Schwerbehindertenangelegenheiten
Beschreibung
Die zuständige Stelle erfüllt im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten folgende Aufgaben:
- Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen)
- Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
- Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter
Online-Dienste
Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis
Beschreibung
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Antrag auf Feststellung einer Behinderung und Zuerkennung von Merkzeichen
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Schwerbehindertenausweis beantragen
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Hinweise für Diepholz: Schwerbehindertenangelegenheiten
Die Zuständigkeit liegt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle OsnabrückIburger Straße 30
49082 Osnabrück
Telefon: 05415845-0
Telefax: 05415845-297
E-Mail: PoststelleLSOsnabrueck@ls.niedersachsen.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 9.00 - 15.30 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Hinweise für Diepholz: Schwerbehindertenangelegenheiten (LS Osnabrück)
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Osnabrück
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 0 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Landessozialamt
Linie:- Bus: 21, 53, 61, 62, 465, 466, 467
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9.00 - 15.30 Uhr Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Für Besucher, die mit dem PKW anreisen, stehen gebührenfreie Parkplätze und Behindertenparkplätze sowie ein rollstuhlgerechter Eingang an der Rückseite des Dienstgebäudes zur Verfügung. Hierzu biegt man von der Iburger Straße in die Siebensternstraße ein und dann gleich rechts auf den beschrankten Parkplatz.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 24.09.2012
Metainformation
- Ursprungsportal: Schwerbehindertenangelegenheiten
- Ursprungsportal: Schwerbehindertenangelegenheiten in Diepholz
- Ursprungsportal: Schwerbehindertenangelegenheiten (LS Osnabrück) in Osnabrück
- Ursprungsportal: Schwerbehindertenangelegenheiten (LS Osnabrück) in Osnabrück
- Ursprungsportal: Schwerbehindertenangelegenheiten (LS Osnabrück) in Diepholz
- Ursprungsportal: Schwerbehindertenangelegenheiten (LS Osnabrück) in Emsland
- Ursprungsportal: Schwerbehindertenangelegenheiten (LS Osnabrück) in Grafschaft Bentheim