Reisepass Ausstellung

    Reisepass Ausstellung

    Beschreibung

    Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

    Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

    Hinweise für Uetze: Reisepass

    Allgemeine Informationen

    Die Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich beantragt werden.



    Allgemeine Informationen

    Die Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich beantragt werden.



    Online-Dienst

    Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis

    ID: L100040_450599344

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 12.04.2022

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Team 30 - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktstraße 9

    31311 Uetze

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bitte beachten: Montags und mittwochs können Termine online schon ab 07:00 Uhr gebucht werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist für KFZ-Angelegenheiten weiter zwingend erforderlich. Für alle anderen Angelegenheiten wird eine Terminvereinbarung zur Vermeidung von Wartezeiten dringend empfohlen. Nach Vereinbarung können Termine jedoch auch außerhalb der Öffnungszeiten vergeben werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05173 970-030

    Fax: 05173 970-234

    E-Mail: einwohner@uetze.de

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

    • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

    Hinweise für Uetze: Reisepass

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat (nicht älter als 6 Monate)
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
    • Geburtsurkunde, bei Verheirateten ist die Eheurkunde erforderlich
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat (nicht älter als 6 Monate)
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
    • Geburtsurkunde, bei Verheirateten ist die Eheurkunde erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)

    Hinweise für Uetze: Reisepass

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    • Geltungsdauer: 10 Jahre
      für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
    • Geltungsdauer: 6 Jahre
      für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    • Geltungsdauer: 10 Jahre
      für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren
    • Geltungsdauer: 6 Jahre
      für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR

    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR

    Hinweise für Uetze: Reisepass

    • Gebühr:59,50 EUR
      Vorkasse notwendig
      Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
    • Gebühr:70,00 EUR
      Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
    • Gebühr:92,00 EUR
      Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
    • Gebühr:21,00 EUR
      Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gebühr:37,50 EUR
      Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
    • Gebühr:59,50 EUR
      Vorkasse notwendig
      Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
    • Gebühr:70,00 EUR
      Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
    • Gebühr:92,00 EUR
      Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
    • Gebühr:21,00 EUR
      Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gebühr:37,50 EUR
      Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Hinweise für Uetze: Reisepass

    Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 6-8 Wochen, da dieser von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird.

    In begründeten Einzelfällen kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

    Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 6-8 Wochen, da dieser von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird.

    In begründeten Einzelfällen kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Uetze: Reisepass

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Ausweis, Reisepaß, Zweitreisepass, zweiter Reisepass, Reisepass, Zweitpass, Reiseausweis, Ferien, Urlaub, Pass, verreisen, e-Pass, weiterer Reisepass, Identifikation, anderer Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024