Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Beschreibung

    Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

    Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

    Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

    Hinweise für Wildeshausen: Parkausweis für Schwerbehinderte

    Allgemeine Informationen

    Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen "aG"), Blinde (Merkzeichen "Bl") oder Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen können einen EU-Parkausweis beantragen, der zum Parken auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen berechtigt.

    Die Ausnahmegenehmigung berechtigt dazu

    • auf gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen zu parken,
    • an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot (Zeichen 286, 290 StVO) angeordnet ist, bis zu drei Stunden zu parken,
    • im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO), in dem durch Zusatzzeichen das Parken zugelassen ist, die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,
    • an Stellen, die durch Zeichen "Parkplatz" (Zeichen 314 StVO) oder "Parken auf Gehwegen" (Zeichen 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzzeichen eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,
    • in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO), in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während der Ladezeit zu parken,
    • an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten zu parken, ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung,
    • auf Parkplätzen für Bewohner bis zu 3 Stunden zu parken,
    • in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen zu parken, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern,

    sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Die höchstzulässige Parkzeit beträgt 24 Stunden.

    Die Ausnahmegenehmigung ist in der Regel europaweit gültig.



    Online-Dienst

    blauen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen

    ID: L100040_476412580

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

    Hinweise für Wildeshausen: Parkausweis für Schwerbehinderte

    Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichen "aG":

    Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Außenstelle Oldenburg, Moslestr. 1, 26122 Oldenburg, Tel. (0441) 22 29 0

    Ausstellung des Parkausweises:

    Straßenverkehrsbehörde der Gemeinde, Stadt oder des Landkreises

    Ansprechpartner

    Stadt Wildeshausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    27793 Wildeshausen

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Stadtverwaltung (außer Bereich Soziales) Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 09.00 - 12.30 Uhr Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr Vereinbaren Sie bitte auch Termine außerhalb dieser Sprechzeiten. Sprechzeiten Bereich Soziales (Sozialhilfe u.a.) Montag u. Mittwoch: 09.00 - 12.30 Uhr Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04431 88-808

    Telefon Festnetz: 04431 88

    E-Mail: stadt.wildeshausen@wildeshausen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
    • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
    • ein aktuelles Lichtbild  

    Hinweise für Wildeshausen: Parkausweis für Schwerbehinderte

    Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

    Formulare

    Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wildeshausen: Parkausweis für Schwerbehinderte

    Straßenverkehrsgesetz (StVO)

    Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO)

    Fristen

    Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Wildeshausen: Parkausweis für Schwerbehinderte

    Die Ausstellung des Parkausweises für Schwerbehinderte ist gebührenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

    Hinweise für Wildeshausen: Parkausweis für Schwerbehinderte

    Auch schwerbehinderten Menschen, die nicht die o. g. Voraussetzungen erfüllen, können Parkerleichterungen gewährt werden. Weitere Informationen finden Sie im Beitrag "Parkerleichterungen für Behinderte" (siehe nachfolgenden Link).

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wildeshausen: Parkausweis für Schwerbehinderte

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    orange, Schwerbehindertenparkplatz, Fußgängerzone befahren, rosa, Parkerlaubnis, parken, Antrag auf Parkerleichterung, blau, Schwerbehindertenparkausweis, Handwerker, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English