Parkausweis für Schwerbehinderte Ausstellung

    Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung

    Beschreibung

    Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?

    Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.

    Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Ausnahmegenehmigung Parkausweis für Schwerbehinderte

    Allgemeine Informationen

    Für behinderte Menschen können auf Antrag Parkerleichterungen in Form von Parkausweisen/Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

    Es ist zwischen zwei verschiedenen Ausweisen zu unterscheiden:

    1. Blauer EU-Parkausweis (berechtigt zur Nutzung von Parkplätzen mit Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol")

    2. orangefarbener, nationaler Parkausweis (berechtigt NICHT zur Nutzung von Parkplätzen mit Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol")

    Zusätzlich zu beiden Ausweisen wird immer eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die zur Inanspruchnahme verschiedener Parkerleichterungen berechtigt.

    Geltungsdauer
    Der Parkausweis wird für maximal fünf Jahre ausgestellt und kann widerrufen werden.



    Allgemeine Informationen

    Für behinderte Menschen können auf Antrag Parkerleichterungen in Form von Parkausweisen/Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.

    Es ist zwischen zwei verschiedenen Ausweisen zu unterscheiden:

    1. Blauer EU-Parkausweis (berechtigt zur Nutzung von Parkplätzen mit Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol")

    2. orangefarbener, nationaler Parkausweis (berechtigt NICHT zur Nutzung von Parkplätzen mit Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol")

    Zusätzlich zu beiden Ausweisen wird immer eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die zur Inanspruchnahme verschiedener Parkerleichterungen berechtigt.

    Geltungsdauer
    Der Parkausweis wird für maximal fünf Jahre ausgestellt und kann widerrufen werden.



    Online-Dienste

    Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen (Blauer Ausweis)

    ID: L100040_580227391

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    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2024 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen (Oranger Ausweis)

    ID: L100040_580227392

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    Technisch erstellt am 23.10.2024 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

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    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt. 

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Ausnahmegenehmigung Parkausweis für Schwerbehinderte

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Rotenburg (Wümme).

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Rotenburg (Wümme).

    Ansprechpartner

    Straßenverkehrsamt Rotenburg (Wümme)

    Adresse

    Hausanschrift

    Hopfengarten 2

    27356 Rotenburg (Wümme)

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04261 983-2400

    Fax: 04261 983-2499

    E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-row.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Straßenverkehrsamt Bremervörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtsallee 7

    27432 Bremervörde

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04761 983-2400

    Fax: 04761 983-4498

    E-Mail: strassenverkehrsamt@lk-row.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Landkreis Rotenburg (Wümme))

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
    • den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
    • ein aktuelles Lichtbild  

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Ausnahmegenehmigung Parkausweis für Schwerbehinderte

    Beide Parkausweise können formlos per Post, E-Mail oder bei persönlicher Vorsprache beantragt werden.

    • formloser schriftlicher Antrag mit persönlichen Daten (Name, Anschrift und Geburtsdatum)
    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite)
    • für einen orangefarbenen Ausweis ist der letzte Feststellungsbescheid des Landesamtes (sog. Versorgungsamt) vorzulegen
    • ein aktuelles Lichtbild (nur für den blauen Parkausweis)
    • ggf. die Nummer des abgelaufenen Parkausweises

    Beide Parkausweise können formlos per Post, E-Mail oder bei persönlicher Vorsprache beantragt werden.

    • formloser schriftlicher Antrag mit persönlichen Daten (Name, Anschrift und Geburtsdatum)
    • eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite)
    • für einen orangefarbenen Ausweis ist der letzte Feststellungsbescheid des Landesamtes (sog. Versorgungsamt) vorzulegen
    • ein aktuelles Lichtbild (nur für den blauen Parkausweis)
    • ggf. die Nummer des abgelaufenen Parkausweises

    Formulare

    Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Ausnahmegenehmigung Parkausweis für Schwerbehinderte

    Wer kann den Antrag für den blauen Ausweis stellen? 

    • Außergewöhnlich Gehbehinderte mit dem Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis
    • Blinde mit dem Merkzeichen "Bl" im Schwerbehinderenausweis
    • Menschen mit beidseitiger Amelie Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen

    Wer kann den Antrag für den orangefarbenen Ausweis stellen?

    • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen "G" und "B" und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder Atmungsorgane
    • Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
    • Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

    Wer kann den Antrag für den blauen Ausweis stellen?

    • Außergewöhnlich Gehbehinderte mit dem Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis
    • Blinde mit dem Merkzeichen "Bl" im Schwerbehinderenausweis
    • Menschen mit beidseitiger Amelie Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen

    Wer kann den Antrag für den orangefarbenen Ausweis stellen?

    • Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen "G" und "B" und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder Atmungsorgane
    • Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
    • Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Ausnahmegenehmigung Parkausweis für Schwerbehinderte

    Es fallen keine Gebühren an.

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Ausnahmegenehmigung Parkausweis für Schwerbehinderte

    Hinweis:

    Ein Schwerbehindertenausweis kann bei dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (auch "Versorgungsamt" genannt) in Verden beantragt werden. 

    Sonderfälle

    Zusätzlich zur oben stehenden Ausstellung gibt es zwei Sonderfälle, in denen ein vorläufiger blauer Parkausweis für den Zeitraum von maximal 6 Monaten ausgestellt werden kann.

    1. Bei einer vorübergehenden Einschränkung, wenn z. B. durch einen Unfall die Gehfähigkeit oder Sehfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist.

    In einem solchen Fall reicht die Vorlage eines ärztlichen Attests für die Ausstellung aus. Der Arzt muss lediglich bestätigen, dass aufgrund einer vorübergehenden erheblichen Gehbehinderung eine Parkerleichterung als notwendig angesehen wird.

    1. Direkt nach der Antragstellung beim Landesamt bis zur ersten Entscheidung kann einmalig, zur Überbrückung der Bearbeitungszeit als Sofortmaßnahme, ein Parkausweis für 6 Monate ausgestellt werden. Dies gilt nicht für Widerspruchs- und Klageverfahren.

    Eine Antragseingangsbestätigung, die vom Landesamt versandt wird, reicht als Nachweis aus.

    Hinweis:

    Ein Schwerbehindertenausweis kann bei dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (auch "Versorgungsamt" genannt) in Verden beantragt werden.

    Sonderfälle

    Zusätzlich zur oben stehenden Ausstellung gibt es zwei Sonderfälle, in denen ein vorläufiger blauer Parkausweis für den Zeitraum von maximal 6 Monaten ausgestellt werden kann.

    1. Bei einer vorübergehenden Einschränkung, wenn z. B. durch einen Unfall die Gehfähigkeit oder Sehfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist.

    In einem solchen Fall reicht die Vorlage eines ärztlichen Attests für die Ausstellung aus. Der Arzt muss lediglich bestätigen, dass aufgrund einer vorübergehenden erheblichen Gehbehinderung eine Parkerleichterung als notwendig angesehen wird.

    1. Direkt nach der Antragstellung beim Landesamt bis zur ersten Entscheidung kann einmalig, zur Überbrückung der Bearbeitungszeit als Sofortmaßnahme, ein Parkausweis für 6 Monate ausgestellt werden. Dies gilt nicht für Widerspruchs- und Klageverfahren.

    Eine Antragseingangsbestätigung, die vom Landesamt versandt wird, reicht als Nachweis aus.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Ausnahmegenehmigung Parkausweis für Schwerbehinderte

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2007 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Schwerbehindertenparkplatz, Schwerbehindertenparkausweis, Fußgängerzone befahren, rosa, parken, Handwerker, Antrag auf Parkerleichterung, orange, blau, Parkerlaubnis, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)