Reisepass Ausstellung
Beschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Hinweise für Verden (Aller): Reisepass
Falls Sie in ein Land, welches nicht zur EU zählt, reisen möchten, benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass.
Er enthält einen Chip, der das Speichern fester biologischer Personenmerkmale ermöglicht. Derzeit werden hierfür ein digitales Foto gespeichert und zwei Fingerabdrücke hinterlegt.
Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
Antragstellung:
Den Reisepasses (e-Pass) müssen Sie persönlich beantragen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung notwendig (Informationen zur Terminvereinbarung siehe oben).
Falls Sie in ein Land, welches nicht zur EU zählt, reisen möchten, benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass.
Er enthält einen Chip, der das Speichern fester biologischer Personenmerkmale ermöglicht. Derzeit werden hierfür ein digitales Foto gespeichert und zwei Fingerabdrücke hinterlegt.
Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.
Antragstellung:
Den Reisepasses (e-Pass) müssen Sie persönlich beantragen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung notwendig (Informationen zur Terminvereinbarung siehe oben).
Online-Dienste
Online-Terminvereinbarung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Hinweise für Verden (Aller): Reisepass
- vorab ist eine Terminvereinbarung notwendig (Informationen zur Terminvereinbarung siehe oben)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Personalausweis/Reisepass (sollte dieser verloren gegangen sein, so halten Sie bitte vorab mit uns telefonische Rücksprache)
- Geburtsurkunde, Eheurkunde bzw. Namensklärung (das zuletzt ausgestellte Dokument)
- Einverständniserklärung bei Minderjährigen
-
Ausweisdokumente müssen immer persönlich bzw. mit einer gesetzlichen Vertretung beantragt werden. Minderjährige Personen müssen diesen gemeinsam mit ihren Eltern beantragen. Ab dem 16. Lebensjahr kann eine minderjährige Person ihren Personalausweis alleine beantragen, wenn es vorher bereits ein Ausweisdokument gab. Der Reisepass kann ab dem 18. Lebensjahr alleine beantragt werden, wenn es vorher bereits ein Ausweisdokument gab. Die Identität muss aber klar von einem vorherigen Personalausweis abgeleitet werden können. Ist dies nicht der Fall, ist eine Urkunde und die Anwesenheit eines Elternteils oder Vormunds notwendig.
- vorab ist eine Terminvereinbarung notwendig (Informationen zur Terminvereinbarung siehe oben)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Personalausweis/Reisepass (sollte dieser verloren gegangen sein, so halten Sie bitte vorab mit uns telefonische Rücksprache)
- Geburtsurkunde, Eheurkunde bzw. Namensklärung (das zuletzt ausgestellte Dokument)
- Einverständniserklärung bei Minderjährigen
-
Ausweisdokumente müssen immer persönlich bzw. mit einer gesetzlichen Vertretung beantragt werden. Minderjährige Personen müssen diesen gemeinsam mit ihren Eltern beantragen. Ab dem 16. Lebensjahr kann eine minderjährige Person ihren Personalausweis alleine beantragen, wenn es vorher bereits ein Ausweisdokument gab. Der Reisepass kann ab dem 18. Lebensjahr alleine beantragt werden, wenn es vorher bereits ein Ausweisdokument gab. Die Identität muss aber klar von einem vorherigen Personalausweis abgeleitet werden können. Ist dies nicht der Fall, ist eine Urkunde und die Anwesenheit eines Elternteils oder Vormunds notwendig.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Hinweise für Verden (Aller): Reisepass
Den Reisepass können Sie nicht sofort nach der Antragstellung mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sie können ihn nach 8-10 Wochen in der Dienstelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben. Für die Abholung kann man auch jemanden bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis, sowie Ihren bisherigen Reisepass.
Benötigen Sie Ihren Reisepass früher, können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel 72 Stunden nach Antragstellung abholbereit (zusätzliche Gebühr in Höhe von 32,00 €).
Den Reisepass können Sie nicht sofort nach der Antragstellung mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sie können ihn nach 8-10 Wochen in der Dienstelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben. Für die Abholung kann man auch jemanden bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis, sowie Ihren bisherigen Reisepass.
Benötigen Sie Ihren Reisepass früher, können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel 72 Stunden nach Antragstellung abholbereit (zusätzliche Gebühr in Höhe von 32,00 €).
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR
Hinweise für Verden (Aller): Reisepass
- 37,50 € - Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
- 59,50 € Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
- 70,00 € - Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
- 92,00 € - Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
- 32,00 € - Zusatzgebühr, sollte der Reisepass im Expressverfahren beantragt werden
- 37,50 € - Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
- 59,50 € Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
- 70,00 € - Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
- 92,00 € - Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
- 32,00 € - Zusatzgebühr, sollte der Reisepass im Expressverfahren beantragt werden
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017
Stichwörter
Ausweis, Reisepaß, Zweitreisepass, zweiter Reisepass, Reisepass, Zweitpass, Reiseausweis, Ferien, Urlaub, Pass, verreisen, e-Pass, weiterer Reisepass, Identifikation, anderer Pass