Reisegewerbe Bescheinigung

    Reisegewerbe Erlaubnis

    Wenn Sie gewerbsmäßig Waren oder Leistungen außerhalb Ihres Geschäftes ver- oder ankaufen bzw. anbieten wollen ohne von einem Kunden aufgefordert zu werden, oder wenn Sie als Schausteller unterhaltende Tätigkeiten ausführen möchten, müssen Sie eine Reisegewerbekarte beantragen.

    Beschreibung

    Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie gewerbsmäßig Waren ohne vorherige Bestellung (Termin) feilbieten und außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (§ 4 Abs. 3 GewO) oder ohne eine solche zu besitzen tätig werden. Gleiches gilt, wenn Sie Bestellungen für Waren aufsuchen (vertreiben) oder Waren ankaufen, Leistungen anbieten oder Bestellungen auf Leistungen aufsuchen oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.

    Hinweise für Rehburg-Loccum: Reisegewerbe Erlaubnis

    Allgemeine Informationen

    Das Reisegewerbe ist das Gegenstück zum stehenden Gewerbe, in dem aus einem Ladengeschäft Waren verkauft oder Dienstleitungen angeboten werden. Zum Reisegewerbe gehören neben den klassischen Handelsvertretern und Handlungsreisenden, die von Tür zu Tür ziehen, auch "fliegende Händler" und mobile Verkaufswagen (vor Supermärkten oder ohne feste Route). Auch die sog. Hausbelieferung (Tiefkühlkost-Service und Getränkebelieferung ohne vorherige Bestellung) als Direktverkauf wird immer mehr vom Bürger angenommen.

    Bäckereien und Fleischer, die neben ihrem eigentlichen Ladengeschäft moblie Verkaufswagen betreiben, sind auch im Reisegewerbe tätig.

    Eine weitere Form des Reisegewerbes sind die Wanderlager. Hierbei handelt es sich um Werbeveranstaltungen (Direktverkauf von Produkten) in Verbindung mit sog. Kaffeefahrten.

    Alle diese Formen des Reisegewerbes sind für die Person des Verkäufer/Anbieter erlaubnispflichtig.

    Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf nach § 55 Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte (RGK). Alle Personen, die u.a. die oben genannten Gewerbe betreiben, müssen eine solche RGK vorweisen können. Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung ist in erster Linie der Verbraucherschutz. Die Bürger sollen vor unzuverlässigen Reisegewerbetreibenden geschützt werden.

    Reisegewerbekarte (§ 55 GewO)

    Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

    • selbständig oder unselbständig in eigener Person
    • Waren feilbietet oder Bestellungen auf Waren aufsucht (Warenvertrieb) oder Waren ankauft,
    • (Dienst-)Leistungen anbietet oder Bestellungen auf (Dienst-)Leistungen aufsucht oder selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder
    • nach Schaustellerart ausübt.

    Die RGK wird u.a. nur erteilt, wenn der zukünftige Betreiber zuverlässig ist.

    Zur Bearbeitung des Antrags sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Führungszeugnis (zu beantragen über die Wohnsitzgemeinde)
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (über die Wohnsitzgemeinde)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt


    Online-Dienst

    Reisegewerbe Erlaubnis (Reisegewerbekarte)

    ID: L100040_457298022

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    • Ansprechpartner ist das Gewerbeamt bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 818-8100

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Formulare

    Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung / Gewerbelegitimationskarte nach § 55b Gewerbeordnung

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
    • Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
    • Gewerbezentralregisterauszug vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
    • Bei juristischen Personen eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes auch für diese
    • Ggfls. Handelsregisterauszug aus dem Land, in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet (nur für juristische Personen)
    • Ggfls. Übersetzung Handelsregisterauszug (nur für ausländische juristische Personen)

    Formulare

    • Jede Stadt/Gemeinde hat unterschiedliche Formulare, die Sie sich vorab zuschicken lassen können
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    • Die Erteilung der Reisegewerbekarte setzt eine Zuverlässigkeit des Antragstellers im gewerberechtlichen Sinn voraus.

    Rechtsgrundlage(n)

    • §§ 55, 55a, 55b, 55f der Gewerbeordnung (GewO) i.V.m. der Schaustellerhaftpflichtverordnung (SchauHV), 57 Abs. 2 und 3, 60b GewO

    Rechtsbehelf

    In Niedersachsen ist ein Vorverfahren durch § 80 Nds. Justizgesetz nicht vorgesehen. Daher kein Widerspruch zulässig. Vielmehr ist direkt verwaltungsgerichtliche Klage zu erheben.

    Verfahrensablauf

    Die Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde bzw. Stadtverwaltung/Gewerbeamt. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.

    Fristen

    Erst mit Aushändigung der Reisegewerbekarte darf die Tätigkeit aufgenommen werden.

    Bearbeitungsdauer

    Ca. 1 - 3 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Abgabe 377.00 EUR

    Hinweise für Rehburg-Loccum: Reisegewerbe Erlaubnis

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    • Im Landkreis Nienburg ist aktuell mit einer Verwaltungsgebühr von ca. 150 - 200 € zu rechnen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In manchen Fällen müssen Sie darüber hinaus weitere Unterlagen beziehungsweise Nachweise vorlegen. Bitte klären Sie dies mit Ihrer zuständigen Stelle.

    Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen zu besorgen (z. B. Führungszeugnis zur Vorlage für Behörden) oder einzureichen (z.B. Personalpapiere).

    Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis (Reisegewerbekarte), so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 31.08.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Vertreter, Reisegewerbe, Reisegewerbekarte, Standverkauf, Unterhaltende Tätigkeit, Ohne Bestellung, Handelsreisender, Handelsvertreter, Schausteller, Haustürgeschäft, Zweitschrift der Reisegewerbekarte, Waren feilbieten, Mobiler Standverkauf, Anzeigepflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English