Behinderung

    Schwerbehindertenangelegenheiten

    Beschreibung

    Die zuständige Stelle erfüllt im Bereich der Schwerbehindertenangelegenheiten folgende Aufgaben:

    • Feststellen von Behinderungen nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) einschließlich Nachteilsausgleiche (Merkzeichen)
    • Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen
    • Feststellen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und Ausgabe entsprechender Beiblätter

    Online-Dienste

    Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis

    ID: L100040_453938178

    Beschreibung

    Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr

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    Antrag auf Feststellung einer Behinderung und Zuerkennung von Merkzeichen

    ID: L100040_453938177

    Beschreibung

    Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie über mindestens 6 Monate an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern, können einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX) stellen.

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    Schwerbehindertenausweis beantragen

    ID: L100040_453938175

    Beschreibung

    Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie über mindestens 6 Monate an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern, können einen Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach dem Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch (SGB IX ) stellen.

    Online erledigen

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    Sprache

    Englisch

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    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der für Ihren Wohnort zuständigen Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

    Ansprechpartner

    Für Dassel wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 24.09.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English