Reisepass Ausstellung
Beschreibung
Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.
Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.
Hinweise für Barsinghausen: Reisepass Ausstellung
Wenn Sie eine Reise außerhalb der europäischen Union planen, könnten Sie einen Reisepass benötigen.
Die aktuellen Reisebedingungen für Ihr Reiseziel finden Sie auf der Homepage des auswärtigen Amtes (siehe Seitenende).
Wenn Sie eine Reise außerhalb der europäischen Union planen, könnten Sie einen Reisepass benötigen.
Die aktuellen Reisebedingungen für Ihr Reiseziel finden Sie auf der Homepage des auswärtigen Amtes (siehe Seitenende).
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
-
Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt
-
letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde
Hinweise für Barsinghausen: Reisepass Ausstellung
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriges Personaldokument
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (siehe Seitenende); Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (notwendig vor Vollendung des 18. Lebensjahres)
- Personalausweis/ Reisepass der Sorgeberechtigten
- Geburtsurkunde
(nur erforderlich, wenn kein anderes Ausweisdokument vorhanden ist)
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriges Personaldokument
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (siehe Seitenende); Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (notwendig vor Vollendung des 18. Lebensjahres)
- Personalausweis/ Reisepass der Sorgeberechtigten
- Geburtsurkunde
(nur erforderlich, wenn kein anderes Ausweisdokument vorhanden ist)
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.
Fristen
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)
Hinweise für Barsinghausen: Reisepass Ausstellung
- Geltungsdauer 6 Jahre (unter 24 Jahre)
- Geltungsdauer 10 Jahre (über 24 Jahre)
- Geltungsdauer 6 Jahre (unter 24 Jahre)
- Geltungsdauer 10 Jahre (über 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
Kosten
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.5 EUR
Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.5 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.0 EUR
Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende) : Gebühr 92.0 EUR
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Hinweise für Barsinghausen: Reisepass Ausstellung
Einen Termin im Bürgerbüro können Sie direkt buchen
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Weitere Informationen
Hinweise für Barsinghausen: Reisepass Ausstellung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017
Stichwörter
Ausweis, Reisepaß, Zweitreisepass, zweiter Reisepass, Reisepass, Zweitpass, Reiseausweis, Ferien, Urlaub, Pass, verreisen, e-Pass, weiterer Reisepass, Identifikation, anderer Pass