StandplatzgenehmigungOnline erledigen

    Standplatzgenehmigung

    Beschreibung

    Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

    Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Stadt Gifhorn

    ID: L100040_504493430

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Gifhorn - Fachbereich 41 - Kultur und Soziales - Fachteam Kultur/Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    38518 Gifhorn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Rathaus: Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14:00 - 17:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro: Montag bis Donnerstag: 8:30 - 12:30 Uhr Montag bis Donnerstag: 13:30 - 17:00 Uhr Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Samstag: 8.30 - 12:00 Uhr (nur nach vorheriger Terminabsprache)

    Kontakt

    Fax: 05371 88-258

    Telefon Festnetz: 05371 88-0

    E-Mail: info@stadt-gifhorn.de

    Internet

    Formulare

    Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
    Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
    • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
    • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird

    Rechtsgrundlage(n)

    Marktsatzung der Gemeinde

    Fristen

    Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.05.2010

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    QSKommune

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de