Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Beschreibung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Hinweise für Verden (Aller): Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"
Sie wohnen in der Stadt Verden (Aller) und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte? Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen.
Sie wohnen in der Stadt Verden (Aller) und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte? Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen.
Online-Dienste
Antrag Behindertenparkausweis
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Verden (Aller): Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"
Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG": Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. Außenstellen
Ausstellung des Parkausweises: Stadt Verden (Aller), Untere Straßenverkehrsbehörde
Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG": Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. Außenstellen
Ausstellung des Parkausweises: Stadt Verden (Aller), Untere Straßenverkehrsbehörde
Ansprechpartner
Für Verden (Aller) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Hinweise für Verden (Aller): Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"
Sie bekommen den Ausweis zeitnah zugesandt.
Sie bekommen den Ausweis zeitnah zugesandt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Verden (Aller): Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"
Für die Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises fallen keine Gebühren an.
Für die Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Weitere Informationen
Hinweise für Verden (Aller): Parkausweis für Schwerbehinderte mit Merkzeichen "aG" oder "Bl"
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Stichwörter
Schwerbehindertenparkplatz, Schwerbehindertenparkausweis, Fußgängerzone befahren, rosa, parken, Handwerker, Antrag auf Parkerleichterung, orange, blau, Parkerlaubnis, Ausnahmegenehmigung