Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Beschreibung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Hinweise für Grasberg: Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Sie wohnen im Landkreis Osterholz und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte? Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG"), Blinde (Merkzeichen "Bl") oder mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie können einen solchen Parkausweis beantragen.
Sie wohnen im Landkreis Osterholz und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte? Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG"), Blinde (Merkzeichen "Bl") oder mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie können einen solchen Parkausweis beantragen.
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Parkausweis für Schwerbehinderte (blauer Ausweis)
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Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen (oranger Ausweis)
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Grasberg: Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung der Krankheit (Merkzeichen): Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. die Außenstellen
Ausstellung des Parkausweises: BürgerService der Kreisverwaltung. Für Bürger der Stadt Osterholz-Scharmbeck ist die Stadtverwaltung zuständig.
Antragsteller, für die der Landkreis Osterholz zuständig ist, können den Parkausweis über die Schaltfläche am Beginn dieser Seite beantragen.
Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung der Krankheit (Merkzeichen): Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. die Außenstellen
Ausstellung des Parkausweises: BürgerService der Kreisverwaltung. Für Bürger der Stadt Osterholz-Scharmbeck ist die Stadtverwaltung zuständig.
Antragsteller, für die der Landkreis Osterholz zuständig ist, können den Parkausweis über die Schaltfläche am Beginn dieser Seite beantragen.
Ansprechpartner
Sachgebiet BürgerService
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Dienstags 8 - 18 Uhr Mittwochs 8 - 12 Uhr Donnerstags 8 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr Freitags 8 - 12 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Hinweise für Grasberg: Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Parkausweis: Schwerbehindertenausweis oder der Bescheid des Versorgungsamtes + Passfoto
vorläufiger Parkausweis: Bestätigung über den Antragseingang für den Schwerbehindertenausweis beim Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. der Außenstelle + aktuelle ärztliche Bescheinigung eines Facharztes, in der ein "aG"," Bl", beidseitige Amelie oder Phokomelie bestätigt wird + Passfoto
Parkausweis: Schwerbehindertenausweis oder der Bescheid des Versorgungsamtes + Passfoto
vorläufiger Parkausweis: Bestätigung über den Antragseingang für den Schwerbehindertenausweis beim Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. der Außenstelle + aktuelle ärztliche Bescheinigung eines Facharztes, in der ein "aG"," Bl", beidseitige Amelie oder Phokomelie bestätigt wird + Passfoto
Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Hinweise für Grasberg: Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Hinweise für Grasberg: Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Die Ausnahmegenehmigung gilt grundsätzlich für 5 Jahre. Handelt es sich um einen vorläufigen Parkausweis wird die Genehmigung für 6 Monate befristet. Dies gilt auch, wenn beim Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. der Außenstelle ein Widerspruchsverfahren anhängig ist.
Die Ausnahmegenehmigung gilt grundsätzlich für 5 Jahre. Handelt es sich um einen vorläufigen Parkausweis wird die Genehmigung für 6 Monate befristet. Dies gilt auch, wenn beim Nieders. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. der Außenstelle ein Widerspruchsverfahren anhängig ist.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Hinweise für Grasberg: Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Neben dem Parkausweis wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt, in der der Umfang der Parkerleichterungen aufgeführt ist. Diese Parkerleichterungen können nicht nur die Berechtigten in Anspruch nehmen, die ein eigenes Fahrzeug führen, sondern auch diejenigen, die kein Fahrzeug besitzen oder nicht mehr selbst fahren. In diesem Fall wird der sie jeweils befördernde Fahrzeugführer von den entsprechenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung befreit. Voraussetzung ist also, dass der Behinderte im Fahrzeug mitfährt.
Liegt bei Ihenen kein "aG"," Bl", beidseitige Amelie oder Phokomelie vor können Sie dennoch unter bestimmten Voraussetzungen als Schwerbehinderte/r einen Anspruch auf eine Parkerleichterung haben. Über die Anforderungen, die Sie erfüllen müssen, informiert Sie das Merkblatt "Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen". Diese Parkerleichterung berechtigt nicht zum Parken auf dem Behindertenparkplatz. An welchen Stellen Sie aber dennoch innerhalb des Landkreises Osterholz parken dürfen, können Sie auch dem Merkblatt entnehmen.
Anbringen des Parkausweises
Der Parkausweis muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht sein, wenn die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden. Beachten Sie bitte, dass nur der besondere Parkausweis (blau) zur Nutzung der entsprechenden Behindertenparkplätze berechtigt. Allein der Schwerbehindertenausweis (grün) reicht nicht aus. Der Parkplatz darf dann nicht benutzt werden.
Um Ihnen jederzeit den besten Service bieten zu können, ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Sie können die Anträge persönlich oder online über die Schaltflächen am Beginn dieser Seite beim BürgerService des Landkreises Osterholz stellen.
Neben dem Parkausweis wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt, in der der Umfang der Parkerleichterungen aufgeführt ist. Diese Parkerleichterungen können nicht nur die Berechtigten in Anspruch nehmen, die ein eigenes Fahrzeug führen, sondern auch diejenigen, die kein Fahrzeug besitzen oder nicht mehr selbst fahren. In diesem Fall wird der sie jeweils befördernde Fahrzeugführer von den entsprechenden Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung befreit. Voraussetzung ist also, dass der Behinderte im Fahrzeug mitfährt.
Liegt bei Ihenen kein "aG"," Bl", beidseitige Amelie oder Phokomelie vor können Sie dennoch unter bestimmten Voraussetzungen als Schwerbehinderte/r einen Anspruch auf eine Parkerleichterung haben. Über die Anforderungen, die Sie erfüllen müssen, informiert Sie das Merkblatt "Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen". Diese Parkerleichterung berechtigt nicht zum Parken auf dem Behindertenparkplatz. An welchen Stellen Sie aber dennoch innerhalb des Landkreises Osterholz parken dürfen, können Sie auch dem Merkblatt entnehmen.
Anbringen des Parkausweises
Der Parkausweis muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht sein, wenn die Parkerleichterungen in Anspruch genommen werden. Beachten Sie bitte, dass nur der besondere Parkausweis (blau) zur Nutzung der entsprechenden Behindertenparkplätze berechtigt. Allein der Schwerbehindertenausweis (grün) reicht nicht aus. Der Parkplatz darf dann nicht benutzt werden.
Um Ihnen jederzeit den besten Service bieten zu können, ist eine Terminvereinbarung erforderlich.
Sie können die Anträge persönlich oder online über die Schaltflächen am Beginn dieser Seite beim BürgerService des Landkreises Osterholz stellen.
Weitere Informationen
Hinweise für Grasberg: Parkerleichterung für Schwerbehinderte
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Stichwörter
Schwerbehindertenparkplatz, Schwerbehindertenparkausweis, Fußgängerzone befahren, rosa, parken, Handwerker, Antrag auf Parkerleichterung, orange, blau, Parkerlaubnis, Ausnahmegenehmigung
Metainformation
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