Reisepass AusstellungOnline erledigen

    Reisepass Ausstellung

    Beschreibung

    Die Ausstellung eines Reisepasses muss beantragt werden.

    Bei der erstmaligen Ausstellung gelten besondere Bedingungen.

    Hinweise für Göttingen: Reisepass / Vorläufiger Reisepass

    Allgemeine Informationen

    Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich mit Termin möglich. Es wird gebeten, einen Termin über die Online-Terminanfrage zu buchen. Es ist auch möglich, Gruppentermine für mehrere Personen zu reservieren.

    Bitte immer nur einen Termin reservieren. Sollten mehrere Termine gebucht werden, behält sich der Fachdienst vor, die weiteren Termine zu löschen, um Terminkapazitäten nicht einzuschränken und anderen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls zeitnahe Terminreservierungen zu ermöglichen. Kann ein bereits gebuchter und bestätigter Termin nicht in Anspruch genommen werden, wird ausdrücklich darum gebeten, den gebuchten Termin rechtzeitig selbst zu stornieren.

    Hinweise zu Reisen mit abgelaufenen Reisedokumenten gibt es unter bundespolizei.de.

    Informationen zur Abholung:
    Der neue Personalausweis oder Pass kann auf Wunsch in einer Abholstation hinterlegt werden, in dem das Dokument rund um die Uhr und kontaktlos abgeholt werden kann. Weitere Informationen dazu gibt es hier. Auf Wunsch kommt der Ausweis oder Pass auch per Kurier nach Hause. Am Ausgabeschalter der Einwohnermeldestelle im Neuen Rathaus können Dokumente ohne Termin montags und dienstags von 8.00 bis 15.00 Uhr, mittwochs und freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr und donnerstags von 8.00 bis 17.00 Uhr abgeholt werden. Weitere Informationen zur Abholung gibt es hier.

    Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit 26. Juni 2012 ungültig.

    Ausstellung von Reisepässen und vorläufigen Dokumenten

    Wer ins Ausland reist, benötigt hierfür einen gültigen Reisepass. Für Reisen in Länder der Europäischen Union genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis. Genaue Informationen über Einreisebestimmungen erhalten Sie bei Ihrem Reiseveranstalter oder beim Auswärtigen Amt.

    Besondere Voraussetzungen:

    • Der Antragsteller muss Deutscher sein.
    • Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Hauptwohnsitzgemeinde. Bei Antragstellenden, die mit Nebenwohnsitz in Göttingen gemeldet sind, ist die Ausstellung eines Reisepasses nur in Ausnahmefällen möglich. Auch muss in diesen Fällen eine Ermächtigung der Hauptwohnsitzgemeinde eingeholt werden. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
    • Der Antragsteller muss volljährig sein (ansonsten: Zustimmung beider Elternteile, Ausweise beider Eltern, ggf. Nachweis über Sorgerecht). Sind die Eltern geschieden oder getrennt lebend, muss das alleinige Sorgerecht nachgewiesen werden.
    • Ist der Antragsteller geschäftsunfähig, kann nur derjenige den Antrag stellen, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt zu bestimmen hat.
    • In Ausnahmefällen kann mehr als ein Reisepass ausgestellt werden. Um dies prüfen zu können muss im Vorfeld belastbar nachgewiesen werden, wann und wohin die Reisen erfolgen sollen und es muss nachgewiesen werden, warum die Ausstellung eines weiteren Reisepasses erfolgen soll. Allein der Hinweis auf eventuelle Einreiseprobleme wegen möglicher Sichtvermerke führt nicht zu einer Ausstellung eines weiteren Reisepasses. Ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines Zweitpasses ist durch die antragstellende Person nachzuweisen. Der formlose Antrag mit belastbaren Unterlagen ist vorab an den Koordinator des Meldeamtes per E-Mail zu übersenden (A.Ausburg@goettingen.de).
    • Ein Reisepass kann in Ausnahmefällen ohne Unterschrift gültig sein.
    • Für Vielreisende wird ein Reisepass mit 48 statt 32 Seiten angeboten.

    Seit dem 1. November 2005 werden von allen Passbehörden ausschließlich Pässe mit biometrischen Daten ("ePass") ausgestellt. Mit Einführung elektronischer Reisepässe treten neue Richtlinien für Passbilder in Kraft.

    Die ab dem 1. November 2005 ausgestellten Reisepässe werden von der Bundesdruckerei mit einem Chip versehen. In den Chips der neuen Pässe wurden zunächst die herkömmlichen Passdaten und das Lichtbild gespeichert. Ab 1.November 2007 werden zusätzlich zwei Fingerabdrücke digital erfasst. Diese im Chip enthaltenen biometrischen Daten können zukünftig bei der Grenzkontrolle maschinell mit dem Passinhaber verglichen werden. Damit werden Fälschungssicherheit und die Sicherheit vor Missbrauch auf ein völlig neues Niveau gehoben.

    Bearbeitungsfristen:
    Die Bearbeitungsfristen beim ePass richten sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei. Der vorläufige Reisepass wird sofort von der Passbehörde ausgestellt.

    Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.

    Eine Benachrichtigung, dass der Reisepass/Expressreisepass abholbereit ist, kann per E-Mail erfolgen. ACHTUNG: Der Wunsch auf Benachrichtigung per E-Mail muss bereits bei der Antragstellung angegeben werden.

    Vorläufiger Reisepass

    Hinweis

    Vorläufige Reisepässe können leider nicht in der Verwaltungsstelle Geismar ausgestellt werden.

    Voraussetzungen

    • Göttingen ist Hauptwohnsitz.
    • Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit.
    • Die Zustimmung der Sorgeberechtigten bei der Antragstellung eines Reisepasses für Minderjährige liegt vor.
    • Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, wenn die Lieferung eines e-Passes per Expressbestellung nicht rechtzeitig von der Bundesdruckerei ausgeliefert werden kann. Die Passbehörde verlangt aus diesem Grund die Vorlage von geeigneten Belegen (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise).

    Wie können Sie den Reisepass beantragen?

    • Den Antrag auf Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses können Sie nur persönlich stellen.

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen bei der Beantragung mit:

    • Alter Reisepass bzw. Kinderreisepass.
    • Bei Erstbeantragung zusätzlich Kinderausweis (soweit vorhanden) oder Personalausweis. Persönliches Erscheinen des Kindes ist bei Antragstellung erforderlich.
    • Ggf. Geburts- oder Abstammungsurkunde oder Eheschließungsurkunde.
    • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand.
      • Ein biometrisches Foto kann auch direkt in der Meldehalle angefertigt werden (Hinweis: Aufnahmen vor Ort sind jedoch erst ab einer Körpergröße von 120cm möglich sind.). Die Gebühr für das digitale Lichtbild, das nur elektronisch vorliegt und nicht ausgedruckt wird, beträgt 2 Euro.

    Allgemeine Hinweise

    • Eine Verlängerung des vorläufigen Reisepasses ist nicht möglich.
    • Der vorläufige Reisepass wird in der Regel sofort ausgehändigt.
    • Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amt nachlesen.
    • Wenn Sie nur einen vorläufigen Reisepass besitzen, benötigen Sie seit dem 1. Mai 2006 für Reisen in die USA zusätzlich ein Visum. Das Visum können Sie bei der US-Botschaft oder dem amerikanischen Generalkonsulat beantragen. Eine Einreise in die USA ohne Visum ist nur mit einem (normalen) Reisepass möglich, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein muss.

    Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige
    Möchte ein/e Jugendliche/r unter 18 Jahren einen Reisepass beantragen, benötigt sie/er die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter. Persönliches Erscheinen des Jugendlichen / der Jugendlichen ist bei Antragstellung erforderlich. Bei der Beantragung muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Außerdem werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

    • Personalausweis oder Reisepass der Erziehungsberechtigten.
    • Formlose Vollmacht des zweiten Erziehungsberechtigten, sofern dieser nicht anwesend ist.
    • Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist .
    • Eventuell bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass.

    Gültigkeitsdauer
    Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses beträgt maximal ein Jahr.

    Die Gesamtbearbeitungszeit von der Beantragung bis zur Abholung kann mindestens vier bis sechs Wochen dauern. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Express-Reisepass beantragt werden.
    Die Herstellung von Express-Reisepässen dauert in der Regel vier bis fünf Werktage. Eine Zusicherung über den genauen Lieferzeitpunkt ist damit jedoch nicht verbunden.



    Online-Dienste

    Online-Terminvergabe

    ID: L100040_483163318

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Statusabfrage hoheitlicher Dokumente

    ID: L100040_479125456

    Beschreibung

    Sie können online den Status des beantragten hoheitlichen Dokumentes einsehen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt.

    Ansprechpartner

    Für Göttingen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • ggf. bisheriger Reisepass
    • Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt

    • letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen.

    Fristen

    Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

    Bereits ausgegebene Pässe behalten auch nach dem 1. November 2005 ihre bis zu 10-jährige Gültigkeit. Das gilt auch für die zwischen November 2005 und November 2007 ausgestellten Pässe, die nur das digitale Foto enthalten.

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen ab 24 Jahren)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen

    Kosten

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten): Gebühr 37.50 EUR

    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 59.50 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten): Gebühr 70.00 EUR

    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende): Gebühr 92.00 EUR

    Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: Gebühr 21.00 EUR

    Hinweise für Göttingen: Reisepass / Vorläufiger Reisepass

    • für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit 6 Jahre) 37,50 EUR
    • für Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit 10 Jahre) 70,00 EUR
    • 48-Seiten Pass (statt 32 Seiten) zusätzlich zur Passgebühr 22,00 EUR
    • Expresspass zusätzlich zur Passgebühr 32,00 EUR
    • vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass 26,00 EUR
    • Bei Antragstellung außerhalb der behördlichen Öffnungszeiten oder bei Unzuständigkeit verdoppelt sich die Gebühr

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 17.03.2017

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Urlaub, Reiseausweis, anderer Pass, Reisepaß, Pass, Reisepass, Ausweis, Ferien, weiterer Reisepass, verreisen, e-Pass, Zweitreisepass, zweiter Reisepass, Zweitpass, Identifikation

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de