Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen

    Beschreibung

    Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzerinnen/Besitzer beziehungsweise Halterinnen/Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt (z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden).

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen

    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Kfz-Kennzeichen

    • Ein Saisonkennzeichen kann für einen Zeitraum von mindestens 2 bis höchstens 11 Monate eines Jahres für Fahrzeuge beantragt werden.
    • Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen sind jedes Jahr für den beantragten Zeitraum zugelassen.
    • Saisonkennzeichen behalten ihre Gültigkeit in den Folgejahren bis das Fahrzeug abgemeldet wird. 
    • Die Zulassung kann auch bereits vor dem Beginn des gültigen Saisonzeitraumes durchgeführt werden.
      • Wird ein derzeit dauerhaft zugelassenes Fahrzeug als Saisonfahrzeug umgemeldet werden, so darf dieses Fahrzeug bis zum Beginn der Saison nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden
    • Falls eine Saisonänderung durchgeführt werden soll, ist hierfür eine komplette Neuzuteilung mit allen unten aufgeführten Unterlagen erforderlich.
    • Soll ein bestehendes Saisonkennzeichen in ein normales, ganzjähriges Kennzeichen umgewandelt werden, ist dies eine Umkennzeichnung. Dann ist eine neue eVB-Nummer ohne Saisonbereich mit allen unten aufgeführten Dokumenten erforderlich.
    • Seit dem 1. Oktober 2017 ist es möglich ein Oldtimerkennzeichen auch als Saisonkennzeichen auszugeben. Bitte beachten Sie, dass maximal acht Zeichen auf dem Kennzeichen zulässig sind. Darin inbegriffen sind der Buchstabe „H“ sowie der Saisonzeitraum am rechten Rand. Aufgrund des zusätzlichen Zeichens auf dem Kennzeichen kann bei bereits zugelassenen Oldtimern gegebenenfalls eine Änderung des Kennzeichens erforderlich werden.

    Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.



    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Kfz-Kennzeichen

    • Ein Saisonkennzeichen kann für einen Zeitraum von mindestens 2 bis höchstens 11 Monate eines Jahres für Fahrzeuge beantragt werden.
    • Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen sind jedes Jahr für den beantragten Zeitraum zugelassen.
    • Saisonkennzeichen behalten ihre Gültigkeit in den Folgejahren bis das Fahrzeug abgemeldet wird.
    • Die Zulassung kann auch bereits vor dem Beginn des gültigen Saisonzeitraumes durchgeführt werden.
      • Wird ein derzeit dauerhaft zugelassenes Fahrzeug als Saisonfahrzeug umgemeldet werden, so darf dieses Fahrzeug bis zum Beginn der Saison nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden
    • Falls eine Saisonänderung durchgeführt werden soll, ist hierfür eine komplette Neuzuteilung mit allen unten aufgeführten Unterlagen erforderlich.
    • Soll ein bestehendes Saisonkennzeichen in ein normales, ganzjähriges Kennzeichen umgewandelt werden, ist dies eine Umkennzeichnung. Dann ist eine neue eVB-Nummer ohne Saisonbereich mit allen unten aufgeführten Dokumenten erforderlich.
    • Seit dem 1. Oktober 2017 ist es möglich ein Oldtimerkennzeichen auch als Saisonkennzeichen auszugeben. Bitte beachten Sie, dass maximal acht Zeichen auf dem Kennzeichen zulässig sind. Darin inbegriffen sind der Buchstabe "H" sowie der Saisonzeitraum am rechten Rand. Aufgrund des zusätzlichen Zeichens auf dem Kennzeichen kann bei bereits zugelassenen Oldtimern gegebenenfalls eine Änderung des Kennzeichens erforderlich werden.

    Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.



    Online-Dienst

    Wunschkennzeichen Online-Reservierung

    ID: L100040_466678621

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro Nord

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiller Weg 10

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten „Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-3185

    E-Mail: buergerbuero-nord@stadt-oldenburg.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Nord ist für die An-, Ab- und Ummeldungen von Kraftfahrzeugen zuständig. Für An- und Ummeldungen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg Grundvoraussetzung. Für die Abmeldungen von Kraftfahrzeugen ist der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg keine Voraussetzung. Die Abmeldung kann bei jeder Zulassungsbehörde unter Vorlage der ZB I und der Kennzeichen im gesamten Bundesgebiet vorgenommen werden.          Außerdem können sich die Bürger an- und ummelden und einen Personalausweis oder Reisepass beantragen. Die Ausgabe der Ausweise erfolgt allerdings nur im Bürgerbüro Mitte.         Des Weiteren können Anträge auf Führungszeugnisse, Untersuchungsberechtigungsscheine und amtliche Beglaubigungen durchgeführt werden. Zu den weiteren Aufgaben gehören der Verkauf von Sperrmüllkarten, Abfallsäcken und Gebührenmarken für die Einmalentsorgung von Restmüll. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros » „Bringen und Abholen" Weitere Informationen zum „Bringen und Abholen" Service finden Sie hier »

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Bürgerbüro Mitte

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-2411

    E-Mail: buergerbuero-mitte@stadt-oldenburg.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Das Bürgerbüro Mitte ist für alle An-/Ummeldungen innerhalb der Stadt und für die Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen zuständig. Zu den weiteren Aufgaben gehören Anträge für Führungszeugnisse und Untersuchungsberechtigungsscheine, amtliche Beglaubigungen und Fundsachen, sowie der Verkauf von Gebührenmarken für die Einmalentsorgung, Sperrmüllkarten beziehungsweise Abfallsäcken. Außerdem werden Kfz-Zulassungen vorgenommen. Der Wohnort des Bürgers beziehungsweise der Firmenstandort in Oldenburg ist hierfür Grundvoraussetzung. (Bitte beachten Sie bei Kfz-Zulassungen die entsprechenden Hinweise.) Weiterhin werden Anträge auf Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bestätigt. Terminvereinbarung Bitte vereinbaren Sie für die Erledigung Ihres Anliegens einen Termin. Bitte nutzen Sie dafür die Terminvereinbarung der Bürgerbüros »

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    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) mit Angabe des Saisonzeitraumes
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge)
    • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
      • entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war
    • bisherige Kennzeichen
    • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
      • Alternativ:
        • Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
        • Nachweis der Steuerbefreiung
    • gegebenenfalls Bescheinigung über die vor dem 1. Oktober 2005 erfolgte Abmeldung/Stilllegung

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • Gültiger Ausweis oder Pass,
    • Bei Oldtimern Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (STVZO)
    • Hauptuntersuchung (HU)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
      beziehungsweise Abmeldebescheinigung, sofern nur der Fahrzeugbrief vorhanden ist
    • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
    • Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
    • eVB Nummer von einer Versicherung mit ausgefülltem Saisonbereich
    • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ Steuer (entfällt bei Änderung des Saisonzeitraumes)

    Zusätzliche Unterlagen bei Zulassung durch eine andere Person:

    • schriftliche Vollmacht (siehe Dokumente zum Download)
    • Gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person

    Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!

    • Gültiger Ausweis oder Pass,
    • Bei Oldtimern Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (STVZO)
    • Hauptuntersuchung (HU)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
      beziehungsweise Abmeldebescheinigung, sofern nur der Fahrzeugbrief vorhanden ist
    • Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
    • Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
    • eVB Nummer von einer Versicherung mit ausgefülltem Saisonbereich
    • SEPA-Lastschriftmandat für KFZ Steuer (entfällt bei Änderung des Saisonzeitraumes)

    Zusätzliche Unterlagen bei Zulassung durch eine andere Person:

    • schriftliche Vollmacht (siehe Dokumente zum Download)
    • Gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person

    Formulare

    Sie müssen den Antrag persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person (z. B. Autohändlerin/Autohändler) stellen. Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgen und zu Hause ausfüllen. Möglicherweise steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung. Ihre Versicherung wird von der zuständigen Stelle automatisch über die Zuteilung des Saisonkennzeichens informiert. Das Fahrzeug ist der zuständigen Stelle vorzuführen, sofern diese nicht darauf verzichtet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen

    Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

    Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

    Verfahrensablauf

    Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum – mindestens 2 bis maximal 11 Monate jährlich – fest, in welchem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Grundstücken (z. B. in einer Garage) stehen.

    Die Kennzeichenschilder können Sie während der Erteilung des Saisonkennzeichens herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der zuständigen Stellen angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Saisonkennzeichen werden von der zuständigen Stelle abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen

    Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.

    •  31,20 Euro Verwaltungsgebühren

    Weitere Gebühren fallen gegebenfalls zusätzlich an:

    • 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen  
    • 15,30 Euro für ungetypte Fahrzeuge (das heißt Fahrzeuge, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrtbundesamt gespeichert wurden)

    Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten

    Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.

    • 31,20 Euro Verwaltungsgebühren

    Weitere Gebühren fallen gegebenfalls zusätzlich an:

    • 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen
    • 15,30 Euro für ungetypte Fahrzeuge (das heißt Fahrzeuge, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrtbundesamt gespeichert wurden)

    Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder (jedoch kein neues Kennzeichen, das heißt keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination) für das Fahrzeug.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen

    • Bei Fahrzeugzulassungen gilt die Zulassungspflicht am Wohn- oder Firmensitz des Fahrzeughalters.
    • Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung. 
    • Bei Fahrzeugzulassungen gilt die Zulassungspflicht am Wohn- oder Firmensitz des Fahrzeughalters.
    • Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Riebe, Kathleen)

    Stichwörter

    Wohnmobil, Motorradsaisonkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen, Kennzeichen reservieren, Cabrio, Auto, Kfz, Motorrad, Sommerkennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)