StandplatzgenehmigungOnline erledigen

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

    Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

    Hinweise für Hannover: Standplatzgenehmigung

    Gewerbetreibende benötigen für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

    Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

    Online-Dienst

    Standplatzantrag Wochen- und Bauernmärkte

    ID: L100040_537960341

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Hannover - 23.4 - Marktwesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Vahrenwalder Str. 7

    30165 Hannover

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr.: 09:00 bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: +49 511 168-46600

    Telefon Festnetz: +49 511 168-42887

    E-Mail: 23.4@hannover-stadt.de

    Formulare

    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
    • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
    • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird

    Hinweise für Hannover: Standplatzgenehmigung

    • Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
    • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte der/des Gewerbetreibenden
    • gegebenenfalls eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
    • Betriebshaftpflichtversicherung

    Rechtsgrundlage(n)

    Marktsatzung der Gemeinde

    Hinweise für Hannover: Standplatzgenehmigung

    Marksatzung der Stadt Hannover, siehe Link unten.

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Hannover: Standplatzgenehmigung

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Wirtschaft, Bereich Marktwesen der Landeshauptstadt Hannover

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

    Bemerkungen

    Hinweise für Hannover: Standplatzgenehmigung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.05.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    QSKommune

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de