Reisepass Ausstellung

    Reisepass Ausstellung

    Beschreibung

    Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

    Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

    Hinweise für Verden (Aller): Reisepass

    Allgemeine Informationen

    Falls Sie in ein Land, welches nicht zur EU zählt, reisen möchten, benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass.

    Er enthält einen Chip, der das Speichern fester biologischer Personenmerkmale ermöglicht. Derzeit werden hierfür ein digitales Foto gespeichert und zwei Fingerabdrücke hinterlegt.

    Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. 

    Antragstellung:

    Den Reisepasses (e-Pass) müssen Sie persönlich beantragen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung notwendig (Informationen zur Terminvereinbarung siehe oben).



    Allgemeine Informationen

    Falls Sie in ein Land, welches nicht zur EU zählt, reisen möchten, benötigen Sie bei Grenzübertritt einen Reisepass.

    Er enthält einen Chip, der das Speichern fester biologischer Personenmerkmale ermöglicht. Derzeit werden hierfür ein digitales Foto gespeichert und zwei Fingerabdrücke hinterlegt.

    Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre.

    Antragstellung:

    Den Reisepasses (e-Pass) müssen Sie persönlich beantragen. Hierfür ist eine Terminvereinbarung notwendig (Informationen zur Terminvereinbarung siehe oben).



    Online-Dienste

    Online-Terminvereinbarung

    ID: L100040_397525902

    Beschreibung

    Für eine Online-Terminvereinbarung folgen Sie dem nachstehenden Link. Sie erhalten nach Abschluss der Terminauswahl einen Link an Ihre E-Mailadresse übersandt, den Sie bitte innerhalb einer Stunde bestätigen. Schon haben Sie Ihren Wunschtermin. Ein Betreten des Rathaus ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 04.06.2020

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Online-Terminvereinbarung

    ID: L100040_574555307

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 03.10.2024

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

    Hinweise für Verden (Aller): Reisepass

    Stadt Verden, Bürgerbüro

    Stadt Verden, Bürgerbüro

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Ritterstraße 10

    27283 Verden (Aller)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04231 12-385

    Fax: 04231 12-205

    E-Mail: buergerbuero@verden.de

    Weitere Informationen

    Eine Online-Terminvereinbarung oder telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich! Das Team des Bürgerbüros ist zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Mittwoch: 08.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Das Bürgerbüro finden Sie im Rathaus Ritterstraße, Ritterstraße 10, Zimmer R139.

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020

    Technisch geändert am 17.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

    • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

    Hinweise für Verden (Aller): Reisepass

    • vorab ist eine Terminvereinbarung notwendig (Informationen zur Terminvereinbarung siehe oben)
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • der jetzige Personalausweis/Reisepass (sollte dieser verloren gegangen sein, so halten Sie bitte vorab mit uns telefonische Rücksprache)
    • Geburtsurkunde, Eheurkunde bzw. Namensklärung (das zuletzt ausgestellte Dokument)
    • Einverständniserklärung bei Minderjährigen
    • Ausweisdokumente müssen immer persönlich bzw. mit einer gesetzlichen Vertretung beantragt werden. Minderjährige Personen müssen diesen gemeinsam mit ihren Eltern beantragen. Ab dem 16. Lebensjahr kann eine minderjährige Person ihren Personalausweis alleine beantragen, wenn es vorher bereits ein Ausweisdokument gab. Der Reisepass kann ab dem 18. Lebensjahr alleine beantragt werden, wenn es vorher bereits ein Ausweisdokument gab. Die Identität muss aber klar von einem vorherigen Personalausweis abgeleitet werden können. Ist dies nicht der Fall, ist eine Urkunde und die Anwesenheit eines Elternteils oder Vormunds notwendig.

    • vorab ist eine Terminvereinbarung notwendig (Informationen zur Terminvereinbarung siehe oben)
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • der jetzige Personalausweis/Reisepass (sollte dieser verloren gegangen sein, so halten Sie bitte vorab mit uns telefonische Rücksprache)
    • Geburtsurkunde, Eheurkunde bzw. Namensklärung (das zuletzt ausgestellte Dokument)
    • Einverständniserklärung bei Minderjährigen
    • Ausweisdokumente müssen immer persönlich bzw. mit einer gesetzlichen Vertretung beantragt werden. Minderjährige Personen müssen diesen gemeinsam mit ihren Eltern beantragen. Ab dem 16. Lebensjahr kann eine minderjährige Person ihren Personalausweis alleine beantragen, wenn es vorher bereits ein Ausweisdokument gab. Der Reisepass kann ab dem 18. Lebensjahr alleine beantragt werden, wenn es vorher bereits ein Ausweisdokument gab. Die Identität muss aber klar von einem vorherigen Personalausweis abgeleitet werden können. Ist dies nicht der Fall, ist eine Urkunde und die Anwesenheit eines Elternteils oder Vormunds notwendig.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)

    Hinweise für Verden (Aller): Reisepass

    Den Reisepass können Sie nicht sofort nach der Antragstellung mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sie können ihn nach 8-10 Wochen in der Dienstelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben. Für die Abholung kann man auch jemanden bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis, sowie Ihren bisherigen Reisepass.

    Benötigen Sie Ihren Reisepass früher, können Sie einen Express-Reisepass  beantragen. Dieser ist in der Regel 72 Stunden nach Antragstellung abholbereit (zusätzliche Gebühr in Höhe von 32,00 €).

    Den Reisepass können Sie nicht sofort nach der Antragstellung mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sie können ihn nach 8-10 Wochen in der Dienstelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben. Für die Abholung kann man auch jemanden bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis, sowie Ihren bisherigen Reisepass.

    Benötigen Sie Ihren Reisepass früher, können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel 72 Stunden nach Antragstellung abholbereit (zusätzliche Gebühr in Höhe von 32,00 €).

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR

    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR

    Hinweise für Verden (Aller): Reisepass

    • 37,50 € - Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
    • 59,50 € Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
    • 70,00 € - Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
    • 92,00 € - Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
    • 32,00 € - Zusatzgebühr, sollte der Reisepass im Expressverfahren beantragt werden
    • 37,50 € - Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
    • 59,50 € Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
    • 70,00 € - Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
    • 92,00 € - Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
    • 32,00 € - Zusatzgebühr, sollte der Reisepass im Expressverfahren beantragt werden

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Ausweis, Reisepaß, Zweitreisepass, zweiter Reisepass, Reisepass, Zweitpass, Reiseausweis, Ferien, Urlaub, Pass, verreisen, e-Pass, weiterer Reisepass, Identifikation, anderer Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024