Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen
Beschreibung
Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzerinnen/Besitzer beziehungsweise Halterinnen/Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt (z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden).
Hinweise für Hannover: Zuteilung/Änderung/Löschung eines Saisonkennzeichens
Mit einem Saisonkennzeichen können Fahrzeuge zugelassen werden, die nur einen begrenzten Zeitraum im Jahr genutzt werden. Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughalter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt und muss mindestens zwei Monate betragen.
Mit einem Saisonkennzeichen können Fahrzeuge zugelassen werden, die nur einen begrenzten Zeitraum im Jahr genutzt werden. Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughalter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt und muss mindestens zwei Monate betragen.
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Hinweise für Hannover: Zuteilung/Änderung/Löschung eines Saisonkennzeichens
Die Zuteilung von Saisonkennzeichen wird in Hannover nur bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen.
Die Zuteilung von Saisonkennzeichen wird in Hannover nur bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen.
Ansprechpartner
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 15:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) mit Angabe des Saisonzeitraumes
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge)
- Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
- entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war
- bisherige Kennzeichen
- gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
- Alternativ:
- Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
- Nachweis der Steuerbefreiung
- gegebenenfalls Bescheinigung über die vor dem 1. Oktober 2005 erfolgte Abmeldung/Stilllegung
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei Firmen zusätzlich:
- Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht
Hinweise für Hannover: Zuteilung/Änderung/Löschung eines Saisonkennzeichens
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVb) mit Angabe des Saisonzeitraumes
- Ausweis
- die bisherigen amtlichen Kennzeichen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- Vollmacht
- Ausweis des Vollmachtnehmers
bei Firmen zusätzlich:
- aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person
für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafter/Gesellschafterinnen – in der Regel ein Gesellschaftervertrag
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen durch Unterschrift bestätigt
bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:
- geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (.z.B. Visitenkarte, Kopfbogen)
bei minderjährigen Fahrzeughaltern/Fahrzeughalterinnen zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile ggf. Sorgerechtsnachweis
- deren Ausweise
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
- gültiger Hauptuntersuchungsbericht
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVb) mit Angabe des Saisonzeitraumes
- Ausweis
- die bisherigen amtlichen Kennzeichen
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- Vollmacht
- Ausweis des Vollmachtnehmers
bei Firmen zusätzlich:
- aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person
für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafter/Gesellschafterinnen - in der Regel ein Gesellschaftervertrag
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen durch Unterschrift bestätigt
bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:
- geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (.z.B. Visitenkarte, Kopfbogen)
bei minderjährigen Fahrzeughaltern/Fahrzeughalterinnen zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile ggf. Sorgerechtsnachweis
- deren Ausweise
Formulare
Sie müssen den Antrag persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person (z. B. Autohändlerin/Autohändler) stellen. Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgen und zu Hause ausfüllen. Möglicherweise steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung. Ihre Versicherung wird von der zuständigen Stelle automatisch über die Zuteilung des Saisonkennzeichens informiert. Das Fahrzeug ist der zuständigen Stelle vorzuführen, sofern diese nicht darauf verzichtet.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hannover: Zuteilung/Änderung/Löschung eines Saisonkennzeichens
Verfahrensablauf
Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum – mindestens 2 bis maximal 11 Monate jährlich – fest, in welchem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Grundstücken (z. B. in einer Garage) stehen.
Die Kennzeichenschilder können Sie während der Erteilung des Saisonkennzeichens herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der zuständigen Stellen angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Saisonkennzeichen werden von der zuständigen Stelle abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Hinweise für Hannover: Zuteilung/Änderung/Löschung eines Saisonkennzeichens
Sie benötigen einen Termin in der Zulassungsstelle der Landeshauptstadt Hannover. Diesen können Sie entweder online oder telefonisch unter 0511/16844918 vereinbaren.
Sie benötigen einen Termin in der Zulassungsstelle der Landeshauptstadt Hannover. Diesen können Sie entweder online oder telefonisch unter 0511/16844918 vereinbaren.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.
Hinweise für Hannover: Zuteilung/Änderung/Löschung eines Saisonkennzeichens
Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.
Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder (jedoch kein neues Kennzeichen, das heißt keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination) für das Fahrzeug.
Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.
Hinweise für Hannover: Zuteilung/Änderung/Löschung eines Saisonkennzeichens
Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder für das Fahrzeug.
Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder für das Fahrzeug.
Weitere Informationen
Hinweise für Hannover: Zuteilung/Änderung/Löschung eines Saisonkennzeichens
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeuges
- Vollmacht zur Zulassung von Fahrzeugen (Kraftfahrzeugzulassungsbehörde)
- Online-Terminvergabe bei der KFZ-Zulassungsbehörde
- Infos zur Terminreservierung bei der KFZ-ZulassungsbehördeVor einem Besuch bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde bitten wir dringend darum, einen Termin zu vereinbaren. Kund*innen ohne Termin kommen derzeit nicht in das Dienstgebäude.
- Wunschkennzeichen
- Zuteilung eines Grünen Kennzeichens (steuerbefreit)
- Ausfuhrkennzeichen / Internationaler Zulassungsschein
- Zuteilung Kurzzeitkennzeichen
- Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens (07er-Kennzeichen)
- Zuteilung Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen / Internationaler Zulassungsschein
- Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens (07er-Kennzeichen)
- Online-Terminvergabe bei der KFZ-Zulassungsbehörde
- Infos zur Terminreservierung bei der KFZ-ZulassungsbehördeVor einem Besuch bei der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde bitten wir dringend darum, einen Termin zu vereinbaren. Kund*innen ohne Termin kommen derzeit nicht in das Dienstgebäude.
- Antrag auf Zulassung eines Kraftfahrzeuges
- Zuteilung eines Grünen Kennzeichens (steuerbefreit)
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Vollmacht (Kraftfahrzeugzulassungsbehörde)
- Wunschkennzeichen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014
Stichwörter
Wohnmobil, Motorradsaisonkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen, Kennzeichen reservieren, Cabrio, Auto, Kfz, Motorrad, Sommerkennzeichen