gebühr 15.00 EUR

    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird: Gebühr 7.50 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2024

    Stichwörter

    Sterbeurkunde Ausstellung, Sterbebescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English