Reisepass Ausstellung
Beschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Hinweise für Nienburg (Weser): Reisepass Ausstellung
- Die Beantragung ist nur persönlich bzw. in Begleitung einer gesetzlichen Vertretung möglich.
- Eine Verlängerung des bisherigen Reisepasses ist nicht möglich.
- Hergestellt wird der Reisepass in der Bundesdruckerei in Berlin. Die Bearbeitungszeit bis zur Abholung beträgt ca. vier bis sechs Wochen.
- Wird ein Reisepass dringend benötigen, kann ein Expresspass beantragt werden. Die Bearbeitungszeit bis zur Abholung dauert in der Regel drei Werktage und es fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32 Euro an.
- Der Reisepass verfügt über 32 Seiten. Sofern 48 Seiten benötigt werden, fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 22 Euro an.
- Als zusätzliches Sicherheitsmerkmal werden im Reisepass zwei Fingerabdrücke gespeichert.
- Bei Heirat kann ein neues Dokument acht Wochen vor dem Termin beantragt werden. Es ist eine Bestätigung des Standesamtes erforderlich.
- Für Kinder unter 18 Jahren ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten erforderlich. Bei alleinigem Sorgerecht muss ein Nachweis hierfür vorgelegt werden.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Stadt Nienburg/Weser - Stadtkontor
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 05021 87-555
E-Mail: stadtkontor@nienburg.de
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Hinweise für Nienburg (Weser): Reisepass Ausstellung
- aktuelles biometrisches Lichtbild, maximal ein Jahr alt
- bisheriger Personalausweis, Reisepass oder KinderreisepassBei erstmaliger Beantragung eines Dokumentes:
Geburts- oder Heiratsurkunde im Original, bei ausländischen Dokumenten mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer - soweit zutreffend, Nachweise über Namensänderungen z. B. bei Heirat oder Scheidung
Formulare
Hinweise für Nienburg (Weser): Reisepass Ausstellung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.00 EUR
Hinweise für Nienburg (Weser): Reisepass Ausstellung
- 37,50 Euro bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit 6 Jahre)
- 70,00 Euro nach Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit 10 Jahre)
- 32,00 Euro Aufschlag bei Ausstellung eines Expresspasses
- 22,00 Euro Aufschlag bei Ausstellung eines Reisepasses mit 48 Seiten
- 13,00 Euro Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/ bei nicht zuständiger Stelle
- 30,00 Euro Aufschlag bei Ausstellung durch eine nicht zuständige Stelle im Inland auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Hinweise für Nienburg (Weser): Reisepass Ausstellung
- Die Gebühr ist bei Beantragung bar oder per EC-Karte zur zahlen.
- Zur Abholung muss der ggf. vorhandene bisherige Reisepass mitgeführt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Nienburg (Weser): Reisepass Ausstellung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017
Stichwörter
Urlaub, Reiseausweis, anderer Pass, Reisepaß, Pass, Reisepass, Ausweis, Ferien, weiterer Reisepass, verreisen, e-Pass, Zweitreisepass, zweiter Reisepass, Zweitpass, Identifikation