Reisepass Ausstellung

    Reisepass Ausstellung

    Beschreibung

    Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

    Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

    Hinweise für Burgwedel: Reisepass Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Die Ausstellung eines Reisepasses erfolgt nur nach Beantragung.

    Für Passangelegenheiten im Ausland (z.B. bei Verlust während einer Reise, Wohnsitz im Ausland) sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständig.



    Allgemeine Informationen

    Die Ausstellung eines Reisepasses erfolgt nur nach Beantragung.

    Für Passangelegenheiten im Ausland (z.B. bei Verlust während einer Reise, Wohnsitz im Ausland) sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständig.



    Online-Dienst

    Statusabfrage Personalausweis / Reisepass

    ID: L100040_401549245

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 22.07.2020 (von: Webservice, Stadt Burgwedel)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Stadt Burgwedel)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Team Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Fuhrberger Straße 4

    30938 Burgwedel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05139 8973-500

    Fax: 05139 8973-414

    E-Mail: Buergerbuero@Burgwedel.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.02.2020 (von: Webservice, Stadt Burgwedel)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Burgwedel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

    • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

    Hinweise für Burgwedel: Reisepass Ausstellung

    • Aktuelle, zuletzt ausgestellte Urkunde
      (Geburts- oder Abstammungsurkunde bei ledigen oder Heiratsurkunde bei verheirateten/geschiedenen/verwitweten Personen)
    • bisheriges Ausweisdokument
      (Personalausweis und vorhandenen Reisepass / Kinderreisepass)
    • Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten bei Minderjährigen oder Sorgerechtsnachweis
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) (nicht älter als 6 Monate) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Auge
    • Aktuelle, zuletzt ausgestellte Urkunde
      (Geburts- oder Abstammungsurkunde bei ledigen oder Heiratsurkunde bei verheirateten/geschiedenen/verwitweten Personen)
    • bisheriges Ausweisdokument
      (Personalausweis und vorhandenen Reisepass / Kinderreisepass)
    • Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten bei Minderjährigen oder Sorgerechtsnachweis
    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) (nicht älter als 6 Monate) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Auge

    Voraussetzungen

    Hinweise für Burgwedel: Reisepass Ausstellung

    • Persönliche Antragsstellung
    • Im Falle einer Antragstellung für Kinder sind diese zur Beantragung eines Reisepasses mitzubringen.
    • Minderjährige sind durch einen gesetzlichen Vertreter zu begleiten
    • Persönliche Antragsstellung
    • Im Falle einer Antragstellung für Kinder sind diese zur Beantragung eines Reisepasses mitzubringen.
    • Minderjährige sind durch einen gesetzlichen Vertreter zu begleiten

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

    Hinweise für Burgwedel: Reisepass Ausstellung

    Sie stellen im Bürgerbüro persönlich den Antrag. Wir leiten diesen an die Bundesdruckerei nach Berlin weiter. Nach ca. 4 Wochen liegt das Ausweisdokument zur Abholung im Bürgerbüro bereit und kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person abgeholt werden. Bitte bringen Sie Ihren alten Reisepass zur Abholung mit, wenn Sie hierfür keine Verlusterklärung abgegeben haben.

    Sie stellen im Bürgerbüro persönlich den Antrag. Wir leiten diesen an die Bundesdruckerei nach Berlin weiter. Nach ca. 4 Wochen liegt das Ausweisdokument zur Abholung im Bürgerbüro bereit und kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person abgeholt werden. Bitte bringen Sie Ihren alten Reisepass zur Abholung mit, wenn Sie hierfür keine Verlusterklärung abgegeben haben.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)

    Hinweise für Burgwedel: Reisepass Ausstellung

    Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.

    Gültigkeit:

    10 Jahre bei Personen über 24 Jahren

     6 Jahre bei Personen unter 24 Jahren

    Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.

    Gültigkeit:

    10 Jahre bei Personen über 24 Jahren

    6 Jahre bei Personen unter 24 Jahren

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Hinweise für Burgwedel: Reisepass Ausstellung

    Bearbeitungsdauer: 4 - max. 6 Wochen

    Im Falle einer Eilbedürftigkeit ist eine Ausstellung im Expressverfahren möglich (grundsätzlich innerhalb drei Werktagen).

    Bearbeitungsdauer: 4 - max. 6 Wochen

    Im Falle einer Eilbedürftigkeit ist eine Ausstellung im Expressverfahren möglich (grundsätzlich innerhalb drei Werktagen).

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR

    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR

    Hinweise für Burgwedel: Reisepass Ausstellung

    • Ausstellung im Expressverfahren zzgl. 32,00 EUR
    • Ausstellung im Expressverfahren zzgl. 32,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Hinweise für Burgwedel: Reisepass Ausstellung

    Wird der Reisepass früher als vier Wochen nach Beantragung benötigt kann die Ausstellung im Expressverfahren beantragt werden.

    In nur begründeten Einzelfällen kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.

    Bei berechtigtem Interesse kann ein weiterer Reisepass ausgestellt werden. Das Interesse ist schriftlich bei Beantragung nachzuweisen.  Die Gültigkeit eines weiteren Passes beträgt 6 Jahre.

    Der Verlust eines Reisepasses ist unverzüglich im Bürgerbüro anzuzeigen.

    Wird der Reisepass früher als vier Wochen nach Beantragung benötigt kann die Ausstellung im Expressverfahren beantragt werden.

    In nur begründeten Einzelfällen kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.

    Bei berechtigtem Interesse kann ein weiterer Reisepass ausgestellt werden. Das Interesse ist schriftlich bei Beantragung nachzuweisen. Die Gültigkeit eines weiteren Passes beträgt 6 Jahre.

    Der Verlust eines Reisepasses ist unverzüglich im Bürgerbüro anzuzeigen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 08.01.2024 (von: Hänjes, Alexander)

    Stichwörter

    Zweitreisepass, verreisen, Reisepass, Pass, Reiseausweis, Ferien, zweiter Reisepass, Urlaub, Identifikation, Ausweis, anderer Pass, e-Pass, Zweitpass, Reisepaß, weiterer Reisepass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)