Reisepass Ausstellung
Beschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Hinweise für Uetze: Reisepass
Die Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich beantragt werden.
Die Ausstellung eines Reisepasses muss persönlich beantragt werden.
Online-Dienst
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Team 30 - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Bitte beachten: Montags und mittwochs können Termine online schon ab 07:00 Uhr gebucht werden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist für KFZ-Angelegenheiten weiter zwingend erforderlich. Für alle anderen Angelegenheiten wird eine Terminvereinbarung zur Vermeidung von Wartezeiten dringend empfohlen. Nach Vereinbarung können Termine jedoch auch außerhalb der Öffnungszeiten vergeben werden.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Hinweise für Uetze: Reisepass
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat (nicht älter als 6 Monate)
- ggf. bisheriger Reisepass
- Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
- Geburtsurkunde, bei Verheirateten ist die Eheurkunde erforderlich
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat (nicht älter als 6 Monate)
- ggf. bisheriger Reisepass
- Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
- Geburtsurkunde, bei Verheirateten ist die Eheurkunde erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Hinweise für Uetze: Reisepass
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
- Geltungsdauer: 10 Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren - Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
- Geltungsdauer: 10 Jahre
für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren - Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR
Hinweise für Uetze: Reisepass
- Gebühr:59,50 EUR
Vorkasse notwendig
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende) - Gebühr:70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten) - Gebühr:92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) - Gebühr:21,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland - Gebühr:37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
- Gebühr:59,50 EUR
Vorkasse notwendig
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende) - Gebühr:70,00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten) - Gebühr:92,00 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) - Gebühr:21,00 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland - Gebühr:37,50 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Hinweise für Uetze: Reisepass
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 6-8 Wochen, da dieser von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird.
In begründeten Einzelfällen kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 6-8 Wochen, da dieser von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird.
In begründeten Einzelfällen kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017
Stichwörter
Ausweis, Reisepaß, Zweitreisepass, zweiter Reisepass, Reisepass, Zweitpass, Reiseausweis, Ferien, Urlaub, Pass, verreisen, e-Pass, weiterer Reisepass, Identifikation, anderer Pass