Reisepass Ausstellung
Beschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Hinweise für Norderney: Spezielle Hinweise für Gemeinde Norderney
Alle Deutschen, die in Norderney ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass erhalten. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten erforderlich.
Gültigkeit: Bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.
Auf die Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen hat die Passbehörde keinen Einfluss, da das Dokument von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Falls Sie kurzfristig verreisen müssen, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Mit dem Besitz des Reisepasses kommen Sie der gesetzlichen Ausweispflicht nach.
Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Durch eine Person Ihres Vertrauens können Sie den Pass jedoch abholen lassen, wenn eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorgelegt wird.
Alle Deutschen, die in Norderney ihren Hauptwohnsitz haben, können einen Reisepass erhalten. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten erforderlich.
Gültigkeit: Bei Personen unter 24 Jahren 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre. Verlängerungen sind nicht möglich.
Auf die Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen hat die Passbehörde keinen Einfluss, da das Dokument von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Falls Sie kurzfristig verreisen müssen, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Mit dem Besitz des Reisepasses kommen Sie der gesetzlichen Ausweispflicht nach.
Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen. Durch eine Person Ihres Vertrauens können Sie den Pass jedoch abholen lassen, wenn eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorgelegt wird.
Online-Dienst
Termin online vereinbaren (Bürgerdienste)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Gemeinde Norderney - Fachbereich II - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Am Kurplatz 3
26548 Norderney
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 15:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 15:00 - 16:00 Uhr
Kontaktperson
Uwe Bohlen
Postanschrift
Am Kurplatz 3
26548 Norderney
Telefon Festnetz: 04932 920-214
E-Mail: uwe.bohlen@norderney.de
Carolin Metker
Postanschrift
Am Kurplatz 3
26548 Norderney
Telefon Festnetz: 04932 920-213
E-Mail: carolin.metker@norderney.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Hinweise für Norderney: Spezielle Hinweise für Gemeinde Norderney
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
- Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
- letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
- Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
- letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017
Stichwörter
Zweitreisepass, verreisen, Reisepass, Pass, Reiseausweis, Ferien, zweiter Reisepass, Urlaub, Identifikation, Ausweis, anderer Pass, e-Pass, Zweitpass, Reisepaß, weiterer Reisepass