Reisepass Ausstellung
Beschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Hinweise für Burgwedel: Reisepass Ausstellung
Die Ausstellung eines Reisepasses erfolgt nur nach Beantragung.
Für Passangelegenheiten im Ausland (z.B. bei Verlust während einer Reise, Wohnsitz im Ausland) sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständig.
Die Ausstellung eines Reisepasses erfolgt nur nach Beantragung.
Für Passangelegenheiten im Ausland (z.B. bei Verlust während einer Reise, Wohnsitz im Ausland) sind die vom Auswärtigen Amt bestimmten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland zuständig.
Online-Dienst
Statusabfrage Personalausweis / Reisepass
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Hinweise für Burgwedel: Reisepass Ausstellung
- Aktuelle, zuletzt ausgestellte Urkunde
(Geburts- oder Abstammungsurkunde bei ledigen oder Heiratsurkunde bei verheirateten/geschiedenen/verwitweten Personen) - bisheriges Ausweisdokument
(Personalausweis und vorhandenen Reisepass / Kinderreisepass) - Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten bei Minderjährigen oder Sorgerechtsnachweis
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) (nicht älter als 6 Monate) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Auge
- Aktuelle, zuletzt ausgestellte Urkunde
(Geburts- oder Abstammungsurkunde bei ledigen oder Heiratsurkunde bei verheirateten/geschiedenen/verwitweten Personen) - bisheriges Ausweisdokument
(Personalausweis und vorhandenen Reisepass / Kinderreisepass) - Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten bei Minderjährigen oder Sorgerechtsnachweis
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) (nicht älter als 6 Monate) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Auge
Voraussetzungen
Hinweise für Burgwedel: Reisepass Ausstellung
- Persönliche Antragsstellung
- Im Falle einer Antragstellung für Kinder sind diese zur Beantragung eines Reisepasses mitzubringen.
- Minderjährige sind durch einen gesetzlichen Vertreter zu begleiten
- Persönliche Antragsstellung
- Im Falle einer Antragstellung für Kinder sind diese zur Beantragung eines Reisepasses mitzubringen.
- Minderjährige sind durch einen gesetzlichen Vertreter zu begleiten
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Hinweise für Burgwedel: Reisepass Ausstellung
Sie stellen im Bürgerbüro persönlich den Antrag. Wir leiten diesen an die Bundesdruckerei nach Berlin weiter. Nach ca. 4 Wochen liegt das Ausweisdokument zur Abholung im Bürgerbüro bereit und kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person abgeholt werden. Bitte bringen Sie Ihren alten Reisepass zur Abholung mit, wenn Sie hierfür keine Verlusterklärung abgegeben haben.
Sie stellen im Bürgerbüro persönlich den Antrag. Wir leiten diesen an die Bundesdruckerei nach Berlin weiter. Nach ca. 4 Wochen liegt das Ausweisdokument zur Abholung im Bürgerbüro bereit und kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person abgeholt werden. Bitte bringen Sie Ihren alten Reisepass zur Abholung mit, wenn Sie hierfür keine Verlusterklärung abgegeben haben.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Hinweise für Burgwedel: Reisepass Ausstellung
Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
Gültigkeit:
10 Jahre bei Personen über 24 Jahren
6 Jahre bei Personen unter 24 Jahren
Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
Gültigkeit:
10 Jahre bei Personen über 24 Jahren
6 Jahre bei Personen unter 24 Jahren
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Hinweise für Burgwedel: Reisepass Ausstellung
Bearbeitungsdauer: 4 - max. 6 Wochen
Im Falle einer Eilbedürftigkeit ist eine Ausstellung im Expressverfahren möglich (grundsätzlich innerhalb drei Werktagen).
Bearbeitungsdauer: 4 - max. 6 Wochen
Im Falle einer Eilbedürftigkeit ist eine Ausstellung im Expressverfahren möglich (grundsätzlich innerhalb drei Werktagen).
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR
Hinweise für Burgwedel: Reisepass Ausstellung
- Ausstellung im Expressverfahren zzgl. 32,00 EUR
- Ausstellung im Expressverfahren zzgl. 32,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Hinweise für Burgwedel: Reisepass Ausstellung
Wird der Reisepass früher als vier Wochen nach Beantragung benötigt kann die Ausstellung im Expressverfahren beantragt werden.
In nur begründeten Einzelfällen kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.
Bei berechtigtem Interesse kann ein weiterer Reisepass ausgestellt werden. Das Interesse ist schriftlich bei Beantragung nachzuweisen. Die Gültigkeit eines weiteren Passes beträgt 6 Jahre.
Der Verlust eines Reisepasses ist unverzüglich im Bürgerbüro anzuzeigen.
Wird der Reisepass früher als vier Wochen nach Beantragung benötigt kann die Ausstellung im Expressverfahren beantragt werden.
In nur begründeten Einzelfällen kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden.
Bei berechtigtem Interesse kann ein weiterer Reisepass ausgestellt werden. Das Interesse ist schriftlich bei Beantragung nachzuweisen. Die Gültigkeit eines weiteren Passes beträgt 6 Jahre.
Der Verlust eines Reisepasses ist unverzüglich im Bürgerbüro anzuzeigen.
Weitere Informationen
Hinweise für Burgwedel: Reisepass Ausstellung
- Vollmacht zur Abholung eines ReisepassesVollmacht zur Abholung eines Personaldokumentes oder Führerscheines
- Verlustanzeige Personaldokument
- Einverständniserklärung zum Antrag eines Personaldokuments für Minderjährige
- Auswärtiges Amt
- BundesdruckereiInformationen der Bundedruckerei über Anforderungen an Lichtbilder etc.
- PASS/PA - Statusabfrage - Online
- FotomustertafelFotomuster für Personaldokumente
- Rathaus Burgwedel
- Reisepass Ausstellung Express
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Ausstellung für Vielreisende
- Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Auswärtiges Amt
- Reisepass Ausstellung Express
- Verlustanzeige Personaldokument
- Einverständniserklärung zum Antrag eines Personaldokuments für Minderjährige
- FotomustertafelFotomuster für Personaldokumente
- PASS/PA - Statusabfrage - Online
- Vollmacht zur Abholung eines ReisepassesVollmacht zur Abholung eines Personaldokumentes oder Führerscheines
- BundesdruckereiInformationen der Bundedruckerei über Anforderungen an Lichtbilder etc.
- Reisepass Ausstellung für Vielreisende
- Rathaus Burgwedel
- Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
- Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass Ausstellung vorläufig
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017
Stichwörter
Zweitreisepass, verreisen, Reisepass, Pass, Reiseausweis, Ferien, zweiter Reisepass, Urlaub, Identifikation, Ausweis, anderer Pass, e-Pass, Zweitpass, Reisepaß, weiterer Reisepass