Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen
Beschreibung
Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzerinnen/Besitzer beziehungsweise Halterinnen/Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt (z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden).
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen
Gesamtthemenübersicht Kfz-Kennzeichen
- Ein Saisonkennzeichen kann für einen Zeitraum von mindestens 2 bis höchstens 11 Monate eines Jahres für Fahrzeuge beantragt werden.
- Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen sind jedes Jahr für den beantragten Zeitraum zugelassen.
- Saisonkennzeichen behalten ihre Gültigkeit in den Folgejahren bis das Fahrzeug abgemeldet wird.
- Die Zulassung kann auch bereits vor dem Beginn des gültigen Saisonzeitraumes durchgeführt werden.
- Wird ein derzeit dauerhaft zugelassenes Fahrzeug als Saisonfahrzeug umgemeldet werden, so darf dieses Fahrzeug bis zum Beginn der Saison nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden
- Falls eine Saisonänderung durchgeführt werden soll, ist hierfür eine komplette Neuzuteilung mit allen unten aufgeführten Unterlagen erforderlich.
- Soll ein bestehendes Saisonkennzeichen in ein normales, ganzjähriges Kennzeichen umgewandelt werden, ist dies eine Umkennzeichnung. Dann ist eine neue eVB-Nummer ohne Saisonbereich mit allen unten aufgeführten Dokumenten erforderlich.
- Seit dem 1. Oktober 2017 ist es möglich ein Oldtimerkennzeichen auch als Saisonkennzeichen auszugeben. Bitte beachten Sie, dass maximal acht Zeichen auf dem Kennzeichen zulässig sind. Darin inbegriffen sind der Buchstabe „H“ sowie der Saisonzeitraum am rechten Rand. Aufgrund des zusätzlichen Zeichens auf dem Kennzeichen kann bei bereits zugelassenen Oldtimern gegebenenfalls eine Änderung des Kennzeichens erforderlich werden.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Gesamtthemenübersicht Kfz-Kennzeichen
- Ein Saisonkennzeichen kann für einen Zeitraum von mindestens 2 bis höchstens 11 Monate eines Jahres für Fahrzeuge beantragt werden.
- Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen sind jedes Jahr für den beantragten Zeitraum zugelassen.
- Saisonkennzeichen behalten ihre Gültigkeit in den Folgejahren bis das Fahrzeug abgemeldet wird.
- Die Zulassung kann auch bereits vor dem Beginn des gültigen Saisonzeitraumes durchgeführt werden.
- Wird ein derzeit dauerhaft zugelassenes Fahrzeug als Saisonfahrzeug umgemeldet werden, so darf dieses Fahrzeug bis zum Beginn der Saison nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden
- Falls eine Saisonänderung durchgeführt werden soll, ist hierfür eine komplette Neuzuteilung mit allen unten aufgeführten Unterlagen erforderlich.
- Soll ein bestehendes Saisonkennzeichen in ein normales, ganzjähriges Kennzeichen umgewandelt werden, ist dies eine Umkennzeichnung. Dann ist eine neue eVB-Nummer ohne Saisonbereich mit allen unten aufgeführten Dokumenten erforderlich.
- Seit dem 1. Oktober 2017 ist es möglich ein Oldtimerkennzeichen auch als Saisonkennzeichen auszugeben. Bitte beachten Sie, dass maximal acht Zeichen auf dem Kennzeichen zulässig sind. Darin inbegriffen sind der Buchstabe "H" sowie der Saisonzeitraum am rechten Rand. Aufgrund des zusätzlichen Zeichens auf dem Kennzeichen kann bei bereits zugelassenen Oldtimern gegebenenfalls eine Änderung des Kennzeichens erforderlich werden.
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Online-Dienst
Wunschkennzeichen Online-Reservierung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Ansprechpartner
Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten „Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Weitere Informationen
Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) mit Angabe des Saisonzeitraumes
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge)
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war
- bisherige Kennzeichen
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
- gegebenenfalls Bescheinigung über die vor dem 1. Oktober 2005 erfolgte Abmeldung/Stilllegung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Gültiger Ausweis oder Pass,
- Bei Oldtimern Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (STVZO)
- Hauptuntersuchung (HU)
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
beziehungsweise Abmeldebescheinigung, sofern nur der Fahrzeugbrief vorhanden ist - Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
- Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- eVB Nummer von einer Versicherung mit ausgefülltem Saisonbereich
- SEPA-Lastschriftmandat für KFZ Steuer (entfällt bei Änderung des Saisonzeitraumes)
Zusätzliche Unterlagen bei Zulassung durch eine andere Person:
- schriftliche Vollmacht (siehe Dokumente zum Download)
- Gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Gültiger Ausweis oder Pass,
- Bei Oldtimern Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Verordnung (STVZO)
- Hauptuntersuchung (HU)
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
beziehungsweise Abmeldebescheinigung, sofern nur der Fahrzeugbrief vorhanden ist - Zulassungsbescheinigung Teil II / Fahrzeugbrief (Hinweise zu finanzierten und geleasten Fahrzeugen)
- Kennzeichenschilder, wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist
- eVB Nummer von einer Versicherung mit ausgefülltem Saisonbereich
- SEPA-Lastschriftmandat für KFZ Steuer (entfällt bei Änderung des Saisonzeitraumes)
Zusätzliche Unterlagen bei Zulassung durch eine andere Person:
- schriftliche Vollmacht (siehe Dokumente zum Download)
- Gültiger Ausweis der bevollmächtigten Person
Formulare
Sie müssen den Antrag persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person (z. B. Autohändlerin/Autohändler) stellen. Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgen und zu Hause ausfüllen. Möglicherweise steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung. Ihre Versicherung wird von der zuständigen Stelle automatisch über die Zuteilung des Saisonkennzeichens informiert. Das Fahrzeug ist der zuständigen Stelle vorzuführen, sofern diese nicht darauf verzichtet.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Verfahrensablauf
Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum – mindestens 2 bis maximal 11 Monate jährlich – fest, in welchem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Grundstücken (z. B. in einer Garage) stehen.
Die Kennzeichenschilder können Sie während der Erteilung des Saisonkennzeichens herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der zuständigen Stellen angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Saisonkennzeichen werden von der zuständigen Stelle abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen
Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.
- 31,20 Euro Verwaltungsgebühren
Weitere Gebühren fallen gegebenfalls zusätzlich an:
- 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen
- 15,30 Euro für ungetypte Fahrzeuge (das heißt Fahrzeuge, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrtbundesamt gespeichert wurden)
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten
Die Gebührenhöhe kann in einzelnen Fällen abweichen.
- 31,20 Euro Verwaltungsgebühren
Weitere Gebühren fallen gegebenfalls zusätzlich an:
- 10,20 Euro für das Wunschkennzeichen
- 15,30 Euro für ungetypte Fahrzeuge (das heißt Fahrzeuge, deren technische Daten nicht bereits durch das Kraftfahrtbundesamt gespeichert wurden)
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder (jedoch kein neues Kennzeichen, das heißt keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination) für das Fahrzeug.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen
- Bei Fahrzeugzulassungen gilt die Zulassungspflicht am Wohn- oder Firmensitz des Fahrzeughalters.
- Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung.
- Bei Fahrzeugzulassungen gilt die Zulassungspflicht am Wohn- oder Firmensitz des Fahrzeughalters.
- Maßgeblich bei mehreren Wohnungen ist die Hauptwohnung.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Wohnmobil, Motorradsaisonkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen, Kennzeichen reservieren, Cabrio, Auto, Kfz, Motorrad, Sommerkennzeichen