Schülerbeförderung ErstattungOnline erledigen

    Schülerfahrtkosten

    Beschreibung

    Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung besteht nur für bestimmte Schülergruppen, grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten die Kosten zu tragen.

    Eine Beförderungspflicht bzw. ein Erstattungsanspruch beschränkt sich auf den im Gesetz aufgeführten Personenkreis, d. h. die Kinder, die einen Schulkindergarten besuchen oder die an besonderen Sprachfördermaßnahmen teilnehmen sowie die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen sowie der 11. und 12. Schuljahrgänge der Schulen für Schülerinnen und Schüler mit geistigen Behinderungen, Berufsgrundbildungsjahr, Berufsvorbereitungsjahr, Klasse 1 der Berufsfachschulen ohne Realschulabschluss.

    Die Landkreise und kreisfreien Städte haben als Träger der Schülerbeförderung die in ihrem Gebiet wohnenden betreffenden Personen unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern oder ihnen oder ihren Erziehungsberechtigten die notwendigen Aufwendungen für den Schulweg zu erstatten.

    Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht grundsätzlich nur für den Weg zur nächsten Schule der gewählten Schulform.

    Die Träger der Schülerbeförderung bestimmen in eigener Verantwortung, auf welche Art und Weise sie dieser Beförderungs- oder Erstattungspflicht nachkommen. Dabei können sie sowohl die Beförderungsart (Schulbusse, ÖPNV) als auch die Mindestentfernung zwischen Wohnung und Schule festlegen, von der an die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht. Davon wird in unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht; in der Regel sind die Entfernungen zwischen ca. 2 und 5 km festgesetzt, je nach Alter und örtlichen Verhältnissen.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Leer

    ID: L100040_486530754

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt

    Ansprechpartner

    Amt für Schule und Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Turnerweg 1

    26789 Leer

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0491 926-1356(Zentrale)

    Fax: 0491 926-1561

    E-Mail: schuelerbefoerderung@lkleer.de

    E-Mail: schulamt@lkleer.de

    E-Mail: oepnv@lkleer.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Leer

    Empfänger: Landkreis Leer

    IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Uplengen - FB 1 Sachgebiet 11 Personal, Organisation, Kindergärten, Schulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Postweg 113

    26670 Uplengen

    Parkplätze

    • Parkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: E-Ladestation vor dem Rathaus
      Anzahl: 2  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Uplengen, Grundschule Remels
      Linie:
      • Bus: unbekannt

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04956 9117-0

    Fax: 04956 9117-33

    E-Mail: gemeinde@uplengen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Uplengen

    Empfänger: Gemeinde Uplengen

    IBAN: DE91 2856 2297 0100 0683 00

    BIC: GENODEF1UPL

    Bankinstitut: Raiffeisen Volksbank eG

    Stichwörter

    Gleichstellung Integration Demografie, Gleichstellungsbeauftragte, Kindergärten und -krippen, Personalabteilung, Personalamt, Personalstelle, Schulen

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bus, Schulbus, Monatskarte, Schülerbeförderung, Schülerzeitkarte, Mobilitätsticket, Busfahrkarte, Schulbeförderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de