Schule des Zweiten Bildungsweges
Beschreibung
Der zweite Bildungsweg umfasst die Schulformen Abendgymnasium und Kolleg. Zum Besuch des Abendgymnasiums und des Kollegs ist berechtigt, wer mindestens neunzehn Jahre alt ist, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit nachweisen kann und einen mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) erworben hat. Kann der Schulabschluss nicht nachgewiesen werden, muss zunächst ein Vorkurs besucht und erfolgreich abgeschlossen werden.
Der Schulbesuch am Abendgymnasium und Kolleg dauert drei Jahre. Ziel des Unterrichts ist die Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. Die Abiturprüfung wird nach denselben Verfahrensbestimmungen wie am Gymnasium durchgeführt. Es ist auch möglich, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu erwerben.
Weiterführende Informationen und Adressen finden hier (pdf).
Hinweise für Osnabrück: Schule des zweiten Bildungswegs
Nachträglicher Erwerb des Haupt- bzw. Realschulabschlusses:
Die Volkshochschule Osnabrücker Land bietet jeweils zum Schuljahresbeginn mehrere Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb des Haupt- sowie Realschulabschlusses an. Die Teilnehmer werden innerhalb von 10 Monaten intensiv auf die Abschlussprüfungen vorbereitet. Die bei der Volkshochschule Osnabrücker Land erworbenen Abschlüsse sind den an der Regelschule erworbenen Abschlüssen gleichwertig und staatlich anerkannt.
Wer den "einfachen" Haupt- oder Realschulabschluss hat, kann diesen durch den Erwerb des Sekundarabschlusses I - Hauptschulabschluss bzw. des Erweiterten Realschulabschlusses verbessern.
Personen mit zweijähriger Berufstätigkeit oder Kindererziehungszeiten sind im Realschulbereich BAföG-berechtigt.
Nachträglicher Erwerb des Haupt- bzw. Realschulabschlusses:
Die Volkshochschule Osnabrücker Land bietet jeweils zum Schuljahresbeginn mehrere Lehrgänge zum nachträglichen Erwerb des Haupt- sowie Realschulabschlusses an. Die Teilnehmer werden innerhalb von 10 Monaten intensiv auf die Abschlussprüfungen vorbereitet. Die bei der Volkshochschule Osnabrücker Land erworbenen Abschlüsse sind den an der Regelschule erworbenen Abschlüssen gleichwertig und staatlich anerkannt.
Wer den "einfachen" Haupt- oder Realschulabschluss hat, kann diesen durch den Erwerb des Sekundarabschlusses I - Hauptschulabschluss bzw. des Erweiterten Realschulabschlusses verbessern.
Personen mit zweijähriger Berufstätigkeit oder Kindererziehungszeiten sind im Realschulbereich BAföG-berechtigt.
Online-Dienst
Schule des Zweiten Bildungsweges
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Volkshochschule Osnabrücker Land gGmbH
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 4
Gebühren: nein
Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
Anzahl: 80
Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 16:00 Uhr Di. 09:00 - 16:00 Uhr Mi. 09:00 - 16:00 Uhr Do. 09:00 - 16:00 Uhr Fr. 09:00 - 13:00 Uhr Hinweis: In den Ferien Mo. - Fr. 09:00 - 12:00 Uhr.  
Kontakt
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Hinweise für Osnabrück: Schule des zweiten Bildungswegs
Fachlich freigegeben durch Volkshochschule Osnabrücker Land gGmbH