Schwerbehindertenangelegenheiten
Beschreibung
Die zuständige Stelle erfüllt im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten folgende Aufgaben:
- Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen)
- Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
- Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter
Online-Dienste
Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis
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Antrag auf Feststellung einer Behinderung und Zuerkennung von Merkzeichen
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Schwerbehindertenausweis beantragen
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Hinweise für Northeim: Schwerbehindertenangelegenheiten (LS Hildesheim)
Ansprechpartner
Für Northeim wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 24.09.2012
Metainformation
- Ursprungsportal: Schwerbehindertenangelegenheiten
- Ursprungsportal: Schwerbehindertenangelegenheiten (LS Hildesheim) in Göttingen
- Ursprungsportal: Schwerbehindertenangelegenheiten (LS Hildesheim) in Hildesheim
- Ursprungsportal: Schwerbehindertenangelegenheiten (LS Hildesheim) in Northeim
- Ursprungsportal: Schwerbehindertenangelegenheiten (LS Hildesheim) in Holzminden