Parkausweis für Schwerbehinderte: Ausstellung
Beschreibung
Sie wohnen in Niedersachsen und benötigen einen Parkausweis für Schwerbehinderte?
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder Blinde (Merkzeichen "Bl") können einen Parkausweis beantragen. Die Feststellung der Voraussetzungen für die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" erfolgt durch das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. dessen Außenstellen.
Die Ausstellung des Parkausweis für Schwerbehinderte ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Hinweise für Stelle: Parkausweis für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie Schwerbehinderte, die an Amelie / Phokomelie leiden oder blinde Menschen haben die Möglichkeit, sich einen Parkausweis für Schwerbehinderte (sog. EU-Parkausweis) ausstellen zu lassen. Der Ausweis berechtigt dazu, in Deutschland und EU-Mitgliedsstaaten auf gekennzeichneten Parkplätzen für Schwerbehinderte zu parken und berechtigt, weitere Parkerleichterungen in Anspruch zu nehmen. Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt.
Voraussetzung:
Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal aG oder Bl oder es geht aus dem Bescheid des niedersächsischen Landesamtes für Soziales ("Versorgungsamt") hervor, dass Sie an Amelie / Phokomelie leiden.
Es ist nicht entscheidend, wie hoch der festgestellte Grad der Behinderung ist.
Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie Schwerbehinderte, die an Amelie / Phokomelie leiden oder blinde Menschen haben die Möglichkeit, sich einen Parkausweis für Schwerbehinderte (sog. EU-Parkausweis) ausstellen zu lassen. Der Ausweis berechtigt dazu, in Deutschland und EU-Mitgliedsstaaten auf gekennzeichneten Parkplätzen für Schwerbehinderte zu parken und berechtigt, weitere Parkerleichterungen in Anspruch zu nehmen. Näheres entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt.
Voraussetzung:
Sie haben einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal aG oder Bl oder es geht aus dem Bescheid des niedersächsischen Landesamtes für Soziales ("Versorgungsamt") hervor, dass Sie an Amelie / Phokomelie leiden.
Es ist nicht entscheidend, wie hoch der festgestellte Grad der Behinderung ist.
Online-Dienst
Parkausweis für Schwerbehinderte
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Hinweise für Stelle: Parkausweis für Schwerbehinderte
Einwohner der Gemeinden Neu Wulmstorf, Rosengarten und Stelle sowie der Samtgemeinden Elbmarsch, Hanstedt, Hollenstedt, Jesteburg, Salzhausen und Tostedt wenden sich an den BürgerService des Landkreises Harburg.
Für die Einwohner der Gemeinde Seevetal und der Städte Buchholz und Winsen sind die Rathäuser der genannten Städte / Gemeinde zuständig.
Einwohner der Gemeinden Neu Wulmstorf, Rosengarten und Stelle sowie der Samtgemeinden Elbmarsch, Hanstedt, Hollenstedt, Jesteburg, Salzhausen und Tostedt wenden sich an den BürgerService des Landkreises Harburg.
Für die Einwohner der Gemeinde Seevetal und der Städte Buchholz und Winsen sind die Rathäuser der genannten Städte / Gemeinde zuständig.
Ansprechpartner
KFZ-Zulassung und Allgemeiner BürgerService Winsen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Besuch nur nach Terminvereinbarung: Online-Termin-Tool: https://termin.landkreis-harburg.de Montag und Dienstag 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch und Freitag 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Samstag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Der Zugang zum Gebäude ist barrierefrei.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises oder
- den Bescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie sowie
- ein aktuelles Lichtbild
Hinweise für Stelle: Parkausweis für Schwerbehinderte
Sie müssen nicht persönlich erscheinen, sondern können den Antrag ganz bequem per Post stellen.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:
- Antrag (Formular oder formlos)
- Schwerbehindertenausweis (wenn Sie den Antrag per Post stellen, reicht eine Kopie)
- Aktuelles Passbild
- Bei Verlängerung oder Umtausch zusätzlich den bereits ausgestellten Parkausweis für Schwerbehinderte
Sie müssen nicht persönlich erscheinen, sondern können den Antrag ganz bequem per Post stellen.
Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:
- Antrag (Formular oder formlos)
- Schwerbehindertenausweis (wenn Sie den Antrag per Post stellen, reicht eine Kopie)
- Aktuelles Passbild
- Bei Verlängerung oder Umtausch zusätzlich den bereits ausgestellten Parkausweis für Schwerbehinderte
Formulare
Die Antragstellung kann persönlich oder schriftlich erfolgen.
Hinweise für Stelle: Parkausweis für Schwerbehinderte
Rechtsgrundlage(n)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO)
- § 46 Abs. 1 Nr. 11 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Hinweise für Stelle: Parkausweis für Schwerbehinderte
Verwaltungsvorschriften zu § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Verwaltungsvorschriften zu § 46 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Fristen
Der Parkausweis wird in der Regel sofort erstellt oder zeitnah zugesandt.
Hinweise für Stelle: Parkausweis für Schwerbehinderte
Keine, der Ausweis kann jederzeit ausgestellt und mitgenommen werden, sobald vom Nds. Landesamt für Soziales ("Versorgungsamt") die entsprechende Behinderung festgestellt wurde.
Die Gültigkeit beträgt maximal fünf Jahre.
Keine, der Ausweis kann jederzeit ausgestellt und mitgenommen werden, sobald vom Nds. Landesamt für Soziales ("Versorgungsamt") die entsprechende Behinderung festgestellt wurde.
Die Gültigkeit beträgt maximal fünf Jahre.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Stelle: Parkausweis für Schwerbehinderte
Der Parkausweis wird gebührenfrei ausgestellt.
Der Parkausweis wird gebührenfrei ausgestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie bereits einen Parkausweis für Behinderte besitzen bzw. besessen haben, teilen Sie bitte die Nummer des Parkausweises mit.
Hinweise für Stelle: Parkausweis für Schwerbehinderte
Erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für den Parkausweis für Schwerbehinderte, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Parkerleichterung gewährt werden. Näheres siehe unten.
Erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen für den Parkausweis für Schwerbehinderte, kann Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine Parkerleichterung gewährt werden. Näheres siehe unten.
Weitere Informationen
Hinweise für Stelle: Parkausweis für Schwerbehinderte
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Stichwörter
Schwerbehindertenparkplatz, Schwerbehindertenparkausweis, Fußgängerzone befahren, rosa, parken, Handwerker, Antrag auf Parkerleichterung, orange, blau, Parkerlaubnis, Ausnahmegenehmigung
Metainformation
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