Personalausweis Ausstellung

    Personalausweis beantragen

    Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Personalausweis beantragen.

    Beschreibung

    Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
    Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

    • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
    • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

    Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

    • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
    • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

    Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
    Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
    Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
    Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

    Hinweise für Thedinghausen: Personalausweis

    Allgemeine Informationen

    Jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung ermächtigten Behörde (z.B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

    Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre zehn Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

    Nach einem Umzug muss die Anschrift im Personalausweis aktualisiert werden. Zweckmäßigerweise sollte die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung bzw. Anmeldung der Wohnung geändert werden. Nach einer Namensänderung (z.B. Eheschließung) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.

    Hinweis:

    Die Beantragung eines Personalausweises ist nur durch den Antragsteller möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.

    Der Verlust eines Personalausweises muss unverzüglich angezeigt werden.



    Allgemeine Informationen

    Jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung ermächtigten Behörde (z.B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittsstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

    Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre zehn Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

    Nach einem Umzug muss die Anschrift im Personalausweis aktualisiert werden. Zweckmäßigerweise sollte die Adresse im Personalausweis gleichzeitig mit der Ummeldung bzw. Anmeldung der Wohnung geändert werden. Nach einer Namensänderung (z.B. Eheschließung) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.

    Hinweis:

    Die Beantragung eines Personalausweises ist nur durch den Antragsteller möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.

    Der Verlust eines Personalausweises muss unverzüglich angezeigt werden.



    Online-Dienste

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    ID: L100040_450674846

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    Version

    Technisch erstellt am 14.04.2022 (von: Webservice, Landkreis Verden)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Pass-/ PA-Statusabfrage

    ID: L100040_574551739

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    Version

    Technisch erstellt am 03.10.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Thedinghausen)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Thedinghausen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Niedersachsen: Personalausweis beantragen

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    27321 Thedinghausen

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Verden)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Thedinghausen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis, zum Beispiel
      • alter Personalausweis,
      • gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild 
    • gegebenenfalls Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls: Urkunde mit aktueller Namensführung, zum Beispiel
      • Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, 
      • Familienbuch
      • Erklärung über die Namensführung
    • bei Kindern unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
      • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

    Hinweise für Thedinghausen: Personalausweis

    • Aktuelles Lichtbild, Größe 35 x 45 mm, Hochformat ohne Rand mit gleichmäßig hellem Hintergrund und nicht älter als 6 Monate.
    • Ihren bisherigen Personalausweis
    • Ledige Personen: Geburtsurkunde
    • Verheiratete oder verheiratet gewesene Personen: Heiratsurkunde; In beiden Fällen wird auch die Vorlage des Familienbuches akzeptiert.
    • Für Kinder/ Jugendliche bis 16 Jahre ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
    • Aktuelles Lichtbild, Größe 35 x 45 mm, Hochformat ohne Rand mit gleichmäßig hellem Hintergrund und nicht älter als 6 Monate.
    • Ihren bisherigen Personalausweis
    • Ledige Personen: Geburtsurkunde
    • Verheiratete oder verheiratet gewesene Personen: Heiratsurkunde; In beiden Fällen wird auch die Vorlage des Familienbuches akzeptiert.
    • Für Kinder/ Jugendliche bis 16 Jahre ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein.
    Schriftform erforderlich: Ja.
    Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
    Online-Dienste vorhanden: Nein.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit

    Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

    • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

    Hinweise für Thedinghausen: Personalausweis

    Die Bearbeitung dauert ca. 2-3 Wochen.

    In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

    Die Bearbeitung dauert ca. 2-3 Wochen.

    In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 3 Wochen (Ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.)

    Kosten

    • EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
    • EUR 30,00 Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

    Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.

    Hinweise für Thedinghausen: Personalausweis

    • Gebühr: 37 EUR
      Antragsteller ab 24 Jahren
    • Gebühr:30,00 EUR
      Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gebühr:22,80 EUR
      Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
    • Gebühr:13,00 EUR
      Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
    • Gebühr: 37 EUR
      Antragsteller ab 24 Jahren
    • Gebühr:30,00 EUR
      Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gebühr:22,80 EUR
      Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
    • Gebühr:13,00 EUR
      Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle

    Hinweise (Besonderheiten)

    Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Personaldokument, Personalausweis, Identitätsnachweis, Beantragung, Identitätsdokument, PA, Passbild, Neuer PA, Ausweis, Perso, Personalausweis beantragen, Ausweis ausstellen, Ausweis beantragen, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, Lichtbildausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)