Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Beschreibung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Hinweise für Wildeshausen: Parkausweis für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG"), Blinde (Merkzeichen "Bl") oder Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen können einen EU-Parkausweis beantragen, der zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen berechtigt.
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt dazu
- auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen zu parken,
- an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO) angeordnet ist, bis zu drei Stunden zu parken,
- im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO), in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
- an Stellen, die durch Zeichen "Parkplatz" (Zeichen 314 StVO) oder "Parken auf Gehwegen" (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
- in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO), in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken,
- an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten zu parken, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
- auf Parkplätzen für Bewohner bis zu 3 Stunden zu parken,
- in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern,
sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.
Die Ausnahmegenehmigung ist in der Regel europaweit gültig.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Wildeshausen: Parkausweis für Schwerbehinderte
Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichen "aG":
Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Oldenburg, Moslestr. 1, 26122 Oldenburg, Tel. (0441) 22 29 0
Ausstellung des Parkausweises:
Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde, Stadt oder des Landkreises
Ansprechpartner
Stadt Wildeshausen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Stadtverwaltung (außer Bereich Soziales) Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 09.00 - 12.30 Uhr Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr Vereinbaren Sie bitte auch Termine außerhalb dieser Sprechzeiten. Sprechzeiten Bereich Soziales (Sozialhilfe u.a.) Montag u. Mittwoch: 09.00 - 12.30 Uhr Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Hinweise für Wildeshausen: Parkausweis für Schwerbehinderte
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wildeshausen: Parkausweis für Schwerbehinderte
Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)
Fristen
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Wildeshausen: Parkausweis für Schwerbehinderte
Die Ausstellung des Parkausweises für Schwerbehinderte ist gebührenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Hinweise für Wildeshausen: Parkausweis für Schwerbehinderte
Auch schwerbehinderten Menschen, die nicht die o. g. Voraussetzungen erfüllen, können Parkerleichterungen gewährt werden. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag "Parkerleichterungen für Behinderte" (siehe nachfolgenden Link).
Weitere Informationen
Hinweise für Wildeshausen: Parkausweis für Schwerbehinderte
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Stichwörter
orange, Schwerbehindertenparkplatz, Fußgängerzone befahren, rosa, Parkerlaubnis, parken, Antrag auf Parkerleichterung, blau, Schwerbehindertenparkausweis, Handwerker, Ausnahmegenehmigung