Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen

    Beschreibung

    Saisonkennzeichen sind für Fahrzeuge wie Motorräder, Cabrios oder Wohnmobile gedacht, die nur zu bestimmten Jahreszeiten benutzt werden. Deren Besitzerinnen/Besitzer beziehungsweise Halterinnen/Halter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Versicherungsschutz und die Beitragspflicht ruhen im Zeitraum außerhalb des Betriebszeitraumes. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt (z. B. 05/11 = das Fahrzeug darf von Mai bis November benutzt werden).

    Hinweise für Hannover: Zuteilung/Änderung/Löschung eines Saisonkennzeichens

    Allgemeine Informationen

    Mit einem Saisonkennzeichen können Fahrzeuge zugelassen werden, die nur einen begrenzten Zeitraum im Jahr genutzt werden. Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughalter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt und muss mindestens zwei Monate betragen.



    Allgemeine Informationen

    Mit einem Saisonkennzeichen können Fahrzeuge zugelassen werden, die nur einen begrenzten Zeitraum im Jahr genutzt werden. Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughalter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt und muss mindestens zwei Monate betragen.



    Online-Dienste

    i-KFZ: Zulassungen, Wiederzulassungen und Außerbetriebsetzungen

    ID: L100040_537960324

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    Technisch erstellt am 14.02.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    KFZ-Zulassungsbehörde: Termin buchen

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    Technisch erstellt am 14.02.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

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    Sprache

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    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Dabei ist die Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

    Hinweise für Hannover: Zuteilung/Änderung/Löschung eines Saisonkennzeichens

    Die Zuteilung von Saisonkennzeichen  wird in Hannover nur bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen.

    Die Zuteilung von Saisonkennzeichen wird in Hannover nur bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen.

    Ansprechpartner

    32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 - 15:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-44539

    Telefon Festnetz: +49 511 168-42367

    Fax: +49 511 168-41520

    E-Mail: Kfz-Zulassungsbehoerde@Hannover-Stadt.de

    Formulare

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - (Niedersachsen)

    Weitere Informationen

    Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz)

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) nach § 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) mit Angabe des Saisonzeitraumes
    • Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Zulassungsbescheinigung Teil II beziehungsweise Betriebserlaubnis (für zulassungsfreie, aber kennzeichenpflichtige Fahrzeuge)
    • Prüfbericht der letzten gültigen Hauptuntersuchung (HU)
      • entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war
    • bisherige Kennzeichen
    • gegebenenfalls Reservierungsbestätigung für das Wunschkennzeichen
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
      • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
      • Alternativ:
        • Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer verzichtet oder
        • Nachweis der Steuerbefreiung
    • gegebenenfalls Bescheinigung über die vor dem 1. Oktober 2005 erfolgte Abmeldung/Stilllegung

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

    bei Firmen zusätzlich:

    • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

    Hinweise für Hannover: Zuteilung/Änderung/Löschung eines Saisonkennzeichens

    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • gültiger Hauptuntersuchungsbericht
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVb) mit Angabe des Saisonzeitraumes
    • Ausweis
    • die bisherigen amtlichen Kennzeichen

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    bei Firmen zusätzlich:

    • aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

    bei Vereinen zusätzlich:

    • Vereinsregisterauszug
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

    für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

    • komplette Übersicht der Gesellschafter/Gesellschafterinnen – in der Regel ein Gesellschaftervertrag
    • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen durch Unterschrift bestätigt

    bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:

    • geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (.z.B. Visitenkarte, Kopfbogen)

    bei minderjährigen Fahrzeughaltern/Fahrzeughalterinnen zusätzlich:

    • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile ggf. Sorgerechtsnachweis
    • deren Ausweise
    • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • gültiger Hauptuntersuchungsbericht
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVb) mit Angabe des Saisonzeitraumes
    • Ausweis
    • die bisherigen amtlichen Kennzeichen

    bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

    bei Firmen zusätzlich:

    • aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

    bei Vereinen zusätzlich:

    • Vereinsregisterauszug
    • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

    für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

    • komplette Übersicht der Gesellschafter/Gesellschafterinnen - in der Regel ein Gesellschaftervertrag
    • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll - von allen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen durch Unterschrift bestätigt

    bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:

    • geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (.z.B. Visitenkarte, Kopfbogen)

    bei minderjährigen Fahrzeughaltern/Fahrzeughalterinnen zusätzlich:

    • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile ggf. Sorgerechtsnachweis
    • deren Ausweise

    Formulare

    Sie müssen den Antrag persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person (z. B. Autohändlerin/Autohändler) stellen. Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie dieses vorab bei der zuständigen Stelle besorgen und zu Hause ausfüllen. Möglicherweise steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung. Ihre Versicherung wird von der zuständigen Stelle automatisch über die Zuteilung des Saisonkennzeichens informiert. Das Fahrzeug ist der zuständigen Stelle vorzuführen, sofern diese nicht darauf verzichtet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie legen bei der Zulassung des Fahrzeugs einmalig den Zeitraum – mindestens 2 bis maximal 11 Monate jährlich – fest, in welchem Sie das Fahrzeug benutzen möchten. Außerhalb dieses Betriebszeitraums muss das Fahrzeug auf privaten Grundstücken (z. B. in einer Garage) stehen.

    Die Kennzeichenschilder können Sie während der Erteilung des Saisonkennzeichens herstellen lassen. Dafür wenden Sie sich an die privaten Anbieter, die meistens in der Nähe der zuständigen Stellen angesiedelt sind. Die Kosten für die Schilder sind in den Gebühren nicht enthalten. Die Saisonkennzeichen werden von der zuständigen Stelle abgestempelt, das heißt mit Plaketten für die Hauptuntersuchung (HU) und den Zulassungsbezirk versehen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Hinweise für Hannover: Zuteilung/Änderung/Löschung eines Saisonkennzeichens

    Sie benötigen einen Termin in der Zulassungsstelle der Landeshauptstadt Hannover. Diesen können Sie entweder online oder telefonisch unter 0511/16844918 vereinbaren.

    Sie benötigen einen Termin in der Zulassungsstelle der Landeshauptstadt Hannover. Diesen können Sie entweder online oder telefonisch unter 0511/16844918 vereinbaren.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.

    Hinweise für Hannover: Zuteilung/Änderung/Löschung eines Saisonkennzeichens

    Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.

    Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder (jedoch kein neues Kennzeichen, das heißt keine andere Buchstaben- oder Nummernkombination) für das Fahrzeug.

    Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies, je nach Angebot der zuständigen Stelle, schon vor der Neuzulassung persönlich, schriftlich oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

    Hinweise für Hannover: Zuteilung/Änderung/Löschung eines Saisonkennzeichens

    Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder für das Fahrzeug.

    Wenn Sie den Saisonzeitraum ändern, benötigen Sie eine neue Versicherungsbestätigung sowie neue Schilder für das Fahrzeug.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch AG Kommunenredaktion am 18.03.2014

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Riebe, Kathleen)

    Stichwörter

    Wohnmobil, Motorradsaisonkennzeichen, Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Saisonkennzeichen, Kennzeichen reservieren, Cabrio, Auto, Kfz, Motorrad, Sommerkennzeichen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)