Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Beschreibung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Ausnahmegenehmigung Parkausweis für Schwerbehinderte
Für behinderte Menschen können auf Antrag Parkerleichterungen in Form von Parkausweisen/Ausnahmegenehmigungen erteilt werden.
Es ist zwischen zwei verschiedenen Ausweisen zu unterscheiden:
1. Blauer EU-Parkausweis (berechtigt zur Nutzung von Parkplätzen mit Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol")
2. orangefarbener, nationaler Parkausweis (berechtigt NICHT zur Nutzung von Parkplätzen mit Zusatzzeichen "Rollstuhlfahrersymbol")
Zusätzlich zu beiden Ausweisen wird immer eine Ausnahmegenehmigung erteilt, die zur Inanspruchnahme verschiedener Parkerleichterungen berechtigt.
Geltungsdauer
Der Parkausweis wird für maximal fünf Jahre ausgestellt und kann widerrufen werden.
Online-Dienste
Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen (Blauer Ausweis)
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen (Oranger Ausweis)
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Ausnahmegenehmigung Parkausweis für Schwerbehinderte
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Rotenburg (Wümme).
Ansprechpartner
Straßenverkehrsamt Rotenburg (Wümme)
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag:08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anna-Lena Schenke
Hausanschrift
Fax: 04261 983-882412
Telefon Festnetz: 04261 983-2412
E-Mail: Anna-Lena.Schenke@lk-row.de
Straßenverkehrsamt Bremervörde
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr Außerhalb der Sprechzeiten können gerne Termine vereinbart werden.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Jörg Klipp
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Ausnahmegenehmigung Parkausweis für Schwerbehinderte
Beide Parkausweise können formlos per Post, E-Mail oder bei persönlicher Vorsprache beantragt werden.
- formloser schriftlicher Antrag mit persönlichen Daten (Name, Anschrift und Geburtsdatum)
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite)
- für einen orangefarbenen Ausweis ist der letzte Feststellungsbescheid des Landesamtes (sog. Versorgungsamt) vorzulegen
- ein aktuelles Lichtbild (nur für den blauen Parkausweis)
- ggf. die Nummer des abgelaufenen Parkausweises
Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Voraussetzungen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Ausnahmegenehmigung Parkausweis für Schwerbehinderte
Wer kann den Antrag für den blauen Ausweis stellen?
- Außergewöhnlich Gehbehinderte mit dem Merkzeichen "aG" im Schwerbehindertenausweis
- Blinde mit dem Merkzeichen "Bl" im Schwerbehinderenausweis
- Menschen mit beidseitiger Amelie Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen
Wer kann den Antrag für den orangefarbenen Ausweis stellen?
- Schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen "G" und "B" und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder Atmungsorgane
- Schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
- Schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.
Fristen
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Ausnahmegenehmigung Parkausweis für Schwerbehinderte
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Ausnahmegenehmigung Parkausweis für Schwerbehinderte
Hinweis:
Ein Schwerbehindertenausweis kann bei dem Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (auch "Versorgungsamt" genannt) in Verden beantragt werden.
Sonderfälle
Zusätzlich zur oben stehenden Ausstellung gibt es zwei Sonderfälle, in denen ein vorläufiger blauer Parkausweis für den Zeitraum von maximal 6 Monaten ausgestellt werden kann.
- Bei einer vorübergehenden Einschränkung, wenn z. B. durch einen Unfall die Gehfähigkeit oder Sehfähigkeit erheblich beeinträchtigt ist.
In einem solchen Fall reicht die Vorlage eines ärztlichen Attests für die Ausstellung aus. Der Arzt muss lediglich bestätigen, dass aufgrund einer vorübergehenden erheblichen Gehbehinderung eine Parkerleichterung als notwendig angesehen wird.
- Direkt nach der Antragstellung beim Landesamt bis zur ersten Entscheidung kann einmalig, zur Überbrückung der Bearbeitungszeit als Sofortmaßnahme, ein Parkausweis für 6 Monate ausgestellt werden. Dies gilt nicht für Widerspruchs- und Klageverfahren.
Eine Antragseingangsbestätigung, die vom Landesamt versandt wird, reicht als Nachweis aus.
Weitere Informationen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Ausnahmegenehmigung Parkausweis für Schwerbehinderte
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Stichwörter
orange, Schwerbehindertenparkplatz, Fußgängerzone befahren, rosa, Parkerlaubnis, parken, Antrag auf Parkerleichterung, blau, Schwerbehindertenparkausweis, Handwerker, Ausnahmegenehmigung