Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Beschreibung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Online-Dienst
Parkausweis für Schwerbehinderte - Erteilung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Sachgebiet Verkehr (Hansestadt Stade)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: 04141 401-212
E-Mail: verkehr@stadt-stade.de
Ortschaftsverwaltung Bützfleth
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr (zusätzlich montags von 13:00 – 17:30 Uhr geöffnet) Dienstag geschlossen Mittwoch 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr – 18.00 Uhr Freitag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin
Kontakt
Telefon Festnetz: 04146 1051
Fax: 04146 930669
Kontaktperson
Frau Krahnke
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Hinweise für Stade: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Es fallen keine Gebühren an.
Es fallen keine Gebühren an.
Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Hinweise für Stade: Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Die Auf- und Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkplatzes ist ebenfalls in der Ortschaftsverwaltung Bützfleth möglich
Die Auf- und Annahme von Anträgen auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkplatzes ist ebenfalls in der Ortschaftsverwaltung Bützfleth möglich
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Stichwörter
Schwerbehindertenparkplatz, Schwerbehindertenparkausweis, Fußgängerzone befahren, rosa, parken, Handwerker, Antrag auf Parkerleichterung, orange, blau, Parkerlaubnis, Ausnahmegenehmigung